Rückforderung nach einen Jahr


  • Hallo und erst einmal eine schönen guten Abend!!!


    Also um es kurz zu fassen nachdem ich euer Forum etwas studiert habe wollte auch ich einmal etwas nachfragen.


    Es geht um folgendes:


    Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin und einen Kind zusammen und wir beziehen Harz IV
    Im vorhigen Jahr hatte meine Partnerin eine neue Anstellung mit Geringverdienst und unser Lebensgemeinschaft bezog weiter Leistung
    Nur mußten wir jeden Monat den Verdienstbescheid der Partnerin den Amt zusenden um die Berechnung sicherzustellen
    Das gute war es lief eigentlich alles perfekt die Berechnung wurde jeden Monat Rückgreifend gestellt und ausgezahlt
    Dann kamm leider nach Ende der Probezeit die neuerliche Entlassung meiner Partnerin
    Nun lief eigentlich alles wie vor der Einstellung
    Jetzt aber kommt der Hammer nach einen Jahr erhalte ich eine Rückzahlungsanforderung vom Amt (direkt aus Berlin wie nett) mit der Begründung man hätte damals zuviel Bewilligt und Überwiesen nun stellt sich meine Frage
    Wenn ich etwas mntl. Belege dafür auch jedesmal einen neuen Bewilligungsbescheid erhalte und nichts daran auszusetzen ist wie kann das Amt dann ein Jahr später etwas davon erzählen sie hätten etwas falsch gemacht? Also ich verstehe das nicht im geringsten. Wenn eine Firma etwas für mich Berechnet und dabei einen Fehler macht is das doch eigentlich den Ihr Problem oder was. Immerhin habe ich alles immer pünktlich und korrekt nachgewiesen und die haben es verwerdet. Also ich wüßte mal gern was andere dazu meinen. Ich danke mal schon im vorraus und bis später :confused::)

  • Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    1. Wenn das Amt einen Bescheid erlässt und hinterher feststellt, dass es einen Fehler gemacht hat, greift der § 45 SGB X. Dann hast du einen Vertrauensschutz, wenn der Fehler nicht so gravierend war, dass er dir hätte auffallen müssen.


    2. Wenn ein Bescheid erstellt wurde und sich im Nachhinein eine Änderung ergibt, hat das Amt 1 Jahr Zeit für die Rückforderung (§ 48 SGB X)

  • Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    1. Wenn das Amt einen Bescheid erlässt und hinterher feststellt, dass es einen Fehler gemacht hat, greift der § 45 SGB X. Dann hast du einen Vertrauensschutz, wenn der Fehler nicht so gravierend war, dass er dir hätte auffallen müssen.


    2. Wenn ein Bescheid erstellt wurde und sich im Nachhinein eine Änderung ergibt, hat das Amt 1 Jahr Zeit für die Rückforderung (§ 48 SGB X)


    Evtl. noch eine andere Variante von Nr. 2
    Der Bescheid wurde vorläufig erlassen. Das sollte aber im Bescheid stehen.


    dms

  • Erst einmal danke!!!


    ALso die Bescheide sind nie mit den Vermerk vorläufig erstellt und zugestellt worden. Desweiteren habe ich vergessen noch mitzuteilen das die zusendung der Lohnscheine per Einschreiben mit Rückschein erfolgt war.
    Nun ist aber vom AMt mir gesagt worden ich müßte zahlen weil nie Lohnscheine eingegangen wären habe das aber mit den Kopien der Rücjscheine wiederlegt. Das beste daran ist immer noch das man mir gesagt hat es wären keine Lohnscheine vorhanden. Aber da stellt sich ja die Frage wie kann man etwas berechnen wenn dazu die Grundlage fehlt diese Grundlage auch noch jedesmal berücksichtigen aber ein Jahr später sagen das keinerlei Belege vorliegen ich nie was gesendet hätte und alles nie passiert wäre so ungefähr. Das ganze klingt ja fast so als wenn jemand was mir Beleg kauft geht den nächsten Tag mit dem Kassenbon in den Laden und sagt einfach ich habe nie die hier aufgeführte Ware erhalten und will Sie nun haben. :D Also langsam weis ich nur noch das es gute Sachbearbeiter gibt und auch völlig unqualifizierte aber zum Glück auch einige die sehr vertrauenswürdig sind und auch wissen was sie tun.


    Mhh um den Text nicht zu lang zu machen mal kurz das hier noch:


    Die Sachbearbeiterin die voriges Jahr das ganze in ihrer Hand hatte hat mir als Behinderter Mensch mit 60 % Behinderung Kennzeichen G (Rücken/Blockwirbelbildung/Epileptiker) der nnur in sitzenter Haltung Arbeiten darf laut Amt angeboten mal eben 1 Monat Spargel zu stechen. Das habe ich auf Grund der oben angegebenen Sachlage abgelehnt daraufhin hat sie mir 25 % Leistung gestrichen habe 3 Monate gebraucht bis die das Kapiert hat. Toll oder???? :)

  • Wenn die Rückforderung damit begründet wurde, dass Du NIE Deine Lohnbescheinigungen eingereicht hast, so hast Du dies mit den Einschreiberückscheinen ja widerlegt und sollte damit vom Tisch sein. Ich weis ja nicht, um welche Beträge es hier geht und ob es Dir hätte auffallen müssen, dass Dir das Jobcenter trotz Nebenjob relativ viel bezahlt hat.
    Also meiner Meinung nach kann man das Ganze, so wie Du es geschildert hast, schon abschmettern aber u.U. nur mit anwaltlicher Hilfe.


    Gawain

  • Es kann aber auch ein anderer sachverhalt dem zugrunde liegen.
    Leider ist nicht genau bekannt, in welcher Region Du wohnst.

    Zitat

    ..Jetzt aber kommt der Hammer nach einen Jahr erhalte ich eine Rückzahlungsanforderung vom Amt (direkt aus Berlin wie nett)...


    In Berlin sitzt u.a. der Forderungseinzug; wenn der sich meldet, dann ist das nicht mehr das JobCenter.
    Die Forderung betrifft auch den von Dir geschilderten Zeitraum ?
    Nicht dass der Forderungseinzug sich gemeldet hat, weil eine frühere Rückforderung noch offen ist?


    Ansonsten so wie Gawain das bereits ausführte.
    dms

  • Also ich habe die in Berlin direkt angerufen und denen auch die Unterlagen die mir vorliegen siehe Rückscheine usw... zukommen lassen. Die Forderung betrifft den genannten Zeitraum. Es geht dabei um ca. 30 Euro mntl. die zuviel vorlagen. Was mich stuzig gemacht hat ist das man das ganze direkt vom Forderungseinzug zugesendet hat ohne vorher etwas zu sagen und das gleich mit grünen Mahnbescheit. Einspruch habe ich bereits eingelegt. Naja einfach sehen was man erreichen kann. Ansonsten gibt es ja noch die geminnützige Arbeitslosenhilfe um die Ecke mal die gute Frau aufsuchen und sehen was die dazu meint. Ich finde es nur etwas schlecht das man immer zuwenig und zu schlechte Auskunft und auch Erklärung erhält. Es müsste wie bei den gerichtlichen Strafrechtsangelegenheiten sowas wie einen unabhängigen Schlichter oder ähnliches geben. Ich bin eigentlich mit den Amt soweit zufrieden auch einen neuen Sachbearbeiter der sehr kompotent auftritt habe ich nun. Aber es sind einfach immer wieder die kleinen Sachen die einen ab und zu nerven. Wie der eine Fall ich gebe den Amt den Auftrag meinen Strom direkt von meiner Bewilligung anzuweisen wie es mir ja rechtlich zusteht. Und was passiert? Die haben es einfach einbehalten und dreimal nicht angewiesen nun mache ich das eben wieder self. Naja egal wir werden damit leben müssen und genug möglichkeiten sich kundig zu machen gibt es ja. Also sollte man auch bei Fragen aktiv werden ist immer noch besser als den ganzen Tag Heim rumzusitzen hat man zumidest was zu tun. :)


    Außerdem danke ich soweit für die Antworten.....

  • .. Was mich stuzig gemacht hat ist das man das ganze direkt vom Forderungseinzug zugesendet hat ohne vorher etwas zu sagen und das gleich mit grünen Mahnbescheit. ....
    Außerdem danke ich soweit für die Antworten.....


    Hallo,
    nur zur Info, der Forderungseinzug ist nur für die Beitreibung/ Vollstreckung zuständig. Wenn der den auftrag erhält, dann ist bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden (Rückforderungsbescheid).
    Diese Rechtsgrundlage ist jedoch von dem zuständigen JobCenter.


    dms


    PS: ich müsste auch erstmal suchen, ob ein Widerspruch auch aufschiebende Wirkung auf die Beitreibung einer Forderung hat.