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#1
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Geändert von Chui (12.08.2008 um 10:46 Uhr) |
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#2
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Hmm?? Wieso hast du deinen kompletten Text gelöscht?
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Liebe Grüße, Christina |
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#3
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ich hab gesehen das wer anders noch so ähnliches thema hatte...
aber zu meiner situation : ich bin in der 25ten woche schwanger wohn seit anfang des jahres bei meinem freund weil ich seit 2 jahren nit mehr bei meiner familie wohnen kann durch familiäre probleme und nu müssen ich und mein freund wegen der trennung seiner eltern aus dem gemeinsamen haus ausziehen. aber irgendwie interessiert das von der arge niemanden ... ich denke den wäre es sogar lieber wenn wir auf der straße stehen würden .... ich frag mich sogar wieso die telefone und durchwahlnummern haben wenn doch eh keiner dran geht
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#4
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Das mit dem Telefon kenne ich von meinem Freund... :-( Anonsten wende dich an die Caritas oder an die Dikonie, die können dir weiterhelfen, auch ins Sachen Arge. Zahlen deine Eltern denn Unterhalt?
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Liebe Grüße, Christina |
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#5
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Hallo Chui!
Als Mutter mit Kind werdet Ihr sowieso eine eigenen Bedarfsgemeinschaft bilden, also schon jetzt mal mit dem freund zum Amt und eine eigene Wohnung beantragen. Deise kann auch schon vor der Geburt angemietet und bezogen werden, denn Mutter bist Du nicht erst nach der Entbindung sondern quasi seit Feststellung der Schwangerschaft. Es gibt zwar eine Frist, aber Ihr könntet schon vor der Geburt einen eigenen Hausstand gründen. Es steht euch die Kaution auf Darlehnsbasis zu, sowie eine Erstaustattung für die erste Wohnung sowie ein Bekleidungszuschuss vor der Geburt und eine Beihilfe für die Babyausstattung! Gruß |
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#6
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mmhhh was mir zu steht und alles weiß ich im prinzip.... aber mein problem ... wir haben seit ca zwei bis drei wochen der arge eine mietbescheinigung für ne wohnung gegeben.... die arge weiß auch seit einer woche das ich schwanger bin und meine eltern zahlen auch kein unterhalt...und kontakt hab ich mit denen auch nicht hab sogar ne bestätgung vom jugendamt darüber die der arge aber nicht reicht....die wollen details.... was ich bei meinem fall eine unverschämt heit finde
jedenfalls sie wissen alles sie haben alle papiere aber wir kriegen keine antwort .... es kümmert sich niemand darum.... der vermieter will nu auch wissen was sache ist aber naja ... |
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#7
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Gehe sofort zum Sozialgericht und mache einen Eilantrag. Kann mir vorstellen,dass der Vermieter nicht begeistert ist, wenn es schon so anfängt. Aber, falls Du weißt, wer der Chef Eurer ARGE ist, ruf ihn einfach mal an udn drohe mit einer Untätigkeitsklage, das hilft immer, weiß ich aus eigener Erfahrung.
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#8
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Hallo Ihr Beiden!
Um eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht anerkannt zu bekommen müssen 6 Monate ohne Bearbeitung vorliegen, Hinweis der Sozialrichterin beim SG Aachen in Bezug auf Mehrbedarfsklage, soviel dazu! Der andere Weg ist schon besser, zum Fallmanager dackeln und dort zur "Niederschrift" angeben, das die Wohnung evtl. durch die lange Bearbeitung verloren gehen kann! Plötzlich wirst Du feststellen das innerhalb von 15 Minuten z.B. ein kompletter Bewilligungsantrag bearbeitet werden kann. Meines Erachtens gibt es überhaupt keinen Grund derartige Zusagen nicht umgehend geben zu können, es sei denn das der Publikumsverkehr lediglich die Entgegennahme von Anfragen erlaubt und erst zu den Zeiten danach die Bearbeitung erfolgen kann. So wird zwar oft argumentiert, aber dies stimmt absolut nicht, Fakt ist das die Sachbearbeiter meist nicht über genügend Erfahrung verfügen und in der Folgezeit des Publikumverkehrs die Sachverhalte mit Vorgesetzten und Kollegen besprechen und absichern. Ausserdem will man es den Leistungsempfängern auch nicht zu einfach machen, damit es nicht zur Gewohnheit wird sich auf das Amt zu verlassen, getreu dem Grundsatz "Fördern und fordern". Du willst was wissen? Also beweg Dich, geh den Jungs auf den Zeiger, denn sonst kann es ja wohl nicht so dringend sein mit der Bedürftigkeit und nur die berechtigt Dich zur besagten Kritik! Gruß |
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#9
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ja ich weiß ja das ich denen auf den zeiger gehen muss, aber das tue ich ja schon....
ich steh fast jeden tag da ich rufe dort an... aber keiner geht ran.... ich schreib meiner sachbearbeiterin schon briefe weil ich einen neuen termin für den antrag haben will... weil die leute an der rezeption lassen mich nicht durch und können angeblich auch nicht dort vermitteln... ich weiß nicht was ich da noch tun soll.... weil ich auch gehört habe das man den antrag nciht einfach dort hin schicken kann sondern halt nur persönlich .... jedenfalls werde ich von denen von vorn bis hinten belogen.... mir gehts echt nicht um mich selbst mir gehts nur um mein ungeborenes kind ... weil ich in auch nicht mehr familienversichtert und hab kein cent geld in der tasche... ich will auch nicht ewig von denen abhängig sein.... mit dem ausziehen musste nun schnell gehen und dann hab ich letzte woche erst erfahren das ich im 7ten monat bin. mein freund fängt dieses jahr ein jahrespraktikum an und kann dort eventuell nächstes jahr auch seine ausbildung machen und cih hatte auch vor nächstes jahr so bald ich nicht mehr stille wieder zu arbeiten ... und genau so haben wir es denen ja auch gesagt.... also versteh ich nicht was das soll... ich hab manchmal echt das gefühl mit meinerehrlichkeit komm ich nicht weiter....
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#10
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ich weiß zwar nicht , was ganz oben stand (text gelöscht!!)
aber ab zum sozialgericht, die werden den antrag schon entsprechend als eilantrag oder untätigkeitsklage auslegen denn nach dem meistbegünstigungsprinzip sind alg ii anträge als vorschussnaträge auszulegen, also ist geld binnen 1 monats zu überweisen bei erkennbarer notlage sofort |
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