Rückzahlung nach Immatrikulation

  • Ich bin seid April an der Uni immatrikuliert. Ich hatte mich kurzfristig entschlossen am 30.03. an der Uni einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Ich war in der Zeit in einer Maßnahme und hatte dies auch der Maßnahmenleitung mitgeteilt. Kurz danach hab ich eine Aufforderung auf Rückzahlung der für den Monat April gezahlten Leistung erhalten. Da ich erst ab 03.04.2012 laut Immatrikulationsurkunde eingeschrieben bin, hatte ich dies der Arbeitsagentur auch mitgeteilt.
    Ich habe seid dem nichts mehr vom Amt gehörtt.
    Frage ist jetzt: Wie hoch wird die Rückzahlung sein? Werden die 2 Tage noch als arbeitslos gezählt und anteilig von der Gesamtleistung abgezogen, kann ich die ganze April Leistung behalten oder wollen die alles zurück?


    Vielleicht weiß ja einer Bescheid
    KarlOtto


    P.S. Bin über 30, daher nicht BAFög-berechtigt

  • Ab dem 03.04.12 ist dein Anspruch entfallen, somit stehen nur anteilig der 1. u. 2. zu.


    Kleine Ergänzung aus den Unterlagen der BA
    Ab wann hast du leistungsrechtlich den sogenannten Studentenstatus?


    Zitat

    Der Studentenstatus liegt vor
    - ab dem Beginn des Semesters, für das sich der Betroffene
    immatrikuliert hat.
    - bei einer Immatrikulation für das laufende Semester ab dem Tag
    der Einschreibung.


    Wenn jemand Student ist, kann er defacto eigentlich letztendlich nicht arbeitslos sein:


    Zitat

    § 139 Abs. 2 geht von der Vermutung aus, dass ein
    Beschäftigungsloser, der Schüler oder Student einer Schule,
    Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte ist, neben seiner
    Ausbildung nur versicherungsfreie Beschäftigungen nach dem SGB III
    ausüben kann. Damit steht er wegen fehlender Arbeitsfähigkeit nach
    § 138 Abs. 5 Nr. 1 der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. ...


    Ps ein bißchen Quellenangabe Anweisungen zum ALG 1


    dms