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#1
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Habe ein großes Problem und bitte euch um Hilfe.
Ich versuche es kurz zu machen. 2005 musste ich ALG2 beantragen. Mein Kontostand lag damals bei ca. 1500 €. Es wurde genehmigt. Wenige Monate später hat meine TAnte angeboten, mir zu helfen, in dem Sie mir einen BEtrag von über 3000 Euro geliehen hatte. Ich habe es bar angenommen. Danach habe ich die 3000 € dazu verwendet, mir Lebensmittel etc zu kaufen und meinen Führerschein zu bezahlen. Der Kontostand ging deswegen hoch... und kam auf einen BEtrag von ca. 6000 Euro. Vor einigen Monaten habe ich meiner Tante den Betrag zurückgegeben und den Kredit abbezahlt. Jetzt befürchte ich, dass mit die ARGE die 3000 € wieder nimmt, mit der Begründung, dass das geliehene Geld für Lebensmittel etc. gereicht hat. Mit welchen "Strafen" muss ich rechnen??? Meine Sachbearbeiterin meinte, dass mir höchstens der Betrag abegommen werden kann, der über dem Freibetrag lag (6000 - 4800)... Vielen Dank im Voraus PS: Habe gehört, dass man sich im Laufe von HArtz 4 gerade mal 700 Euro ersparen kann. Stimmt das denn? Geändert von noname (14.05.2008 um 22:55 Uhr). |
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#2
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Das Darlehen der Tante stellt kein Einkommen dar und darf dir nicht angerechnet werden:
http://www.sozialticker.com/handelt-..._20070112.html |
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#3
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"Habe gehört, dass man sich im Laufe von HArtz 4 gerade mal 700 Euro ersparen kann. Stimmt das denn?"
So stimmt das nicht. Solange deine Ersparnisse die Vermögensfreibeträge nach § 12 SGB II nicht übersteigen, wird dir davon nichts angerechnet. Einer dieser Freibeträge ist der "Freibetrag für notwendige Anschaffungen" in Höhe von 750 EUR. Vielleicht meinst du den.Aber neben diesem Freibetrag gibt es noch weitere. |
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#4
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Hallo Nataly und danke schon mal...
Du schreibst, dass ein Darlehen kein Einkommen ist... Wie schon geschrieben hatte ich das Geld zu Hause und habe damit nicht nur meinen Führerschein bezahlt sondern es auch dazu benutzt, mir Lebensmittel etc. zu kaufen. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Jetzt mein die Arge, dass das Darlehen DOCH als EInkommen verrechnet wird, weil es NICHT zweckbestimmt war.... Was meinst du dazu und nochmal danke Geändert von noname (15.05.2008 um 11:36 Uhr). |
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#5
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"Jetzt mein die Arge, dass das Darlehen DOCH als EInkommen verrechnet wird, weil es NICHT zweckbestimmt war"
Als Sachbearbeiter bei der Arge würde ich das auch so sehen ... Widerspruch und Klage beim Sozialgericht sind kostenlos ... |
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#6
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Hallo Nataly,
und nochmal herzlichen Dank für Deine Mühe. Du schreibst, dass Widerspruch und Klage kostenlos sind. Da ich NOCH nichts habe, kann ich auch keinen Widerspruch einlegen. Nächste Woche muss ich aber noch mal hin. Wie siehts mit einer Beratung beim Anwalt aus? ISt diese auch kostenlos oder sollte ich erst dann dorthin, wenn ich ein Liebesbriefchen von der Arge bekomme? |
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#7
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Ich würde erst mal abwarten, bis was kommt von der Arge.
Für die Zukunft ein Ratschlag: Falls du noch keine Rechtsschutzversicherung mit Sozialgerichts-RS hast, kann dir die Tante vielleicht eine sponsern. Geändert von nataly (15.05.2008 um 21:41 Uhr). |
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#8
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Ja, glaube du hast recht! Muss nächste Woche ncohmal dorthin und meine Auszüge der letzten Jahre vorlegen. Mal schauen was dann kommt...
Das mit der Rechtschutzversicherung ist ne gute Idee. Nur, von meiner Tante werde ich nie wieder etwas annehmen. Habe jetzt genug Ärger am Hals.... Wie siehts mit dir aus? Kannst du mir was leihen? ;-) Ah noch was: Als ich damals den "Kredit" von meiner Tante angenommen hatte, habe ich es nicht der ARGE mitgeteilt. Auch das hat die Sachbearbetin als Verstoß bezeichnet... Geändert von noname (15.05.2008 um 21:48 Uhr). |
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#9
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Wenn die Tante nicht dir das Geld gibt, sondern die Rechnung der RS-Versicherung bezahlt, gibt es keine Probleme. Ebenso wäre es besser gewesen, die Tante hätte die Kosten für den Führerschein von ihrem Konto auf das der Fahrschule überwiesen. Bei dieser Handhabung ist gewährleistet, dass die Zuwendungen zweckbestimmt sind. Probs gibt es ja nur, weil Knete auf dein Konto ging. Und jetzt werden Kontoauszüge über Jahre überprüft, weil du auf diese Idee nicht gekommen bist ...
Für die Zukunft solltest du das bedenken. Für eine Beratung beim Rechtsanwalt kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Geändert von nataly (16.05.2008 um 10:24 Uhr). |
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#10
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Also hat die ARGE doch Recht, weil das Geld nicht zweckgebunden war?
Es war ne Dummheit von mir, ich weiß. Glaub mir ich bin nicht sonderlich happy deswegen. Nur ich war ehrlich und habe den Leuten es so erzählt wie es gelaufen ist. Ich bekam das Geld bar. Habe das Geld zum Teil für den Führerschein ausgegeben aber auch für den Lebensunterhalt. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Und nach 3 Jahren habe ich das Geld abgebucht und meiner Tante zurückgegeben. Also habe ich verspielt, oder? Wie schon geschrieben, lag mein Kontostand aufgrund dieses Kredits um ca. 1500€ höher als mein Freibetrag. |
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