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#1
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Hallo
habe folgendes Problem habe eine Sanktion bekommen von 100% oder Speere für 3 monate..bekomm zumindest kein Geld für Lebensunterhalt und kein Geld für MIete. Ich(25) lebe mit meiner freundin(28) zusammen in eine bedarfgemeinschaft zusammen mit ihrer 19 monate alten tochter( nicht von mir) meine freundin erhält auch alg2. Nun haben wie geld bekommen nur 540 euro obwohl wir eigentlich 1040 bekommen würden also fehlen uns nun 500euro. Habe auch gegen 2 Sanktionen widerspruch eingelegt weil die unberechtigt sind. Einmal soll ich mich bei einem Vorstellungsgespräch nicht erschienen sein. Wobei es sich bei dem Job darum gehalndelt hat das ich ein Führerschein brauch und denn nicht habe. So hat sich das für mich erledigt und die Firma sagte zu mir auch das sie mich ohne FS nicht gebrauchen können. Dies teilte ich auch miener sachbearbeiterin mit aber keine reaktion. Desweiteren soll ich auf ein anderes Job angebot erst garnicht eingegangen sein. Wobei ich dies nicht bekommen habe aber auf die anhörung reagiert hab was aber angeblich niemand bekommen haben soll. Hab denn Brief selber da reingeworfen. Ja nun ist gegen beides widerspruch und bekomm nichts. Da der Widerspruc schon jetzt letzte woche montag her ist wollte ich vorgestern hin mund mit meiner sachbearbeiterin darüber reden da sie nur die sanktion zurücknehmen kann reden. Sie ist aber nun 2 wochen im urlaub und keiner will sich darum kümmern. Die vertretung ovon ihr sagte ja dann hab ich pech und muss halt solange warten sie kann da nichts machen und meiner meinung nach hatte sie auch keine großartige lust dazu und hat mich sofort wieder abgewimmilt. Kann das richtig sein? Nun wollten wir lebensmittelgutscheine haben da sagten die uns aber das wir ja vom dem Unterhalt und erziehungsgeld erst leben können. Aber wer zahlt den rest an miete? woher nehmen wenn nicht stehlen? Ich weiss nicht was ich machen soll bzw nun leidet die bez. darunter weil ja wegen mir unverschuldet ja kein geld da ist.. Muss ich mich nun 2 wochen gedulden bis meine sachbearbeiterin wieder da ist? kann ja irgendwie nicht sein oder? BIn für jeder hilfe oder Rat was ich machen kann dankbar |
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#2
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Nein, du musst nicht warten, bis sie aus dem Urlaub zurück ist! Sie hat eine Vertretung, die genauso entscheidungsbefugt ist, wie deine eigentliche SB.
Also morgen wieder hin, nicht abwimmeln lassen, bei Sanktionen zu 100% stehen als Ersatzleistung dir Lebensmittelgutscheine zu. Begründung findet sich im § 31 Abs. 3 Satz 6 und Satz 7 SGB II: (3) .... Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der zuständige Träger soll Leistungen nach Satz 6 erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt. Auf Grund dieser Grundlage mit der Vertretung noch einmal Kontakt aufnehmen und zumindest Lebensmittelgutscheine verlangen. Sollte sie sich sträuben, Name des Vorgesetzen nennen lassen und ihn ggf. aufsuchen, wenn die SB nicht selber schnell reagiert.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Kannst du bitte mal aufschlüsseln, was ihr genau an Leistungen erhaltet?
Also 316 € für dich 316 € für deine Partnerin 211 € für das Kind Abzüge: ???? jeweils für die einzelne Person! Mietleistungen: jeweils für die einzelne Person!
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Geändert von TheNextOne (03.09.2008 um 20:39 Uhr) |
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#4
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Also ich bekomm 312€ und mein Mietanteil beträgt 160€ und das wurde auch komplett gestrichen...
was genau aufgeteilt ist muss ich nachschauen kann das wenn dann erst morgen sagen... |
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#5
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Also hab gerade geguckt
Ich 316 +160 miete Freundin 316+160 miete Kind 92 euro Miete das ist das was wir eigentlich bekommen würden... 1044euro haben aber nur 550 was schon miete und strom in anspruch genommen hat |
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#6
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Sanktionen dürfen nur auf die Regelleistungen des Betroffenen (Sanktionierten) angewandt werden, Mieten sind ausgeschlossen. Um Mißbrauch mit dem Mietanteil zu verhindern, kann die ARGE die Miete für den Sanktionszeitraum direkt an den Vermieter zahlen. Aber zahlen muss sie.
Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II: (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, .... Mieten fallen nicht unter §20 SGB II! Daher dürften dir bei einer 100% Sanktion nur 312€ gestrichen werden. Diese sind, gem. o.g. Rechtsgrundlage aber in Lebensmittelgutscheine umzuwandeln. Widerspruch gegen die Höhe der Sanktion einlegen, auf Aushändigung von Lebensmittelgutscheine bestehen. UND prüfen, ob die Miete an deinen Vermieter gezahlt wird.
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Geändert von TheNextOne (03.09.2008 um 21:50 Uhr) |
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#7
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Die Berechnung deiner Leistungen ist nicht schlüssig. Anhand deiner Angaben ergibt sich folgendes:
Anspruch: 316 € je Partner = 632 € 211 € für das Kind (abzügl. Kindergeld) KdU wird gedrittelt, nicht in unterschiedlich hohe Beträge aufgeteilt! also wenn Gesamtmiete 412 € pro Kopf der BG 137,33 €
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#8
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Also hab gerade nochmal das letzte schreiben rausgesucht wo drin steht weswegen es weg ist hier steht wegfall des ALG 2 gemäß §31 SGB 2
Da ich widerholt am 22.5 was gemacht habe und am 26.6 eine zumutbare arbeit angeblich abgelehnt habe aber das steht ja oben wie das lief...das sind aber ja nur zwei und dagegen is ja auch widerspruch gegen eingelegt...Aber bei 2 sachen schon komplett alles weg... UNd Miete direkt an dem vermieter ging nicht da sie nicht die Daten von ihm haben.... UNd wir es selber immer überweisen.. |
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#9
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Ich hab denn Bescheid vor mir aber nur die erste Seite und da steht Leistung für Unterhalt für mich und meine Freundin jeweils 316. und miete für uns beide 160....Dann bei ihrer Tochter steht nur halt Unterkunft 92 euro
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#10
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wichtig wäre die Berechnungsseite.... wegen den Abzügen, aber warum ausgerechnet auf die Tochter? ^^
bekommt sie Unterhalt von ihrem leiblichen Vater?
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