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#1
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Hallo,
beziehe seit einem Monat ALG2 für mich und meine Bedarfsgemeinschaft. Meine 17 jährige Tochter geht in die 12. Kl. der Gymn.Oberstufe. Sie weiß nicht dass wir Hartz4 beziehen und ich möchte auch nicht das sie es weiß. Jetzt kommt eine Einladung für sie vom Jobcenter zur pers.Meldung. In dem Heftchen SGBll (72 seiten) steht unter 13.2 Pflicht zur persönlichen Meldung: "Solange Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beanspruchen, sind Sie auch verpflichtet sich persönlich zu melden." Nun meine Tochter ist minderjährig, Schülerin und NICHT arbeitssuchend. Muß sie sich trotzdem pers. melden, obwohl Schulbescheinigung usw vorliegt. Diese ganzen paragraphe und absätze gelten doch eigentlich für erwerbsfähige-arbeitssuchende, oder nicht? Vielen Dank im voraus. Marc |
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#2
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Was steht als Einladungsgrund drin und ist es von der Uhrzeit her während oder nach der Schule?
Turtle |
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#3
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Bist du dir wirklich sicher, dass deine Tochter das nicht weiß. Dann ist sie mit 17 Jahren sehr naiv. Meine Tochter hätte wissen wollen, wovon wir leben.
Aber mal davon abgesehen, möchte das Jobcenter sicherlich mit deiner Tochter ihren beruflichen Werdegang besprechen. Das ist normal und wird immer so gehandhabt. Diesen Termin muss sie wahrnehmen. Auch deine Tochter hat dem Jobcenter gegenüber Pflichten und diese gehört dazu. |
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#4
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Zitat:
1.Termin während der Schule - abgesagt 2.Termin= 1.Weihnachtsferientag |
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#5
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Zitat:
Meine Tochter soll es nicht wissen wovon wir vorübergehend leben. Ist auch schwer für mich zu erklären.. |
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#6
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Unter den Umständen (dem Amt ist bekannt, dass sie zur Schule geht, orientiert sich danach und auch der Einladungsgrund ist nachvollziehbar): ja, da wird sie antanzen müssen. Oder es gibt eine Sanktion für sie.
Turtle |
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#7
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Zitat:
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#8
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Wieso? Die FERIENtage fangen doch vor den FEIERtagen an... Also, wenn die Ferien z. B. am 21.12. (z. B. in Hessen) beginnen, die Behörde bis 23.12 (Freitag vor Weihnachten) arbeitet: was spricht dagegen, am 21., 22., oder 23.12 einzuladen?
Turtle |
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#9
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Zitat:
---------------- Das es völliger Irrsinn ist!!! Elch Die ARGEN bekommen nichts auf die Reihe und dann solche Termine! Ich musste auch mal einen Tag nach Vatertag hin um 8 Uhr morgens was sollen solche bescheuerten Termine? Ich fragte noch, viele Männer hatten in der ARGE freigenommen, selbst also die Mitarbeiter der ARGEN und nur Frauen waren dort, auch die gleiche blöde Antwort, Warum nicht ich bin ja auch hier????????? Und man muss Vorsichtig sein ein Tag nach dem vatertag morgens um 8 Uhr mit ner Restfahne zur ARGE, dann tragen die Alkoholiker ein. Das sind dort nur ZOMBIES und nicht Menschen oder fähige einefach nur Ausschuss dort. Was sollen solche Bestrafungsaktionen??? Die sollen lieber die Arbeitgeber und Bänker bestrafen, da wäre es angebrachter! Oder einfach mal selbst arbeiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ARGE = Kurz Arschlöcher! Man könnte den Termin auch bis 08.01.2012 machen, dann sind auch noch Ferien!!! Und auch mein Termin die hätten mich auch bereits 2 Wochen vorher oder bis 6 Wochen nachher einberufen können, es war keine Nationale Sicherheit in Gefahr, also was sollen solche Bestraf Aktionen des Wahnsinns??? Ich würde anrufen und mir im neuen Jahr nen Termin geben lassen. Elch Geändert von Elch (26.11.2011 um 20:33 Uhr) |
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#10
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Bist du dir sicher, dass du aufgrund deiner Geisteskrankheit nicht eher zum Sozialamt gehörst? Wenn du am Tag nach Vatertag (der inzwischen durchaus eher ein Familientag ist!) eingeladen wirst, dann wirst du da halt eingeladen. Und die "Arschlöcher" sind wohl intelligenter als du, denn sie haben immerhin einen ordentlichen Job mit ordentlicher Kohle. Also muss doch irgendwie bei dir was nicht stimmen. Darüber solltest du mal nachdenken. Wobei ich befürchte, dass das bei dir gar nicht möglich ist. Dein Gehirn entwickelt ja nur "Gröööööööööööööööööööööööööööhl"-Arien.
Turtle |
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