Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Schülerbafög Erstausstattung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.09.2011, 21:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2011
Beiträge: 4
Standard Schülerbafög Erstausstattung

Hallo
ich habe eine Frage
Ich will gern bald ausziehen. Und meine Frage ist würde ich eine Erstausstattung bekommen trotzschülerbafög? Wäre meine erste Wohnung

lg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.09.2011, 22:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

Leider nein. Durch den Auszug würdest du unter § 7 Abs. 5 SGB II fallen, d. h. du hättest nur noch Anspruch auf Leistungen nach § 27 SGB II. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

Danach gibt es nur einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 (§ 27 Abs. 2). § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sind einmalige Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Die anderen Leistungen nach § 24 SGB II sind dagegen ausgeschlossen.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.09.2011, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2011
Beiträge: 4
Standard

hmm das ist ja blöd wie soll man mit schülerbafög ne wohnung einrichten?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.09.2011, 22:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

Jobben, sparen, nach Kostenlosem in Anzeigeblättern oder schwarzen Brettern von Supermärkten suchen, billigen Gebrauchtmöbeln, Sperrmüll, aus Kisten selbst zimmern etc... Generationen vor dir haben das auch irgendwie geschafft.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.09.2011, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2011
Beiträge: 4
Standard

Und wie ist es wenn man zum Schüler-Bafög KdU (Kosten für Heizung und Unterkunft) bekommt. WÜrde man dann eine Erstausstattung bekommen?

lg
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.09.2011, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

NEIN; NEIN; NEIN;NEIN;NEIN!!!!!!!!! Jetzt verstanden?

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schülerbafög, Wohnung straßberger42 Anspruch und Leistungen 4 24.08.2011 08:53
Bedarfsgemeinschaft und Schülerbafög??? ricci007 Einkommensanrechnung 0 29.07.2010 16:48
[mit Verwandten] Schülerbafög Alice1 Einkommensanrechnung 3 11.01.2010 12:33
schülerbafög/algII netti79 Anspruch und Leistungen 2 29.03.2009 12:36
Schülerbafög und Alg2 Marvin Anspruch und Leistungen 1 01.07.2008 20:04