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Rückzahlung ALG II

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  #1  
Alt 08.03.2010, 18:29
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Standard Rückzahlung ALG II

Hallo,

ich lebe mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder zusammen. Nachdem sich meine Mutter von dem leiblichen Vater meines Bruders getrennt hat, beziehen wir ergänzend Hilfe vom Amt, da meine Mutter nur 6 Stunden arbeiten geht und ich noch Azubi bin.

Nun ist es so, dass meine Mutter und ich monatlich unterschiedliches Einkommen beziehen aufgrund von Feiertagszuschlag oder Weihnachtsgeld. So auch in den letzten Monaten geschehen, haben wir immer Monatlich unsere Lohnzettel beim Amt eingereicht, wo deutlich ersichtlich war, das wir bzw. ich in einigen Monaten mehr Geld bekommen haben.

Nachdem bei meiner Mutter unverändert der gleiche Betrag von der Agentur für Arbeit eingegangen ist, rief sie die Hotline an und Informierte die unkompetenten Mitarbeiter der Hotline, dass sie zu viel Geld bekommen haben muss. Ihr wurde dann immer zugesichert das es neu berechnet wird.

Jetzt...ein paar Monate später bekommen wir einen netten Brief mit dem Inhalt, dass wir ja zu viel Geld bekommen haben und wir nun über 500 € zurückzahlen dürfen. Ist das rechtens ? Ich mein, was zur Hölle, soll man denn noch machen ?? Mehr als anrufen und bescheid geben kann man doch nicht machen. Und weil die zu wenig Personal haben, sind wir die Leidtragenden ?

Ich habe nun heute eine Zahlungsaufforderung bekommen auch 28 € zu überweisen. Was ich definitiv nicht einsehe !

Vielleicht befinde ich mich auch im Unrecht. Es kann ja sein. Aber ich finde nicht, dass man mit solchen Geldsummen belangt werden sollte, wenn man seine Pflichten erfüllt hat !

Für eure Hilfe schoneinmal Danke im Voraus.
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  #2  
Alt 08.03.2010, 18:42
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ich nehme mal an, das ihr keinen beweis habt, dass deine mutter tatsächlich bei der hotline angerufen hat und die überbezahlung reklamiert hat. somit werdet ihr wohl nicht drum rumkommen, das geld zurück zuzahlen.
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  #3  
Alt 08.03.2010, 18:43
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Danke für die schnelle Antwort. Auch nicht wenn sie sich den Namen notiert hat ?
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  #4  
Alt 08.03.2010, 18:49
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Zitat:
Auch nicht wenn sie sich den Namen notiert hat ?
wie wollt ihr denn beweisen, ob sie den namen notiert hat oder eure computermaseke geöffnet hat und entsprechende hinweise für die leistungsabteilung eingegeben hat.
aber mal ehrlich: wenn ihr von anfang an wusstet, das da zu viel geld überwiesen wurde, dann hättet ihr es zunächst auch beiseite legen können und für den fall, dass es rückzahlungsforderungen gibt, was in der hand habt.
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  #5  
Alt 08.03.2010, 18:53
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Sag das mal meiner Mutter. Danke für die Hilfe !
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  #6  
Alt 08.03.2010, 23:53
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Es gibt keine Rückzahlungspflicht bei Fehlern der Argen.

(Sozialgericht Stuttgart, AZ: 15 AS 2965/06)
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  #7  
Alt 09.03.2010, 00:28
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ja, aber ist leider nur eine einzelfallentscheidung des landessozialgerichts in stuttgrt und nicht verbindlich für den rest der republik. kann maximal in Baden-Württemberg angewendet werden.
zu diesem thema gibt es keine höchstrichterliche entscheidung des federführenden bundessozialgerichts in kassel. nur wenn die ähnlich entscheiden würden, wäre es das maß der dinge für alle argen im land.

und wenn die mutter von david_berlin nicht zahlt, so wird die derzeitige rückforderung mit den zukünftigen ansprüchen der familie einfach per verwaltungsakt von der arge verrechnet. und dagegen müsste sie dann wiederum klagen. ich würde es nicht machen.
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  #8  
Alt 09.03.2010, 19:48
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Danke für eure Hilfe. Sie zahlt es nun in Raten ab...
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  #9  
Alt 10.03.2010, 01:28
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Darüber würde ich nochmal nachdenken.
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  #10  
Alt 10.03.2010, 08:17
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@Catweezle
Ich hatte in anderer Sache (ernährungsbedingter Aufwand) dem Amt nach Ablehnung des ernährungsbedingten Mehraufwandes bei Lactoseintoleranz dem Amt auch ein entsprechendes Urteil, nach dem dieser Mehraufwand zu bewilligen ist, genannt. Die Antwort war - wie Danielo leider schon schreibt -, dass das keine "höchstrichterliche" Entscheidung ist und man blieb bei der Ablehnung.

Das ist das Eine. Zum Anderen habe ich mir das von dir genannte Urteil mal angesehen, und glaube nicht, dass es im vorliegenden Fall greift, denn in der Begründung steht: "....Hartz-IV-Empfänger müssen Leistungen bei einem Irrtum zu ihren Gunsten nicht zurückzahlen, wenn sie ihre Vermögensverhältnisse zutreffend angegeben haben und den Fehler auch nicht selbst erkennen mussten. "

Die Mutter des Fragestellers/der Fragestellerin hier aber wußte, dass sie zuviel erhalten hatte und im Hinblick auf Mehreinkommen gibt es ja genügend Hinweise in den Bescheiden - also Meldepflicht und so weiter -.

@david-berlin
Ich hatte auch schon mal (höhere) Mehreinnahmen (aus Selbständigkeit) und habe die sofort gemeldet. Mir wurde mitgeteilt, dass das im nächsten Bescheid erst berücksichtigt wird. Nun mag das überall anders gehändelt werden, dieses Phänomen haben wir hier häufig. Nur eines ist sicher: Immer alles "schriftlich" einreichen, nicht mit irgendwem telefonieren.
Und übrigens: Die bei der Hotline wissen auch mit wem sie sprechen, wenn deine Mutter ihren Namen "nicht" nennt. Ich werde schon immer begrüßt ("guten Tag, Frau xxx, was kann ich für Sie tun?) auch wenn ich meinen Namen noch gar nicht gesagt habe. Einmal habe ich mir den - sagen wir mal !Spaß - erlaubt und unter anderem Namen angerufen. An der Reaktiion desjenigen, der am Telefon war, merkte ich sofort, dass der das mitgeschnitten hatte: "Wer sind Sie, Frau xxx, hm, na ja, was gibt es?") Also Fazit, wenn ihr Fragen stellt, die euch nicht zugeordnet werden sollen - tätigt die von anderen Anschlüssen.,
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