Scheidung

  • Hallo,


    welche Möglichkeiten hab ich bei einer Scheidung? Kann ich die nach dem Trennungsjahr einreichen und bekomme ich dann Prozesskostenhilfe?


    Wer finanziert mir einen Babysitter, wenn ich weiter meine Abendschule mache (abgeklärt mit Arbeitsamt, für die wurde ich vom Markt runter genommen)?? Mein Mann hat selber kein Einkommen, muss ich ihm nu was von meinem ALG2 abgeben?


    Viele Fragen schwirren mir grad durch den Kopf sorry, wenn das ein wenig wirr ist.

  • Du mußt deinem Mann natürlich "nichts" von deinem "AlG 2"-Geld abgeben; er muß für sich "dann" einen eigenen Antrag stellen. Die Scheidung, wie du das nennst, kannst du schon "längst" vor dem Trennungsjahr "vorbereiten" und einreichen, nur "vollzogen" wird sie eben erst nach dieser gesetzlich geregelten "Wartezeit". Wenn ihr beide, also dein "Noch-"Ehemann und du euch "einen" / "eine" gemeinsame(n) Anwältin/Anwalt nehmt, spart ihr erhebliche Anwaltskosten, weil eben nur "ein Mal" diese Kosten anfallen. Dazu müßt ihr euch hinsichtlich der zu regelnden Verhältnisse (Hausrat, Rentenversicherungsbeitragszeiten etc.) natürlich geeinigt haben bzw. einigen.


    Und als Letztes: Natürlich "bezahlt" dir niemand deine Babysitter.

  • Bezüglich der Kinderbetreuung während Du in die Abendschule gehst, solltest Du Dich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, vielleicht können die Dir da weiterhelfen. Oder Du findest ne Regelung mit deinem Noch-Mann wegen der Kinderbetreuung.

  • Hallo Jule,


    das hab ich gerade allllleeesss hinter mir :-)


    Also die Scheidung kannst du schon beantragen, allerdings wird sie wie schon erwähnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres vollzogen.


    Mein Ex und ich haben geflunkert.. Wir haben einen früheren Trennungszeitpunkt angegeben und somit konnte ich die Scheidung sofort einreichen. Allerdings hat das danach auch noch 8 Monate gedauert..


    Einen "gemeinsamen" Anwalt könnt ihr euch NICHT nehmen. Ein Anwalt darf in Scheidungsangelegenheiten nur eine Partei beraten. Aber dein Mann kann auf einen Anwalt verzichten, somit spart ihr euch die Kosten.
    Wir wollten auch einen gemeinsamen Anwalt, geht halt nicht.


    Mein Ex ist arbeitslos und entweder da übernimmt die Arge die Kosten für die Scheidung oder er muss erst garnicht bezahlen, bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls hat er nie eine Rechnung o. ä. bekommen!


    Thema Prozesskostenhilfe: Das ist auch so ein Ding.. Also ich sollte die auch bekommen. Zwar bin ich berufstätig aber mein Einkommen reicht gerade mal um meine Ausgaben zu decken. Dann hab ich den Bescheid bekommen, dass ich die Kosten in Raten a´ 30Euro bezahlen darf. Hmm und wo ist hier jetzt die Hilfe? Ich dachte die übernehmen das komplett.. Und bedenke, die PKH ist wie ein Darlehen. Die können nach der Scheidung noch 3 Jahre auf dich zukommen um deine persönlichen Verhältnisse zu überprüfen und evtl. die Rückzahlung einzufordern. Daraufhin hab ich verzichtet, meine Schwester angepumpt und die Scheidung bezahlt.


    Am besten erkundigst du dich bei der Arge wie sich das mit der Kostenübernahme für Anwalt, Scheidung etc. verhält.

  • Ja, möglich ist ein gemeinsamer Anwalt. Meiner hat uns damals aber darüber aufgeklärt, dass er ja im Fall der Fälle dann nur eine Seite vertreten kann. Also hab ich den behalten :-) Da ich meinen damaligen Mann dann auch noch verklagen musste, weil er seine Einkünfte nicht angegeben hat, musste er sich dann auch einen Anwalt suchen.


    An deiner Stelle würde ich dann den Anwalt nehmen und wenn irgendwas schief läuft kann er sich ja dann auch einen suchen. Sofern er aber deinem Anwalt ja auch die erforderlichen Auskünfte vorlegt und ihr um nichts streiten müsst, könnte er sich den sparen.