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Schulische Ausbildung und ALG II?

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  #1  
Alt 09.10.2008, 21:21
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Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 18
Standard Schulische Ausbildung und ALG II?

Hallo liebe User,

nachdem ich mal, vor ner ewigkeit, meine Situation, geschildert habe, möchte ich jetzt auf eine Aktuelle Situation eingehen.

Ich besuche zur Zeit ein BvB (Berufsvorbereitendes Jahr). Ich habe schonmal eine schulische Ausbildung angefangen ( das Erste JAhr 2 mal wieerholt und das zweite Jahr 1 mal gemacht aber wurde nicht zur Prüfung zugelassen). Das ich weiss, dass ich kein Bafög mer bekomme habe ich in Betracht gezogen, wieder eine schulische Ausbildung zu amchen. Die Erste schulische Ausbildung habe ich auf Grund meines ADHS nicht bestanden, d. h. ich habe eine Konzentrationstörung. Nun habe ich das Ganzem, dank medikamente und Therapie in Griff und möchte nochmal den versuch einer Schulischen Ausbildung machen.

Meine Frage: Kann ich bei einer Schulischen Ausbildung ALG beantragen?

Ich lebe in einer Wohnung, in dem Haus meiner Mutter. Momentan bezahlt das Amt meine Wohnung (wegen dem BvB). Ich bekomme noch zusätzlich Kindergeld und das BAB (192€). Also Kindergeld + BAB 8192€) und 260€ Geld für die Wohnung.

(PS: Bevor alle Fragen: Nein, auf dem Amt hat das keinen Menshen interessiert, dass ich ADHS habe, ja die habend as gewusst aber ignoriert. Nein, die Krankenkasse hat sich anfangs geweigert die Therapie und die .Medikamente zu bezahlen. Aber dank Anwalt ist das geklärt)

Danke für die Antworten.
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  #2  
Alt 09.10.2008, 21:23
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Beiträge: 18
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"BAB 8192€)"

sr, BAB (192€)
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  #3  
Alt 09.10.2008, 21:35
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Registriert seit: 25.08.2008
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Beiträge: 1.110
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Solang deine Krankheit nicht dauerhaft zu einer Erwerbsminderung führt, ist sie für die ARGEN auch unerheblich und werden nicht beachtet. Bzw. wenn sie zu einer zeitweisen Erwerbsminderung führt, nur für den Zeitraum.

Wenn deine schulische Ausbilung dem Grunde nach BAFög-fähig ist, hast du keinen Anspruch auf ALG II. Wenn du also auf Grund mehrfacher bereits geförderter Ausbildungen oder auf Grund des Einkommens deiner Eltern kein BAFöG erhälst, aber eigentlich für die Ausbildung erhalten könntest, fällst du heraus.

Tipp von mir: Antrag auf Schwerbehinderung stellen, dann stehen dir spezielle Leistungen zur Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben zu. Achte dabei darauf, dass du entweder einen GdB ab 50% erhälst oder, wenn du "nur" 40% erhälst, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt wird.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #4  
Alt 09.10.2008, 21:38
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Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 18
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"Wenn deine schulische Ausbilung dem Grunde nach BAFög-fähig ist, hast du keinen Anspruch auf ALG II."

naja, aber wenn ich dann nicts weiter bekomme nach dem BVB außer Kindergeld, muss ich dann von was leben. Kann ich da nicht einfach wenn ich ALG II bekommen würde mich nicht in einer Schule einschreiben? Gibts da nicht irgendwelche Ausnahmeregelungen?
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  #5  
Alt 09.10.2008, 21:42
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Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 18
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Ich habe doch sowiso gesetzl. Anspruch auf ALG II . Können die mir das einfach sperren wenn ich in eine Schule gehe? oO
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  #6  
Alt 09.10.2008, 21:47
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Ausnahmen gibt es. In besonderen Härtefällen kann dir ein Darlehen gewährt werden. Dies ist aber eine genaue Prüfung des Einzelfalles und kann nur von der zuständigen ARGE entschieden werden. Nicht pauschal.

Zitat:
Zitat von § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II:
...
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
...
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  #7  
Alt 09.10.2008, 21:50
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Registriert seit: 25.08.2008
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Beiträge: 1.110
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Nur hast nur gesetzlichen Anspruch auf ALG II, solang du alle Vorraussetzungen erfüllst. Wenn ein Ausschließungsgrund vorliegt, fällt ALG II weg.
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