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Sanktion

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  #1  
Alt 27.04.2009, 12:52
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Standard Sanktion

Hallo,

habe vor ein paar tagen schon ein Thema erstellt, in dem es um die Problematik mit meiner AGH-Karte ging.
( AGH-Karte )

Da ich auf Grund dessen 2 Wochen der Schule fern blieb, da ich mir es nich mehr leisten kann schwarz zu fahren, geschweige denn 80 € für eine reguläre Karte zu zahlen, wurde ich heute ins Büro beordert und "ausgeschult".
Unter anderem mit der Begründung, dass keine Leistungssteigerung zu sehen wäre.
In den internen Zwischenprüfungen hab ich, mit Ausnahme der Matheprüfung , nur Einsen bekommen.

Habe gerade mit meinem Vermittler telefoniert, der darauf hin bei der "Schule" angerufen hat, aber leider nichts erreichen konnte. Nun muss ich mit einer Sanktion rechenen.
Die Leistung die ich beziehe reichen grade um meine Miete etc zu zahlen ...

Was kann ich tun, um diese Sanktion abzuwenden???
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  #2  
Alt 28.04.2009, 09:30
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Beiträge: 707
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Ist dein Vermittler gleichzeitig dein SB? Wenn ja, scheint er sehr bemüht zu sein und es ist ihm ja bewusst gewesen, dass du nicht zur Schule kommen kannst ohne diese Karte.
Ich würde das Gespräch nochmal suchen und ihn direkt auf eine eventuelle Sanktion ansprechen. Vielleicht kannst du so etwas erreichen. Warte nicht ab bis die Sanktion erlassen wurde!

LG, Jalale.
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  #3  
Alt 05.05.2009, 10:28
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Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard

Mein Vermittler ist auch dafür zuständig mir die Fahrkarte auszustellen. Allerdings wurde die Bitte, mir eine Karte zuzusenden, nicht an ihn weitergeleitet, obwohl man mir dieses am Empfang zugesichert hat.
Heute hatte ich eine Anhörung bei ihm und habe einen Fragebogen bekommen über den entschieden wird, ob ich eine Sanktion bekomme, oder nicht.
Würde mein Arbeitslosengeld gekürzt, oder gar ganz gestrichen, würde das bedeuten, dass ich meine Wohnung verliere.

Habe diesen Fragebogen nun hier liegen und werde gleich bei der "ÖRA-Rechtsberatung" um einen Termin bitten, um diesen möglichst vorteilhaft auszufüllen ... ne bessre Umschreibung fällt mir grad nich ein

Für weitere hilfreiche Tipps bin ich offen. Hab echt Bammel vor ner Sanktion!
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  #4  
Alt 05.05.2009, 10:38
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Wie alt bist du eigentlich? Gibt es jemanden, der dich gegebenenfalls zu einem Gespräch, das du mit der Schule suchst, begleiten und dich unterstützen könnte? Deine Ausführungen sind doch wirklich plausibel und "keine Leistungssteigerung (nach welchem Zeitraum eigentlich?) ist kein Argument, jemanden von der Schule zu verweisen, zumal der eigentliche Grund ganz woanders liegt.

Gruß. Lirafe
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  #5  
Alt 05.05.2009, 11:12
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Ich bin 24 ... also hart an der Grenze
Ein Gespräch mit der Schule würde wohl leider nichts mehr bringen, da die "Ausschulung" beschlossene Sache ist. Der Hauptgrund ist die "unentschuldigte" Fehlzeit. Die fehlende Leistungssteigerung ist nur gegen das schlechte Gewissen des Maßnahmenträgers ... welches dieser sicher nicht hat.

Auf dieser Schule sind Leute, die inzwischen mehrere Verwarunungen wegen auffälligem Verhaltens haben und trotzdem werden diese geduldet. Nur weil sie regelmäßig zur Schule kommen (um den Unterricht zu stören), wodurch der MT an ihnen mehr Geld verdient, als an mir - der ständig zur ARGE rennen muss.
Einige sind doppelt so lange wie ich da (bin seit November dabei) und haben die Zwischenprüfung grade eben bestanden ...
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  #6  
Alt 05.05.2009, 11:23
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So - ok. Das mit den unentschuldigten Fehlzeiten ist ehrlich gesagt "eigentlich" auch unentschuldbar. Das könntest du in deinem Alter schon wissen; bist ja kein Teenie mehr. Aber das hilft nun nicht weiter. Auch wenn schon bechlossene Sache, würde ich an deiner Stelle meinen sämtlichen ganzen Mut zusammenfassen, mir eine ordentliche nette, ältere Person suchen, die mitgeht, und trotz allem den Versuch starten, um einen letzten Versuch nachzufragen und mich noch einmal erklären. Sollte das nicht funktionieren, hast du es wenigstens versucht. Außerdem: Gibt es nicht auch in solchen Fällen eine Art Widerspruchsrecht? Was steht denn in dem Bescheid, den du erhalten hast, als letzter Absatz; vielleicht eine Rechtsmittelbelehrung oder dergleichen. Irgend etwas in der Richtung müßte es geben. Es geht hier schließlich um deine Zukunft, und nach einer solchen Aktion, sollte das wirklich gelaufen sein, wird es schwierig für dich, noch einmal zu einer Ausbildung zu kommen.

Ach ja, und andere auf dieser Schule, die Verwarnungen oder sonstwas haben, interessieren nicht. Es geht hier ausschließlich um dich.
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  #7  
Alt 05.05.2009, 11:37
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Find die schnellen Reaktionen hier klasse, danke!

Du hast natürlich Recht damit, wenn du sagst, dass Andere nicht interessieren und ich es hätte besser wissen müssen.

Ich selbst habe noch keine offizielle Bestätigung von der DEKRA (dem Maßnahmenträger/der Schule) bekommen, dass ich ausgegliedert wurde. Bisher lief alles über meinen Vermittler.
Daher ist es vielleicht eine Möglichkeit noch einen Versuch zu starten, auch wenn ich keine große Hoffnung habe, da ich schon bei dem ersten Gespräch um eine Chance gebettelt habe.
Mit einer "ordentlichen netten, älteren Person" siehts schlecht aus.
Meiner Mutter kann ich dies nicht zumuten und es würde bei diesen Maßnahmenleitern sicher nicht weiterhelfen.
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  #8  
Alt 05.05.2009, 12:28
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Bitte beide, also die DEKRA als Maßnahmeträger der Schule und auch deinen Vermittler um einen schriftlichen Bescheid, damit du etwas in der Hand hast und wirklich konkret nachweisen kannst, worüber du sprichst. Dann würde ich eine Einrichtung aufsuchen, die Jugendliche betreut (auch wenn du über dieses Alter hinaus bist, sollte es irgendeine Hilfestellúng geben). Vielleicht erhälst du von dort aus Beistand für ein letztes Gespräch. Denn niemandem in diesem Land ist damit gedient, wenn noch jemand weiteres ohne Ausbildung dasteht und absehbar immer und immer wieder in Schwierigkeiten gerät.

Gruß. Lirafe
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