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#1
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bin total verzweifelt und ratlos. mein fallmanager wusste, dass ich mich selbstsötndig machen wollte. um ein darlehen zu bekommen, musste ich zu gründungsseminaren, buisnessplan erstellen etc.
doch meien familie bekam das geld zusammen (2000euro) und ich nutze die möglichkeit und meldete gewerbe an. am selben tag rief ich mein fallmanager an und erfuhr das er über längere zeit krank wäre. ich sprach mit der vertretung und bekam nach 4 wochen einen termin. heute bin ich dort gewesen, mein fallamanger und die vertretung waren auch da. ich erzählte freudig, dass ich doch kein darlehen bräüchte und somit schuldenlos durchstarten kann. daraufhin brachte mein fallmanager mich fast zum weinen. da ich nicht vor meiner gewerbeanmeldung die arge informierte, werden alle leistungen gestrichen und ich hätte anspruch auf nichts. darafhin kam die abteilungsleiterin und sagte mir das gleiche. welche möglichkeiten und chancen habe ich jetzt? muss ich meinen laden wieder schließen? wenn ich meine leistungen (350€) und den versicherungsschutz für einige monate nicht bekomme, kann ich direkt dicht machen. ich bitte um euren rat, danke im voraus |
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#2
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Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Schließlich wusste dein Fallmanager, dass du dich selbstständig machen wolltest, und Gewerbeanmeldung hin oder her, an deiner Bedürftigkeit hat sich ja noch nichts geändert, oder? Oder hast du schon Gewinne erzielt, die du nicht angegeben hast? Ich an deiner Stelle würde mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und einen RA aufsuchen. Liebe Grüße, Jana |
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#3
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das ist natürlich völliger unsinn, was die sagen und fast schon ein fall für den staatsanwalt
da sich jeder um arbeit bemühen muss, sollte mit freude deine schritt in die selbständigkeit gefeiert werden. dagegen diese frechheit aber eine leistungskürzung ist nicht möglich, lediglich dein nun hoffentlich fließendes einkommen wird angerechnet hab schon viel unglaubliches erlebt, aber das ist wiedermal nicht zu fassen also nicht einschüchtern lassen zur not zum sozialgericht |
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