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#1
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Hallo,
die Situation ist folgende, ich (26) will mit meiner Freundin (21) (wir machen beide im moment Schule, ich Realschule, sie Abi) Heiraten und danach würden wir gerne zusammenziehen. Ich würde jetzt gerne wissen ob man da überhaupt anspruch auf ne Wohnung oder Regelleistungen hat, da ich von jedem was anderes höre. Ich wohne selbst schon in einer 1-Raum Wohnung und Beziehe Alg2, die Wohnung wäre auf dauer für 2 Personen aber einfach zu klein, sie wohnt noch bei ihren Eltern wegen der U25 Regelung. Hoffe es ist verständlich, freue mich über Antworten. Danke im vorraus, Knägge |
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#2
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Wenn ihr heiratet bildet ihr automatisch eine BG.Ob deine Freundin dann Leistungen bekommt hängt davon ab was sie macht.Wenn sie noch zur Schule geht müßte sie Bafög beantragen denn da sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt erhält sie kein ALG2.Wohnung müßtet ihr neu beantragen.
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#3
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Danke schonmal, das gibt mir bei der ganzen Sache ein besseres gefühl.. und wenn sie nicht mehr zur Schule geht bekäme sie dann Alg2? oder würde man dann evtl verlangen das sie wieder zu den Eltern geht bzw garnix zahlen..?
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#4
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Leider muss ich Kitty widersprechen; denn eigentlich erhält auch deine Freundin, solange sie zur Schule geht - und dazu zählt im Normalerweise auch das Regelabitur - H IV, also ALG 2. Zurück zu den Eltern wird sie wohl nicht müssen, wenn ihr wirklich heiratet. Oder macht deine Freundin das Abi sozusagen "nach", denn mit 21 jahren wäre sie im Normalfall ja längst fertig. In dem Falle hätte Kitty dann natürlich Recht. Wie es kommt, dass du mit 26 Jahren ALG 2 erhälst, obwohl du - vermutlich auf dem 2. Bildungsweg - das Abi nachholst, ist mir unklar.
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#5
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Ich mach kein Abi sondern Abendrealschule, meine Vermittlerin in der Arge unterstützt mich dabei. Im übrigen habe ich auch ne abgeschlossene Ausbildung als Koch aber den Beruf habe ich nicht vor bis an mein Lebensende zu machen ;-)
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#6
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Ja sorry, hatte mich verschrieben, meinte deine "Real"-Schule, also den Abschluss. Aber wie ist das mit deiner Freundin nun? Macht sie das auch über die Abendschule oder noch regulär?
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#7
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@lirafe Ich bin bei dem angegebenen Alter davon ausgegangen das sie das ABi nachmacht denn wenn man von einer regulären Schulzeit ausgeht wäre 21 etwas alt für den normalen Schulweg.
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#8
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Also sie macht ein Fachabi da sie nach ihrer Ausbildung nichts gefunden hatte und wollte dann noch Studieren. Hoffe nun ist alles klar :-)
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#9
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Dann bekommt sie kein ALG2.
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#10
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ok.. aber zusammenziehen in eine größere wohnung geht dann aber hoffe ich? wird dann denke ich mal anteilig übernommen von meiner seite und der rest dann bafög wenn sie welches bekommt.. ansonsten bleiben wir eben erstmal hier in der 1raumwohnung
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