Selbstständigkeit, trotzdem Leistungen zusätzlich möglich?

  • Edit im Titel fehlt das Wort Leistungen, ließ sich leider nicht mehr ändern.


    Ich habe folgende Frage:


    Wenn ich aus Hartz4 heraus eine Selbstständigkeit heraus anfange (die Chancen dass es klappt stehen gut aber ein Restrisiko bleibt bekanntlich immer) und der Gewinn geringer ausfällt als mein H4-Anspruch, ist es dann möglich H4 aufstockend zu bekommen oder fällt das generell flach?
    Ich frage deswegen da ich auch eine frau und ein Kind dann zu versorgen hätte und in dem Moment wo ich eine Selbstständigkeit beginnen würde ja vermutlich auch alle Hilfen für meine Lebenspartnerin direkt eingestellt würden, da sie dann in der sleben Wohnung wohnen würde....wenns dann im Geschäft mal schlecht läuft möchte ich nicht, dass das Kind nichts zu essen hat etc....

  • Ich gehe mal davon aus, ihr bezieht derzeit H4. Dann gibst du nur die Anlage EKS mit ab und dann ist eigentlich deine Pflicht erfüllt. Achja, Gewerbeanmeldung in Kopie mit beilegen. Anhand deiner Angaben wird dann weiter berechnet.
    Mein Männe ist in Teilselbstständigkeit bzw. Nebengewerbe und wir haben nur einen anderen SB bekommen, an der Berechnung der Familie hat sich nun nix geändert deswegen. Nur jetzt, da er einen Arbeitsplatz gefunden hat. Aber das Nebengewerbe läuft weiter so mit, er bekam ja auch keinerlei finanz. Unterstützung von irgendwo. Also keine Panik, deine Familie ist weiterhin versorgt, wen du noch keine "großen" Einnahmen machst.