Rückforderung Geld für Kinder wegen Mehrbedarf.

  • Guten Abend,


    mein Partner bezieht seit einer Krankheit Hartz IV.
    Er ist geschieden, hat zwei Kinder, welche er alle zwei Wochenenden bei sich hat; die Kinder wohnen in 200km Entfernung. Laut Gerichtsurteil ist seine Ex-Frau dazu angehalten sich mit meinem Partner auf der Mitte der Strecke zu treffen, um die Kinder zu übergeben. Auch sie bezieht Hartz IV.
    Mein Partner erhält wegen des Umgangsrechtes einen Mehrbedarf, welcher sich (soweit ich weiß) auf rund 8 Euro pro Kind und Tag beläuft. Desweiteren erhält er Benzingeld. Dieses bezieht er seit einem Jahr, dem Tag des Umzugs seiner Ex-Frau.


    Nun erhielt seine Ex die Tage einen Brief vom Amt, dass sie all jene Leistungen zurückzuzahlen hätte, die mein Partner im vergangenen Jahr für die Wochenenden mit seinen Kindern bekommen hat. Das sind horrende Summen, welche vom Benzingeld abgezogen werden, was sie zur Verfügung hat, um die Kinder fahren zu können. Selbstverständlich war sie dementsprechend ungehalten und drohte nun die Kinder nicht mehr zu fahren.


    Aber um letzteres soll es mir gar nicht gehen.
    Ich würde sehr gern wissen wollen, ob diese Aufforderung zur Rückzahlung an sich rechtens ist.
    Sie zog mit den Kindern vor gut einem Jahr eben diese 200km um, die Kommunikation zwischen den zwei verschiedenen Ämtern scheint nicht funktioniert zu haben, sonst hätte doch schon eher auffallen müssen, dass Leistungen doppelt gezahlt werden.
    Mein Partner war, so behaupte ich, ein wenig naiv, wollte er seine Ex ja eigentlich nicht schaden, doch verstehe ich auch ihn, denn drei Wochen Sommerferien mit zwei kleinen Kindern erfordern durchaus ein gewisses Budget.


    Ich würde mich sehr freuen Meinungen zu hören.


    Vielen Dank.
    Halma

  • Hallo Halma,


    Das der Ex-Frau Deines Lebenspartners die Leistungen die ihr aufgrund den Umgangsrechtes des Kindesvaters im Grunde zuviel gezahlt wurden, zurück gefordert werden ist doch normal. Sie kann doch keine Unterhalt der Ihr ja im Grunde nicht zusteht wenn die Kinder bei Deinem Lebensgefährten versorgt werden, als berechtigt betrachten. Zuviel ist nun mal zuviel und Dein Lebenspartner hat ja auch Aufwendungen die ihm ja auch zu Recht zugestanden wurden. Dieser Mehrbedarf ist, ich weis es von meinen beiden Jungs - und für die habe ich keinen Mehrbedarf bewilligt bekommen, weil man der ARGE sogar zugestimmt hat das die Kinder ja auch von der Mutter ein Butterbrot mitbekommen können (was ja für die Rechtssprechung schon peinlich genug ist), oftmals sowieso viel zu gering bemessen.


    Was ich aber nicht glaube ist, die Aussage der Kindesmutter, das man die Überzahlung nun vom Fahrgeld der Kinder zum Vater einbehält, ich behaupte mal das ist eine bewusste Fehldarstellung, die Kindesmutter wird es so darstellen weil Ihr jetzt einfach weniger Geld zur Verfügung steht! In diesen sauren Apfel muss Sieaber beißen, dies jetzt so auszulegen das es zu Lasten der Kinder geht würde ich mir als Kindesvater nicht bieten lassen! Die ARGE wird auch keinesfalls erklären das diese Überzahlung jetzt vom Fahrkostenzuschuß einbehalten wird, sie wird meines Erachtens erklären das die Überzahlung mtl. Anteilig aus den gesamten Leistungsbezug einbehalten wird, etwas anders kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!


    Das die Kommunikation zwischen den Ämtern nicht funktionieren soll, mag ja zutreffen! Die normale Logik hätte der Kindesmutter aber eigentlich sagen müssen, das sie zuviel Leistungen erhält, wie oben beschrieben! Somit darfst Du Deinem Partner auch keine Naivität unterstellen, sondern solltest vielmehr auch mal sein und der Kinder Anrecht auf den gemeinsamen Umgang als völlig Rechtens einstufen, hat also auch gar keinen Grund hier ein "schaden oder nicht schaden wollen" zu assoziieren ! Wenn Die Kindesmutter es für richtig erachtet 200 km vom Kindesvater weg zu ziehen mag dies Vielerlei Gründe haben, es geht aber beim Kindeswohl und dazu zählt das Umgangsrecht nun einmal, nicht nur um die Belange der Erwachsenen!