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Schülerbafög, Wohnung

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  #1  
Alt 23.08.2011, 11:10
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Beiträge: 2
Standard Schülerbafög, Wohnung

Hi,

mein 20 jährigerSohn beginnt am 01.09.2011 eine schulische Ausbildung, für die er auch Schulgeld bezahlen muss.
Er wohnt noch bei mir.
Ich habe allerdings seit Juni eine Tätigkeit etwa 180 km entfernt von hier und habe dort noch ein möbliertes Zimmer. diese Arbeit ist bis Januar 2012 befristet.
Vom Amt wurde mir gesagt, dass mein Sohn, wenn er noch bei mir wohnt nur 216, 00 € Bafög bekommt, solange er bei mir wohnt.
Wie ist aber der Fall, wenn ich aus der Wohnung ausziehe und mich nur noch am Arbeitsort anmelde.
Müsste dann der Mietvertrag auf meinen Sohn geändert werden und geht das so einfach ?
(sodass er dann der alleinige Mieter wäre ?)
Kann ich eine möblierte Wohnung mit einem befristeten Mietvertrag überhaupt als Hauptwohnung anmelden?
Andererseits möchte ich die Wohnung hier auch nicht völlig aufgeben und noch als Nebenwohnung halten.


Freundliche Grüße
straßberger
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  #2  
Alt 23.08.2011, 13:18
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Ich weiß nicht ob dein Sohn eine Wohnung und seinen Lebensunterhalt finanzieren könnte.Er würde zwar eine Wohnung beziehen können aber er würde dann außer Bafög und Kindergeld und eventuell einen Zuschuß zu den Mietkosten über das ALG2 nichts weiter bekommen.Davon müßte er dann alle Kosten bestreiten und das Schulgeld zahlen.Wenn du aber wie du ja schreibst die Wohnung gerne als Nebenwohnung behalten möchtest würde die Wohnung deinem Sohn nicht gehören.
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  #3  
Alt 23.08.2011, 17:47
Marmota
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Beiträge: n/a
Standard

Wieviel Schulgeld muss dein Sohn bezahlen?
Weder beim BAföG, noch beim ALG II (bzw. Zuschuss für Auszubildende) werden diese Kosten berücksichtigt.
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  #4  
Alt 23.08.2011, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2011
Beiträge: 2
Standard Mein Sohn

Der Grundbeitrag fürs Schulgeld sind 65€, da kommen noch weitere Kosten dazu, die aber von sogen. Sponsoren übernommen werden könnten.
Bei der Finanzierung würde ich ja meinem Soihn so gut es geht helfen.
Meine Frage ging eher dahin, ob er für meine jetzige Wohnung als alleiniger Mieter gelten kann, wenn ich mich an meinem jetzigen Arbeitsort anmelde oder ob dafür zusätzlich der Mietvertrag auf ihn geändert werden müsste.
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  #5  
Alt 24.08.2011, 08:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Sicher wird er als Mieter eingetragen werden müssen denn sonst ist es deine Wohnung oder du machst einen Untermietvertrag mit ihm.
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