sind Semester-/Studiengebühren Mehrbedarf/Einkommensmindernd?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu einer aktuellen Diskussion mit dem Amt, die sich aufgrund eines Wechsels der Leistungsmanagerin ergeben hat.


    Folgende Rahmenbedingungen:
    Person A bezieht ALG2 und lebt mit Person B in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.
    Person B bekommt von seinen Eltern Unterhalt und hat zusätzlich einen Job an der Uni (ca. 240 Euro im Monat).
    Person B muss ca. 700 Euro Semester-/Studiengebühren im Semester zahlen und spart daher jeden Monat ca 117 Euro.


    Bisher hat die Fallmanagerin die Semester-/Studiengebühren neben den Kosten der Krankenkasse, Pausch. Arbeitsmittel (15.33 Euro) und Versicherungspauschbetrag (30 Euro) in den Freibetrag nach §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3-5 SGB II einfließen lassen und damit die Einnahmen (Unterhalt und Nebenjob) gemindert.
    Das entsprich insofern dem Gerechtigkeitsgefühl und der Logik, als dass der Unterhalt der Eltern nicht nur Geld für Essen und Miete (Grundbedarf nach Auslegung der ARGE) sondern halt auch Geld für die Studiengebühren beinhaltet.


    Die neue Leistungsmanagerin meint nun, dass die Gesetzgebung da anders spreche und ab sofort die 117 Euro nicht mehr Einkommensmindern bzw. als Mehrbedarf einfließen, weswegen nun ein höhrere "Übertragbares Einkommen" auf Person A resultieren soll.
    Das würde ja bedeuten, dass Person B von dem Geld, von dem andere Leute Essen, Kleidung, Strom uw. bezahlen (Grundbedarf) auch zusätzlich die Studiengebühren bezahlen soll.


    Was meint ihr dazu bzw. noch besser: Kennt ihr Urteile hierzu?


    VG
    Peter