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#1
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Hallo zusammen,
ich hab da mal ein paar Fragen. Also meine Freundin (20) und ich (25) beginnen in Oktober eine schulische Ausbildung zum Masseur. Die Schule finanzieren wir durch Schüler-BaföG! Meine Frage ist, haben wir ein Anspruch auf eine gemeinsame Wohnung? Die Ausbildung findet in Dortmund statt und wir wohnen in Solingen und Troisdorf. D.h. wür müssen für die Ausbildung nach Dortmund ziehen. Wie sieht es da aus von amtlicher Seite mit der Wohnung?Müssen wir zu ARGE oder zum Sozialamt? MFG Fabi84 |
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#2
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Hallo,
ihr habt keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld. Wenn es keine gleichwertige Ausbildungsstätte in der Nähe eurer Eltern gibt, erhaltet ihr über das BAföG Zuschüsse zur eigenen Wohnung. Und sicher bekommt ihr dann ja das Kindergeld von euren Eltern. LG, Jalale. |
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#3
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Zu prüfen ist, ob von der Wohnung der Eltern aus eine gleichartige Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) in zumutbarer Wegzeit erreichbar wäre. Zumutbar sind Wegzeiten von 120 Minuten für Hin- und Rückweg.
Ich nehme mal an, dass keine gleichartige Schule in zumutbarer Wegzeit von der elterlichen Wohnung aus erreicht werden kann und dass dies sowohl für dich als auch für die Freundin zutrifft. Dann bekommt Ihr beide Bafög. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, das für den Wohnort der Eltern zuständig ist. |
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#4
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hallo zusammen ,
bin neu hier da ich mir eventuell besser antworten und besser hilfe erhoffe als die von unserem ämtern. und zwar geht es darum: ich finde für diese jahr keinen lehrplatz mehr und wohne bei meiner freundinn , und das einkommen hält nicht auf dauer für zwei personen. nun will ich die schule besuchen um einen besseren schulabschluss zu erlangen da ich momentan nur einen hauptschulabschluss habe ( durchschnitt 2,1) gibt es dafür sozialleistung wie bafög oder sonstiges und is man dann eigentlich auch berechtigt dies zu beantragen ?? bitte um um hilfe vielen dank |
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#5
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Bafög gibt es nicht für jede Schulform.Es kommt darauf an was für einen Abschluß du anstrebst.Du solltest dich mit der Berufsberatung in Verbindung setzen.Dort bekommst du genaue Auskünfte.
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#6
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Hallo!
Zudem wird unabhängig von der Art der beantragten Leistung (Hartz4, Bafög, Sozialgeld) immer die Einkommenssituation der Eltern berücksichtigt, sofern Du unter 25 Jahre alt bist. Das scheint mir bei dir der Fall zu sein. Anhand deines Nicks gehe ich mal davon aus, dass du Jahrgang 1985 bist und demzufolge erst im Kalenderjahr 2010 25 Jahre alt wirst. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#7
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Erstmal Danke,habe da aber noch eine Frage.
Ich wohne schon seit ein paar Jahren alleine und nicht bei meinen Eltern. Wo muss ich denn das Schüler-BaföG beantragen?In meinem jetzigen Wohnort oder in der Stadt in der die Ausbildung stattfindet? LG Fabi Geändert von Fabi84 (25.06.2009 um 14:08 Uhr) |
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#8
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In der für deinen Wohnort zuständige Bafögstelle.
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#9
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Zuständig ist das für den Wohnort der Eltern zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
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#10
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Also, ich habe das Problem, das ich meine Ausbildung in einem anderen Bundesland anstrebe (Sachsen) und mir kein Bafög gezahlt werden kann, weil es eine gleichwertige Ausbildung direkt in meiner Nähe gibt, welche ich allerdings schon besucht habe, allerdings keinen Abschluss erworben habe.
Nun fehlen mir sämtliche Mittel um meine Ausbildung zu beginnen, ohne Absage der örtlichen Schule kein Bafög Also, ich habe das Problem, das ich meine Ausbildung in einem anderen Bundesland anstrebe (Sachsen) und mir kein Bafög gezahlt werden kann, weil es eine gleichwertige Ausbildung direkt in meiner Nähe gibt, welche ich allerdings schon besucht habe, allerdings keinen Abschluss erworben habe. Nun fehlen mir sämtliche Mittel um meine Ausbildung zu beginnen, ohne Absage der örtlichen Schule kein Bafög und selbst wenn ich ALG 2 beantragen wollte würde es nicht gehen, weil ich rein prinzipiell Anspruch auf Bafög habe (was ich ja nun nicht bekomme) Ich hab aber schon Zustimmungvom Bildungsträger und ich hab sogar schon Wohnungsangebote Könnt ihr mir weiterhelfen oder haben die mir da totalen Mist erzählt, ich blick da nicht durch, ich mein ich kann doch nach 1 Jahr arbeitslosigkeit nicht einfach meine Lehrstelle hinschmeißen bloß wegen einer kleinen Formalität
Geändert von Wothan89 (02.07.2009 um 17:58 Uhr) |
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