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selbständig und Hartz 4 - wann falle ich aus dem Bezug heraus?

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  #1  
Alt 10.09.2008, 13:30
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
Standard selbständig und Hartz 4 - wann falle ich aus dem Bezug heraus?

Hallo,

ich bekomme seit Januar Hartz 4. Außerdem verdiene ich als Selbständiger. Wohngeld benötige ich nicht. Mein größtes Problem war die private Krankenversicherung, die ich nicht mehr bezahlen konnte. Da sich mein Einkommen vergrößert hat (seit August durchschnittlich 300 Euro), erhalte ich nur noch 191 Euro von der Arbeitsagentur + GKV. Es sieht so aus, als wenn sich meine Erwerbssituation weiter verbessert. Die Regelleistungen betragen in meinem Fall 351 Euro (ohne Anrechnung von selbständigem Einkommen). Ab welchem durchschnittlichem selbständigem Einkommen falle ich aus dem Leistungsbezug Hartz4 heraus? Ab 351 Euro oder ab 451 Euro (wegen den 100 Euro Freibetrag)? Oder werden die 20% auch noch mit berechnet?

Danke.

Panther
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  #2  
Alt 10.09.2008, 14:00
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Wenn du die Regelleistung von 351 € selber aufbringen kannst, fällst du aus dem Bezug von Hartz IV raus.

Da du die selbständige Arbeit als 400-€-Job durchführst, errechnet sich dieses aus dem Freibetrag (100 € + jeweilige Prozente). Zu beachten ist aber, dass ab 801 € lediglich nur noch ein Prozentsatz von 10% anrechnungsfrei bleibt. Verdienste über 1200 € werden voll angerechnet. § 30 SGB II.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 10.09.2008, 14:58
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
Standard und wie berechnet sich das genau?

Zitat:
Zitat von TheNextOne Beitrag anzeigen
Wenn du die Regelleistung von 351 € selber aufbringen kannst, fällst du aus dem Bezug von Hartz IV raus.

Da du die selbständige Arbeit als 400-€-Job durchführst, errechnet sich dieses aus dem Freibetrag (100 € + jeweilige Prozente). Zu beachten ist aber, dass ab 801 € lediglich nur noch ein Prozentsatz von 10% anrechnungsfrei bleibt. Verdienste über 1200 € werden voll angerechnet. § 30 SGB II.
Naja ein 400 Euro-Job ist es ja nicht, da ich nicht angestellt bin und nichts an die Minijobzentrale abgeführt wird.

Meinst du, dass

80% von meinem (Einkommen minus den 100 Euro (=Freibetrag)) < 351 Euro (=Regelleistung) sein muss? Also weniger als 538.75 Euro (mit Freibetrag)? (Ich bleibe weit unter den 801 Euro)

Panther
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  #4  
Alt 10.09.2008, 16:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Wie wird derzeit dein Einkommen auf die Regelleistung angerechnet?

Was hast du bisher selbständig eingenommen?
also Regelleistung - x = Auszahlbetrag.....
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #5  
Alt 10.09.2008, 21:06
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 3
Standard zur Zeit

zur Zeit habe ich einen Freibetrag von 100 Euro und 20% von dem Rest darf ich auch behalten. 300 Euro Einkommen ==> 200 Euro (nach Abzug des Freibetrags) ==> 200 - 40 = 160 Euro, die angerechnet werden. Ich bekomme also 191 Euro von der Agentur noch.

Panther
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