selbständigkeit + hartz IV

  • hallo zusammen,


    ich habe hier eine frage an alle die sich mit diesem thema auskennen, selbständig sind, oder selbständig werden wollen.


    frage: gibt es einen unterschied für jemanden, der beim hartz IV angibt, dass er selbständig geld verdienen kann, gegenüber jemandem der dem arbeitsmarkt voll zur verfügung steht?


    wie gehen die sachbearbeiter mit mir um, wenn ich sage, dass ich selbständig geld verdienen kann? sind die dann entspannter?


    mein problem ist auch, dass ich momentan überhaupt nichts angeben kann, wieviel ich verdienen werde, ich müßte dann überrall null euro angeben, und dann per zuflussprinzip mein einkommen melden oder mich ganz abmelden, wenn ich genug geld zur verfügung habe, und dann wieder einen neuen antrag stellen, wenn das geld aufgebraucht ist.


    ich würde gerne meine schreibtätigkeiten als freier autor und journalist, mit kaum einnahmen weitermachen, ohne in irgendeine der vielen hartz IV maßnahmen reinzukommen.


    kennt sich jemand mit diesen maßnahmen aus. ich kenne nur das was auch auf der homepage der arbeitsagentur nachlesbar ist (medizinischer dienst, pschologische eignung, jobprofil usw.?


    was hält hartz IV an maßnahmen bereitet? Nur zur information, für alle die einen überblick über ihre situation erhalten wo:confused:llen.

  • Hallo Herzbube!


    Man wird Dich vor diesen Maßnahmen nicht verschonen, so erging es mir erst kürzlich. Solange Du Hartz IV in Anspruch nimmst, musst Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
    Deine freiberufliche Tätigkeit würde mit gewissen Freibeträgen Deinem Leistungsanspruch gegenüber gestellt.
    Beispiel: Du verdienst € 400, dann darfst Du davon € 100 + 20 % Werbungskostenpauschel aus den verbleibenden € 300 (zusammen € 160) behalten, der größere Rest gehört dem Amt (ARGE/Job Center).


    Man wird Dich über Kurz oder Lang in ein Bewerbungstrainig oder Profiling stecken, wo Du eine ganze Woche lang Lebensläufe und Bewerbungen schreibst und es interessiert niemanden, ob Du aufgrund Deines Wissensstandes dazu alleine in der Lage wärst.


    vG Berthold

  • okay, man ist dann einfach hartz IV-empfänger, und die sachbearbeiter haben da so ihre maßnahmen.


    aber welche maßnahmen gibt es noch? außen den schon genannten. nur damit ich mich auf die gespräche vorbereiten kann.


    hat man da da überhaupt keinen spielraum. in meinem Fall ist es so, dass ich gerne ein Praktikum machen möchte, aber angst habe davor, dass man mir das verbietet.


    eigentlich müßtes es doch heißen. wer arbeiten will, soll das arbeiten, was er gerne möchte.:o


  • hallo!


    zu deinem letzen satz nur so viel:


    das ist sogar durch unsern art. 12 des grundgesetzes so vorgesehen.
    das gilt aber nur so weit, bis man z.b. der allgemeinheit auf "der tasche liegt".


    die frage ist also, wieso, weshalb & warum du nun ein fall fürs alg2 geworden bist.
    ich denke, als freier autor und journalist (ich gehe mal davon aus NICHT selbst ernannt ; ) ) bist & wirst du kein stammkunde.


    da dich deine texte hier aber schon wenig optimistisch angehört haben, noch folgendes:


    wenn das praktikum erfolg versprechen sollte, sprich festanstellung o.ä., wärst du blöd dieses nicht anzunehmen & auch kein jobvermittler wird dir dies (mit der aussicht dich als kunden wieder zu verlieren) verbieten.


    sollte bei dem praktikum aber nix bei rum kommen & auch in absehbarer zeit keine entwicklung zum positiven bei dir absehbar sein, wirst du dich darauf einstellen müssen, dich dem "normalen" arbeitsmarkt zur verfügung stellen zu dürfen.


    vg!