Rechte nach Heirat

  • Hallo,
    die Situation ist folgende, ich (26) will mit meiner Freundin (21) (wir machen beide im moment Schule, ich Realschule, sie Abi) Heiraten und danach würden wir gerne zusammenziehen. Ich würde jetzt gerne wissen ob man da überhaupt anspruch auf ne Wohnung oder Regelleistungen hat, da ich von jedem was anderes höre. Ich wohne selbst schon in einer 1-Raum Wohnung und Beziehe Alg2, die Wohnung wäre auf dauer für 2 Personen aber einfach zu klein, sie wohnt noch bei ihren Eltern wegen der U25 Regelung.


    Hoffe es ist verständlich, freue mich über Antworten.
    Danke im vorraus, Knägge

  • Wenn ihr heiratet bildet ihr automatisch eine BG.Ob deine Freundin dann Leistungen bekommt hängt davon ab was sie macht.Wenn sie noch zur Schule geht müßte sie Bafög beantragen denn da sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt erhält sie kein ALG2.Wohnung müßtet ihr neu beantragen.

  • Leider muss ich Kitty widersprechen; denn eigentlich erhält auch deine Freundin, solange sie zur Schule geht - und dazu zählt im Normalerweise auch das Regelabitur - H IV, also ALG 2. Zurück zu den Eltern wird sie wohl nicht müssen, wenn ihr wirklich heiratet. Oder macht deine Freundin das Abi sozusagen "nach", denn mit 21 jahren wäre sie im Normalfall ja längst fertig. In dem Falle hätte Kitty dann natürlich Recht. Wie es kommt, dass du mit 26 Jahren ALG 2 erhälst, obwohl du - vermutlich auf dem 2. Bildungsweg - das Abi nachholst, ist mir unklar.

  • ok.. aber zusammenziehen in eine größere wohnung geht dann aber hoffe ich? wird dann denke ich mal anteilig übernommen von meiner seite und der rest dann bafög wenn sie welches bekommt.. ansonsten bleiben wir eben erstmal hier in der 1raumwohnung