Selbständig und in einer schweren Psychose,, kann nicht arbeiten

  • Hallo, suche hier dringend hilfe.
    mein mann ist seit jahren selbständig und immer am existenzminimum! er hat noch nie sozilleistungen beantragt.
    nun ist es allerdings so, dass er psyhisch krank ist, eigentlich ganz gut mit medikamenten eingetsellt, aber gerade hängt er seit 2 monaten in einer heftigen hypermanischen phase fest, arbeitet nicht verdient nichts und ist ziemlich verschuldet .
    ich haben meinen mann aufgrund vieler probleme verlassen, dennoch ist es schwer diese dilemma mitanzusehen.
    habe keine ahnung, wie es weitergehen soll... seit ich ausgezogen bin zahle ich die miete für unser haus weiter, habe ihm aber gesagt, dass es nur noch bis ende september geht!
    was passiert mit einem menschen, der komplett durch das soziale raster fällt, wie wird er aufgefangen? was steht ihm zu? er wird hartz 4 beantragen müssen, weiß aber nicht, ob er das in seinem zustand schafft... inwieweit ist das vermögen des ehepartners hier relevant.
    habe einen größeren betrag als erbe bekommen, da ich meinen mann aber über die ganzen jahre sehr viel geld geliehen habe, das ich mit sicherheit nie wieder zurück bekomme, möchte ich ihn nicht weiter stützen, auch weil ich allein für unsere kinder (13 und 10) sorge und somit auch bezgl unterhalt nicht beim jugendamt war... möchte ihn hier vorerst nicht zusätzlich belasten!
    bin sehr dankbar über hilfe und tips.
    aufgrund der gesundheitl. lage kann es gut sein, dass er stationär untergebracht wird, im moment ist es nicht absehbar, dass in absehbarer zeit irgendwelche einnahmen generiert werden...
    hinzu kommt noch, dass er mit seinen beiträgen zur freiwillig gesetzl. krankenkasse ziemlich in den miesen steckt!!!

  • Selbständig - Wie ist das mit der KV geregelt?


    Schuldnerberatung frequentieren - relativ kurzfristig, denn da könnte sich einiges zusammenbrauen.


    Natürlich zum JC - Beratung und ggf. Antragstellung. - Ggf. und davon gehe ich aus, helft ihr im dabei. Das JC ist zur Beratung verpflichtet.


    Muß er stationär in einem KH versorgt werden (das gibt es auch bei akuten psychischen Problemen) - Dort im KH gibt es einen Sozialen Dienst. Den mit zur Hilfe nehmen


    Beachte, daß ihr als Familie zur BG gerechnet werdet. Das trifft sowohl einkommens.- als auch vermögenstechnisch zu. Daß du dein Erbe als Einkommen beim JC melden mußt, ist klar. Wenn erst noch beantragt werden soll, und zumindest schreibst du das so, ist das Erbe Vermögen, wenn es bis zum letzten Tag des Vormonats zur ALG II Antragstellung zugeflossen ist.


    Scheidung eingereicht? Das ist minimum, um der Zusammenveranlagung beim JC zu widersprechen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: