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Hallo Forengemeinde,
ich habe eine Frage an Euch, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann. Meine Stadt hat im Januar 2006 einen Teil der Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung für die Jahre 1999 bis 2004 an die Gebührenzahler zurückgezahlt. In diesem Zeitraum habe ich noch gearbeitet und keine Leistungen wie Hartz IV oder Wohngeld bezogen. Seit Ende August 2005 beziehe ich Hartz IV. Ich habe im Januar 2006 das zurückgezahlte Geld (135 ?) nicht der ARGE gemeldet, weil ich nicht gewusst habe, dass solche Rückzahlungen (Gebührenerstattung, Betriebskosten usw.) meldepflichtig sind, besonders für die Zeit vor dem Bezug der Hartz IV-Leistungen. Ich habe keine Hinweise (Erklärungen in Formularen, allg. Bemerkungen) gefunden, die solche Rückzahlungen als meldepflichtig bezeichnen. Es ist immer von Rentenansprüchen, Abfindungen, Unterhaltsgeldern gesprochen. Nun wirft mir die ARGE grobe Fahrlässigkeit, Bezug von zu Unrecht gezahlten Leistungen vor und fordert die zu erstatten. Wie kann ich dagegen wehren? Oder hat ARGE tatsächlich Recht und bin ich unbewusst ein Leistungsbetrüger? MfG geozen |
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