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Selbstständig gewesen jetzt trennung und hartz vier

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  #1  
Alt 01.10.2008, 20:25
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Luda2008 eine Nachricht über MSN schicken
Standard Selbstständig gewesen jetzt trennung und hartz vier

Hallo ihr,

ich bin heute durch zufall auf diese seite geraten und ich hoffe das mir jemand schnell helfen kann.
Es geht um folgendes mein Ex freund und ich ware selbstständig was leider nicht richtig funktioniert hat zur zeit wohnen wir noch in einer 4 raum wohnug wo die warm miete 560,00 euro beträgt. wir wollen bzw. müssenmorgen früh zur arge und einen neuen hartz vier antrag stellen, da wir zur zeit ja auch kein einkommen haben und auch raus aus der wohnung müssen und wir auch jeder eine eigene wohnung brauchen. sucht das aa mir eine wohnung oder muss ich wohnungsangebote einholen? wie ist das mit kaution und marklerprovision usw?? wird dieses übernommen, weil die kosten dafür immer reichlich hoch sind. welche nachweise will das aa haben zwecks der selbstständigkeit und wie ist das mit einer kostenübernahme von einer küch, da wir hier nur eine ebk drine haben und die hier drine bleiben muss. wie lange dauert so etwas immer bis das alles bearbeitet wird? kann man einen vorschuss verlangen?

lg melli
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  #2  
Alt 01.10.2008, 21:38
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Beiträge: 1.110
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Rot ist ne schlechte Farbe :-(

Also, ihr habt, wenn ihr eure Selbständigkeit aufgebt, Anspruch auf ALG II.

- Morgen Antrag auf ALG II stellen.
- Wohnung selber suchen und wenn ihr eine gefunden habt, genehmigen lassen. Dann werden euch Umzüge, Maklergebühren und Mietkautionen gewährt.
- Für Wohnungseinrichtung nach Trennung, steht euch Erstausstattung für die Gegenstände zu, die nur einmal vorhanden sind und bei einem von euch verbleiben, bzw. dem Vermieter gehören.

Vorschuss kann nur gewährt werden, wenn der Grundantrag bearbeitet wird und vorraussichtlich ihr ALG II bezeihen könnt.

Darlehen kann euch zur Überbrückung notwendiger Zahlungsverpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt) gewährt werden, sobald ihr den Antrag stellt und die Dringlichkeit plausibel erklären könnt.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 01.10.2008, 21:50
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Beiträge: 2
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danke für die schnelle antwort....

das problem is auch das wir hier schon seit dem 21.09.08 raus sein sollten und wir am besten gestern schon ne wohnung haben müssten, wenn wir uns eine im internet suchen die rausschreiben und morgen vorlegen wird die dann gleich genehmigt oder abgelehnt???
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  #4  
Alt 02.10.2008, 09:04
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Beiträge: 1.110
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Wenn ihr aus dem Internet Wohnungen sucht, sind diese noch nicht verbindlich. Reichen jedoch in der Regel aus, eine Kostenzusicherung der ARGE zu bekommen, sofern die Wohnung angemessen ist. Das heißt für jeden von euch steht eine Wohnung zu, die die Kosten einer 45m² großen Wohnung nicht überschreiten. Die Zusicherung kann in der Regel bereits bei Antragstellung gegeben werden.

Ihr kommt aber recht früh mit eurem Problem ^^
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