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#1
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Hallo, wir haben ein problem,
wir das sind (ich 24, mein mann 30, meine beiden kinder 3 und5) der fall ist so, mein mann war jetzt von februar bis jetzt 31.08.06 berufstätig, mußte entlassen werden weil die firma kein personal mehr halten konnt. jedenfalls haben wir von Arbeitsamt einen mietzuschuß in höhe von 450 ? bekommen, für unsere miete ,weil das grundgehalt meines mann nicht ausgereicht hat (1000?) jedenfalls hat sein noch chef nicht die höchste zahlungsmoral, hat das JULI gehalt noch nicht vollständig ausgezahlt, und das für august wird mein mann auch nicht sehen das wird übers gericht laufen müssen. :'( jetzt ist es aber so das das gehalt meines mannes jeden monat schwangte, er hat fast immer mehr bekommen, 1200-1500 ? . so am anfang sagte mir aber der sachbearbeiter bei arbeitsamt, das wir die lohnabrechnungen sammeln sollen und in 6 monaten zur antragsverlängerung mitbringen soll, im arbeitsvertrag stand aber das sein gehalt schwangt und er seine überstunden ausgezahlt bekommt. jetzt ist der antrag abgelaufen und sie weigern sich noch überhaupt was zu zahlen, sie wollen uns speeren, keine miete mehr etc. wollen jetzt sogar rückzahlung von uns.!!! ist das rechtens, dürfen die uns so weit bringen das wir unsere wohnung verlieren und verhungern, krass ausgedrückt.? |
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#2
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die rückzahlung werdet ihr leisten müssen! aber ihr könnt euch mit dem amt einigen das die monatlich einen bestimmten betrag einhalten von dem geld das ihr bekommt (bei uns ist es fast genauso)!!!
das sie euch sperren kann gut sein!versuch dich mit ihnen gütig zu einigen und bleib bei dem gesprächen ruhig!!! wenn dein mann keinen lohn bekommt das das amt euch den lohn vorstrecken (war bei meinem schwager auch so) doch sobald das urteil vom Arbeitsgericht da ist müsst ihr damit zum amt und wenn eine zahlung erfolgt ist dann müsst ihr die ans mat weiterleiten (denn die strecken eucxh das geld ja vor)!!!! |
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#3
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noch was! wenn du bei einem sachbearbeiter warst dann geh mal zu einem anderen und seh (augenscheinlich)e in das du einen fehler gemacht hast! damit besänftigst du sie und sie kommen dir entgegen! ich weiss wovon ich rede :-)
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#4
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Hallo Stella,
Gehts hier um ALG II oder ALGI ? Sorry, ich kann den Ausführungen leider nicht ganz folge leisten ![]() Klar ist, wenn eine Überzahlung stattgefunden hat, dann kommt eine Rückforderung. Mir ist allerdings nicht klar, warum hier eine Sperre folgen sollte. Wenn es um ALG II geht...............ist der Fortszahlungsantrag schon gestellt wurden? Wenn du mal nähere Angaben machen könntest, dann könnte man dir auch nähere Infos geben.............gerne auch per PN Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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