Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Rechte nach Heirat

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.10.2009, 17:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
Standard Rechte nach Heirat

Hallo,
die Situation ist folgende, ich (26) will mit meiner Freundin (21) (wir machen beide im moment Schule, ich Realschule, sie Abi) Heiraten und danach würden wir gerne zusammenziehen. Ich würde jetzt gerne wissen ob man da überhaupt anspruch auf ne Wohnung oder Regelleistungen hat, da ich von jedem was anderes höre. Ich wohne selbst schon in einer 1-Raum Wohnung und Beziehe Alg2, die Wohnung wäre auf dauer für 2 Personen aber einfach zu klein, sie wohnt noch bei ihren Eltern wegen der U25 Regelung.

Hoffe es ist verständlich, freue mich über Antworten.
Danke im vorraus, Knägge
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.10.2009, 17:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn ihr heiratet bildet ihr automatisch eine BG.Ob deine Freundin dann Leistungen bekommt hängt davon ab was sie macht.Wenn sie noch zur Schule geht müßte sie Bafög beantragen denn da sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt erhält sie kein ALG2.Wohnung müßtet ihr neu beantragen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.10.2009, 00:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Danke schonmal, das gibt mir bei der ganzen Sache ein besseres gefühl.. und wenn sie nicht mehr zur Schule geht bekäme sie dann Alg2? oder würde man dann evtl verlangen das sie wieder zu den Eltern geht bzw garnix zahlen..?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.10.2009, 09:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Leider muss ich Kitty widersprechen; denn eigentlich erhält auch deine Freundin, solange sie zur Schule geht - und dazu zählt im Normalerweise auch das Regelabitur - H IV, also ALG 2. Zurück zu den Eltern wird sie wohl nicht müssen, wenn ihr wirklich heiratet. Oder macht deine Freundin das Abi sozusagen "nach", denn mit 21 jahren wäre sie im Normalfall ja längst fertig. In dem Falle hätte Kitty dann natürlich Recht. Wie es kommt, dass du mit 26 Jahren ALG 2 erhälst, obwohl du - vermutlich auf dem 2. Bildungsweg - das Abi nachholst, ist mir unklar.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.10.2009, 13:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Ich mach kein Abi sondern Abendrealschule, meine Vermittlerin in der Arge unterstützt mich dabei. Im übrigen habe ich auch ne abgeschlossene Ausbildung als Koch aber den Beruf habe ich nicht vor bis an mein Lebensende zu machen ;-)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.10.2009, 15:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Ja sorry, hatte mich verschrieben, meinte deine "Real"-Schule, also den Abschluss. Aber wie ist das mit deiner Freundin nun? Macht sie das auch über die Abendschule oder noch regulär?
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.10.2009, 16:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

@lirafe Ich bin bei dem angegebenen Alter davon ausgegangen das sie das ABi nachmacht denn wenn man von einer regulären Schulzeit ausgeht wäre 21 etwas alt für den normalen Schulweg.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.10.2009, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Also sie macht ein Fachabi da sie nach ihrer Ausbildung nichts gefunden hatte und wollte dann noch Studieren. Hoffe nun ist alles klar :-)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 26.10.2009, 11:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Dann bekommt sie kein ALG2.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 26.10.2009, 15:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
Standard

ok.. aber zusammenziehen in eine größere wohnung geht dann aber hoffe ich? wird dann denke ich mal anteilig übernommen von meiner seite und der rest dann bafög wenn sie welches bekommt.. ansonsten bleiben wir eben erstmal hier in der 1raumwohnung
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Berechnung / Leistungshöhe kürzung des arbeitslosengeldes nach heirat mullemaus38 Anspruch und Leistungen 1 06.09.2009 15:44
Welche Rechte nach Heirat? Anna-Sophie24 Anspruch und Leistungen 2 16.04.2009 21:45
nach Heirat ausländische Frau, Anspruch auf ALGII Lawrence Anspruch und Leistungen 0 06.01.2009 00:14
Sozialbetrug gefährdet Rechte! TheNextOne Einkommensanrechnung 15 30.08.2008 13:57
Welche Rechte als EU-Bürger? Birte82 Anspruch und Leistungen 2 17.08.2008 17:46