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Selbstständig

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  #1  
Alt 17.03.2009, 19:06
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Standard Selbstständig

Hab da mal ne Frage.......Mein Schwiegervater war Selbstständig und ist jetzt Arbeitslos. (bekommt ja gleich Harz4) Jetzt rechnen die ihm aber das Arbeitslosengeld seiner Frau komplett mit an.(sie bekommt 430,- und er bekommt dadurch nur 210,- Euro) Ist das so Rechtens??????
Ach ja und beim Strom zahlen sie 50,- und bekommen 3,- Euro....ist doch auch was verkehrt....ODER???
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  #2  
Alt 17.03.2009, 19:42
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Standard

Zitat:
Zitat von Merlin1983 Beitrag anzeigen
Hab da mal ne Frage.......Mein Schwiegervater war Selbstständig und ist jetzt Arbeitslos. (bekommt ja gleich Harz4) Jetzt rechnen die ihm aber das Arbeitslosengeld seiner Frau komplett mit an.(sie bekommt 430,- und er bekommt dadurch nur 210,- Euro) Ist das so Rechtens??????
Ach ja und beim Strom zahlen sie 50,- und bekommen 3,- Euro....ist doch auch was verkehrt....ODER???
Vorab:

Verbrauchsstrom (Kühlschrank, Fernseher, etc.) ist von der Regelleistung abgedeckt. Daher muss dieser Punkt aus der Regelleistung selbst gezahlt werden.

Zum Thema ALG I anrechnung der Frau:

Dein Schwiegervater und deine Schwiegermutter bilden eine Bedarfsgemeineschaft. Daher sind Einkommen von beiden Ehepartenern (oder Lebenspartnern) auf das ALG II anzurechnen. ALG I wird ohne Freibeträge angerechnet. Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet.

Gruß

Diablo
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  #3  
Alt 17.03.2009, 20:27
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Böse

OK...Danke...
Dann schnell noch ne Frage....Wieviel geld steht ihnen denn mindestens zu.Also sie haben zusammen 600,-.....nach allen rechnungen bleiben noch knapp 100,- im Monat zum Leben......
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  #4  
Alt 17.03.2009, 20:34
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Dazu kann ich dich nur an Den ALG II REchner auf der Startseite verweisen.

Gruß

Diablo
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  #5  
Alt 17.03.2009, 21:21
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Moment, hier stimmt doch was nicht.

Deine Schwiegermutter bekommt nur 430 € ALG I, und dein Schwiegervater erhält nur 210 € ALG II? Was ist denn mit den Kosten der Unterkunft? Hast du die in der Rechnung ausgelassen. Die beiden werden doch eine Wohnung haben ?!?

@Diablo: Ich will ja deine SB- Erfahrung nicht in Frage stellen, aber wieso zählt denn ALG I nicht wie jedes anderes Einkommen auch? Paragraphen bitte! Komisch, dass der ALG- Rechner nicht danach fragt bei Einkommen. Es werden immer die Freibeträge ausgerechnet. Oder meinst du, die lassen den Fall, dass ALG I - und ALG II- Empfänger zusammen leben eben mal unter Tisch fallen. Ist ja ganz bestimmt seeeehhhhhr selten, dass sowas vorkommt.
Letztens hast du noch geschrieben du willst hier helfen, und dann lässt du den Verfasser des Themas so im Regen stehen. Zwei Leute mit insgesamt 600 € ... Und du tust als wäre das das normalste von der Welt.
Tolle Hilfe, so wirste auch mit deinen "Kunden" im Jobcenter umgehen, vermute ich.
Echt zum Kotzen.

Also, Merlin1983, wenn du dich hier nicht total vertan hast, steht deiner Schwiegermutter eine ALG II- Aufstockung zu und deinem Schwiegervater der volle Satz.
Und ich glaube mit Freibeträgen vom ALG I.

LG, Jalale.
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  #6  
Alt 17.03.2009, 22:04
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Zitat:
Zitat von jalale Beitrag anzeigen
....

@Diablo: Ich will ja deine SB- Erfahrung nicht in Frage stellen, aber wieso zählt denn ALG I nicht wie jedes anderes Einkommen auch? Paragraphen bitte! Komisch, dass der ALG- Rechner nicht danach fragt bei Einkommen. Es werden immer die Freibeträge ausgerechnet. Oder meinst du, die lassen den Fall, dass ALG I - und ALG II- Empfänger zusammen leben eben mal unter Tisch fallen. Ist ja ganz bestimmt seeeehhhhhr selten, dass sowas vorkommt.
Letztens hast du noch geschrieben du willst hier helfen, und dann lässt du den Verfasser des Themas so im Regen stehen. Zwei Leute mit insgesamt 600 € ... Und du tust als wäre das das normalste von der Welt.
Tolle Hilfe, so wirste auch mit deinen "Kunden" im Jobcenter umgehen, vermute ich.
Echt zum Kotzen.

Also, Merlin1983, wenn du dich hier nicht total vertan hast, steht deiner Schwiegermutter eine ALG II- Aufstockung zu und deinem Schwiegervater der volle Satz.
Und ich glaube mit Freibeträgen vom ALG I.

LG, Jalale.

Erstmal schön, dass man hier so sachlich bleibt.

nun auch für dein Verständins jalale

Pauschale Freibeträge für Versicherungen hier nicht mit erklärt)

ALG II ist eine Nachrangige Leistung, und wird daher immer als letztes gewährt (wenn man auf nichts anderes keinen anspruch mehr hat, z.B. Wohngeld)[daher schließen sich auch Wohngeld und ALG II bezug gegenseitig aus)]

Wenn ein Kunde nun ALG I bezieht, dann bekommt dieser auch einen ALG I BEscheid. Auf diesem Stehen verschiedne Beträge drauf (Täglicher Lesitungssatz und Tägliches Atrbeitlosengeld). Für das ALG Ii ist in dso einem Fall das Betrag "tägliches Arbietslosengeld" ausschlaggebend.

In idesem Betrag sind bereits die Freibeträge gewährt, welche daas SGB III hergibt (verausgesetzt, die voraussetztungen sind vorhanden, aber ich Schweife ab...)

Warum sollte nun die Arge (welche nur unterstützende Leistungen gewärht, da das ALG I nicht den kompletten Bedarf der BG Deckt) aus einen bereits bereinigten Betrag noch eine Bereinigung vornehmen.???

Kleines Rechenbeispiel.


Angenommen eine BG hat einen Bedarf von 1200,00€. und eine Einkommen aus 900,00€ (abzüglich 30,00€ Pauschale), so werden 330,00€ als aufstockendes ALG II Gewährt).

Gegnrechnung:

1200,00€ - 620,00€ (maximaler Freibetrag = 280,00€) = 580,00€
Tatsächliche Auszahlung: 900,00€ Alg I + 580,00€ ALg II = 1480,00€ und das bei einem Bedarf von 1200,00€.


Ich hoffe du erkennst die Widersinnigkeit.

Solltest du ncoh fragen haben, so versuche mal einen ALG I Bescheid in die Finger zu bekommen, dann wird noch klarer was ich meine.


Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 17.03.2009, 23:12
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Hallo Diablo,

Unsachlichkeit hin oder her, ich find nicht in Ordnung, dass du dem Themenverfasser irgendetwas Nichtssagendes hinknallst, was so unvollständig ist, dass er hier nicht hätte fragen müssen. Den gleichen Scheiß kann er sich schon auf seiner ARGE zur Genüge anhören.
Warum hast du nicht gleich geschreiben, dass die Schwiegereltern auf jeden Fall Aufstocker sein müssten? Da kann man doch nur den Eindruck gewinnen, dass dir daran gelegen ist die Leute hier sollten möglichst nicht zu ihren Rechten kommen.

Dann: Was soll dieses dämliche Rechenbeispiel? Bleib doch beim Fall.
Und das mit den Freibeträgen im ALG I, was soll denn das sein? Da möchte ich bitte mal eine Quelle, wo dazu was steht. ALG I = 67% des voherigen Einkommens, oder etwa nicht?
Was denn darin für Freibeträge und wofür?
Tut mir leid, aber das nehm ich dir nicht ab, Einkommen in Bezug auf ALG II ist eben Einkommen.

Und du brauchst mich nicht über nachrangige Leistungen aufklären, das weiß ich selbst, Wohngeld stand hier ja wohl nicht zur Debatte.

Außerdem: Wenn in einer BG Einkommen hineinfließt, werden erst die Freibeträge ermittelt, dann der Bedarf (in den nämlich der Freibetrag mit einfließt) und dann wird ermittelt, was der BG an Leistung zusteht. Und dann kommste auch auf mehr als deine 1200 €, dann haste nämlich 1480 = 1480 €.
Nichts ist dabei widersinnig.

Ich rechne dir jetzt mal dein Bsp. richtig vor:
Du gehst von zwei Leuten aus, vereinfacht 600 € Regelleistung, 600 € Miete. Das ist der Grundsatz an Leistung.
Nun ist da ein Einkommen von 900 € netto (wobei brutto von Bedeutung für die Berechnung der Freibeträge ist, nehmen wir mal 1200 € brutto an). Von 1200 100 € frei, bleiben 1100, davon 20% von 800 = 160, 10% von 300 = 30; also kommt ein Freibetrag von 290 € raus.
Der Bedarf liegt dann bei 1200 + 290 = 1490 €

Uups, sorry, doch nicht 1480 €, einer von uns hat sich wohl um 10 € vertan.
So, von diesen 1490 € nun die 900 netto abziehen, kommen 590 € raus. So rum läuft die Rechnung, also ne Aufstockung von 590 €. Und alles hat seine Richtigkeit.

Nix widersinnig.
Zum Glück habt ihr bei euch auf der ARGE PCs, was kämen da sonst bloß für Fehlberechnungen raus...

Aber wie gesagt, was hat das mit dem Thema zu tun?
Die BG hier hat ein Einkommen von 430 €, also steht ihnen auch eine entsprechende Aufstockung zu.

@Merlin, schreib mal bitte, was genau für Leistung deinem Schwiegervater gewährt wurde. Ich bin mir sicher, da hat jemand ganz schön Mist gebaut.

LG, Jalale.
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  #8  
Alt 17.03.2009, 23:31
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Hallo Leute,

warum sollte Vater Staat auf ein "Einkommen", dass er selbst bezahlt (in diesem Fall ALG I) auch noch einen Freibetrag gewähren?

vG Berthold
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  #9  
Alt 17.03.2009, 23:42
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Hallo Berthold,

also da sind wir diesmal anderer Meinung.
Wieso Vater Staat? Es gibt doch diese nette Arbeitslosenversicherung, in die man einzahlt, wenn man eine Beschäftigung, und wenn man dann irgendwann keine Arbeit mehr hat, bekommt aus dem "Pott" die einem zustehenden 67% vom vorigen Einkommen. Ob man nun ein Jahr arbeiten war oder 40 Jahre.
Wer es eingezahlt hat, dem steht es auch zu.

Und wenn derjenige nun eine BG bildet mit einem ALG2ler, steuert er Einkommen bei. Und warum sollen dafür denn bitte keine Freibeträge gelten?

Weißt du, ich wil mich auch gar nicht so an den Freibeträgen aufhängen. Auf jeden Fall deckt in diesem Fall hier das ALG I nicht das Existenzminimum, und deswegen muss aufgestockt werde. Ob nun mit Freibetrag oder ohne.

LG, Jalale.
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  #10  
Alt 18.03.2009, 00:28
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Hallo jalale,

ich bin vollends Deiner Meinung, dass die gezahlten € 430 + € 210 unmöglich alles sein kann, was Merlins Schwiegereltern zusteht. Meiner Meinung nach fehlen da die KdU.
Ich würde den beiden natürlich auch einen Freibetrag gönnen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einer gewährt wird. KG und UH werden doch auch ohne Freibeträge angerechnet. Oder irre ich mich da?

vG Berthold
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