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Schlechte Zähne - wer zahlt meinen Anteil?

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  #1  
Alt 12.07.2011, 18:56
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Unglücklich Schlechte Zähne - wer zahlt meinen Anteil?

Ich war heute beim Zahnarzt. Der hat festgestellt das ich schlechte Zähne habe und will nun 7000 Euro Eigenanteil haben. Ein Bonusheft habe ich zwar aber das ist genauso lückenhaft wie mein Gebiss. Muß mir das Amt den Eigenanteil zahlen, soll ich den Zahnarzt verpflichten mir zu helfen (unterlassene Hilfeleistung) oder muß ich der Krankenkasse meinen Leistungsbescheid vorlegen damit die das übernimmt? Wer weiß hier Rat?
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  #2  
Alt 13.07.2011, 08:49
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7000 Euro finde ich ziemlich hoch. Ich würde noch einen zweiten Zahnarzt aufsuchen.
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  #3  
Alt 13.07.2011, 08:57
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Zitat:
Härtefallregelung für Zahnersatz

Möglichkeit, über den Festzuschuss hinaus Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen
An den Kosten für Zahnersatz beteiligt sich Ihre gesetzliche Krankenkasse mit Festzuschüssen in Höhe von 50% der Regelversorgung („Kassenmodell“). Wenn Sie durch die Kosten für Zahnersatz unzumutbar belastet werden, wird der Festzuschuss für die Regelversorgung im Rahmen der Härtefallregelung von 50 % auf 100 % angehoben („doppelter Festzuschuss“).
Nehmen Sie im Härtefall nur die Regelversorgung in Anspruch, zahlt die Krankenkasse auch Mehrkosten, die diesen doppelten Festzuschuss im Einzelfall überschreiten. Entscheiden Sie sich für einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz (z.B. Implantate), zahlen die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss. Mehrkosten müssen Sie dann selbst tragen.
Überschreitet ihr Einkommen die Grenze für die Härtefallregelung, besteht mit der gleitenden Härtefallregelung die Möglichkeit, trotzdem eine zusätzliche Unterstützung zum Festzuschuss zu erhalten.

Antrag notwendig

Die Zuschüsse im Rahmen der Härtefallregelungen müssen bei der Krankenkasse beantragt werden. Dies sollte immer vor Beginn der Behandlung geschehen - am besten direkt mit dem Einreichen des Heil-und Kostenplanes. Verlassen Sie sich dabei nicht auf mündliche, sondern nur auf schriftliche Zusagen, damit die Kostenfrage eindeutig geklärt ist. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so haben Sie Anspruch auf den zusätzlichen Festzuschuss.
Wer gilt als unzumutbar belastet?
Bei bestimmten Personenkreisen, wie z.B. Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung nach SGB III oder BaföG wird unterstellt, dass sie unzumutbar belastet sind. In diesen Fällen erfolgt in der Regel keine Einkommensprüfung.
Sie gelten auch dann als unzumutbar belastet, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen im Jahr 2010 folgende Beträge unterschreiten:

Alleinstehende
1022,00 €
http://www.unabhaengige-patientenber...rsatz_2010.pdf
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  #4  
Alt 13.07.2011, 14:02
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Den Zahnarzt kannst du nicht verpflichten dir zu helfen.Dies würde er nur machen indem er dir vielleicht die Zähne die dir Schmerzen bereiten zieht.Im Grunde brauchst du einen Kostenplan den du in der Krankenkasse abgibst.Natürlich zahlt die Krankenkasse dir nur die Grundversorgung und keine Extras wie z.B. teure Implantate.Bei der Summe wäre es vielleicht ratsam einen zweiten Arzt deine Zähne zu zeigen.Hast du nicht mal geschrieben das du privat Versichert bist da sollte es doch gar keine Probleme bezüglich der Bezahlung geben.Oder war das wie vieles von dir geflunkert.
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  #5  
Alt 13.07.2011, 17:14
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Zitat:
Zitat von Obdachlos und ganz allein Beitrag anzeigen
Ich war heute beim Zahnarzt. Der hat festgestellt das ich schlechte Zähne habe und will nun 7000 Euro Eigenanteil haben. Ein Bonusheft habe ich zwar aber das ist genauso lückenhaft wie mein Gebiss. Muß mir das Amt den Eigenanteil zahlen, soll ich den Zahnarzt verpflichten mir zu helfen (unterlassene Hilfeleistung) oder muß ich der Krankenkasse meinen Leistungsbescheid vorlegen damit die das übernimmt? Wer weiß hier Rat?
Sag dem du willst nicht seine Zahnarzt Praxis kaufen oder Ihn nicht zum Milionär machen, das ist er bereits!


Frag mal ob er mit anderen Zahn Labors Zusammenarbeitet, es gibt da Qualitäts Labors die lassen billig fertigen,
dann kostets höchstens 1000 EURO oder 500 EURO.

Der verdient auch noch daran, wirst ja sehen, ob er das ablehnt!

Kanst Ihm ja die Rechnung aufmachen, das dies 20 Monatsgehäter eines Hartz IV ers sind und die arbeiten nicht einmal 1 Tag daran,
sondern nur an Ihren überbordenden Konto Auszügen!

Halt FDP und Neo Liberales Gesoxe!


Elch

Geändert von Elch (13.07.2011 um 17:17 Uhr) Grund: Wer teert und federt dieses Pack endlich?
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  #6  
Alt 13.07.2011, 17:21
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Zitat:
Ich war heute beim Zahnarzt. Der hat festgestellt das ich schlechte Zähne habe
Vielleicht solltest Du erstmal zum Optiker gehen, denn mit einer guten Brille hättest Du das auch selbst feststellen können.
Ein Totalschaden scheint es ja nicht zu sein, denn ein vollständiges Gebiss kostet eindeutig weniger. Sollten nach der Sprengung dennoch weniger als 4 Zähne übrigbleiben, so solltest Du Dir ein solches anfertigen lassen, denn dieses bezahlt die KK zu 100%!
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  #7  
Alt 13.07.2011, 21:58
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Danke für eure Tipps. Mein Vertrag sieht in diesem Fall eine Eigenbeteiligung vor. Ich kann den Vertrag nicht erweitern weil das vom Jobcenter abgelehnt wurde. Die Beiträge sind sowieso schon zu hoch weil sie 508,60 Euro pro Monat ausmachen. Ich kann keine Härtefallregelung geltend machen wie ich heute erfahren habe. Ich bin privat versichert weil ich ein gescheiterter Selbständiger bin. Man hatte mir anfangs nicht gesagt das ich in eine gesetzliche Kasse muß und nach 3 Monaten kann man mich nicht mehr pflichtversichern. Ich muß erst arbeiten gehen. Das will ich nicht. Meine Versicherung ist so ganz gut. Ich muß nicht so lange beim Arzt warten wie die anderen. Mein Sachbearbeiter hat den Antrag gestern abgelehnt. Einen Kostenvoranschlag habe ich schon. Muß das Amt nicht wirklich zahlen? Ich will doch kein Klappergebiß! Das macht doch auch kein Steuerzahler und ich darf nicht diskriminiert werden bloß wegen Hartz4.
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  #8  
Alt 14.07.2011, 06:37
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Nein, dass Amt muss das natürlich nicht bezahlen. Und was heißt überhaupt: "Ich will kein Klappergebiss, das würde auch kein Steuerzahler machen. Ich gehe seit 30 Jahren arbeiten, trotzdem hätte ich keine 7000 Euro für meine Zähne. Du willst ja nicht mal arbeiten gehen, wie du schreibst. Aber teure Zähne, die soll dir der Steuerzahler finanzieren.
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  #9  
Alt 14.07.2011, 10:45
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Deine Zähne sind dem Amt so ziemlich egal dafür hast du ja schließlich eine Krankenversicherung.Du stellst ein bisschen zu Hohe Anforderungen und ich glaube auch nicht das die 7000 Euro eine normale Zahnversorgung beinhalten sondern eine Behandlung die ins luxeriöse hineingeht.Warum hast du es denn erst soweit kommen lassen selber Schuld.
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  #10  
Alt 14.07.2011, 18:11
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Ich habe eben lange überlegt und immernoch Angst vor dem Zahnarzt und jetzt mehr vor seinen Forderungen. Warum soll das Amt nicht zahlen? Die wollen das ich arbeite und das geht so eben nicht. Ich soll nun zum Gesundheitsamt weil ich Privatpatient bin. Das Jobcenter zahlt nur 260 Euro für meine Persönlichkeitsgestaltung zu. Damit kriege ich ja nur einen Zahn. Ich will und brauche kein Klappergebiß. Ich habe ja noch Zahnwurzeln. Da kommt jeweils eine Krone rauf und fertig.
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