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Selbstständig neben Hartz IV

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  #1  
Alt 28.04.2008, 17:52
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Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 2
Standard Selbstständig neben Hartz IV

Hallo Leute,

schön, dass ein solches Forum im Inernet zu finden ist, bei dem man und hoffentlich auch ich Hilfe bekommt.

Ich komme einfach mal zu meiner derzeitigen Situation und dann zur Frage:

Ich bin aufgrund einer Sucht derzeit arbeitslos und warte auf einen Therapieplatz. Bis der Antrag durch ist, was noch 4-8 Wochen dauern kann mache ich quasi gar nix, was mich noch um den Verstand bringt. Mir fällt so langsam die Decke auf den Kopf.

Meine Freundin, mit der ich zusammen lebe verdient durch ihre Ausbildung ca. 625 € im Monat. Beide von uns bekommen noch Kindergeld und da wir eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, hat uns das Arbeitsamt nun noch weitere 286,93 € pro Monat zugestanden.

Darin einbezogen ist auch die zusätzliche Zahlung für Wohnung und Heizung.

...

Nun habe ich die Möglichkeit z.B in der nächsten Woche 4 Tage arbeiten zu gehen. Das ganze auf freuberuflicher Basis, was ich schon des Öfteren gemacht habe. Einen Gewerbeschein für Promotion besitze ich seit einigen Jahren.

In diesen 4 Tagen würde ich 90 € pro Tag verdienen. Wie sieht es nun nach diesen 4 Tagen aus, wenn ich von der Agentur das Geld auf mein Konto erhalten. Was muss ich da und vor allem wo muss ich was angeben. Was sind die Konsequenzen daraus (Rückzahlung der 288 € ?!) usw. und sofort.

Ich kenne mich in der Materie leider überhaupt nicht aus, da ich erst seit ca. 6 Wochen ALG II erhalte.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe und stehe für weitere notwendige Auskünfte zur Beantwortung meiner Frage natürlich stetig bereit.

Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein.

Micha
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  #2  
Alt 28.04.2008, 22:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

alle Einkünfte sind zeitnah bzw. sofort deinem SB mitzuteilen.
Wann die Einkünfte von deinen Leistungen in Abzug gebracht werden hängt vom Datum deiner M;itteilung ab.
Solltest du zum Ende des Monats deine Einnahmen melden, ist davon auszugehen das die Leistungen für den darauf folgenden Monat bereits angewiesen wurden und die Einkünfte für den kommenden Monat abgezogen werden.
Bei einer Überschneidung von Leistungszahlungen und einer Meldung von Einkünften ist es keine gängige Praxis das die Arge das Geld zurück überwiesen haben möchte sofern ein weiterer Leistungsbezug besteht.
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  #3  
Alt 29.04.2008, 00:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 2
Standard

Das bedeutet aber im Klartext, dass ich, wenn ich diese 4Tage arbeite, dann die kompletten 350 € dann eben nicht vom Arbeitsamt bekomme.

Bsp.: 350 € für 4 Tage Arbeit erhalte ich am 15.05 und melde es am 20.05, dann bekomme ich zum 01.06.08 vom Arbeitsamt anstatt der 288 € genau 0 € und im Monat darauf dann nochmal 62 € weniger ?!

Gruß,

Micha
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  #4  
Alt 29.04.2008, 09:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Ja, natürlich werden deine Einkünfte vom ALG2 abgezogen.
Du hast aber einen Freibetrag, da es sich um eine selbständige Tätigkeit (Gewerbeschein) handelt kann ich dir aber nicht genau sagen wie hoch dein Freibetrag sein wird.
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