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#1
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Hallo, folgender Fall:
Ich, 20, bin momentan in Elternzeit und wohne mit meiner Tochter in einer 2 Zimmer Wohnung. Ab Juli beabsichtige ich mit dem Vater des Kindes zusammenzuziehen. Er ist in Ausbildung und verdient 730 € netto ( darin enthalten 40,00 EUR vermögenbwirksame Lstg., Fahrtkostenzuschuss, abzgl. Miete für Stellplatz in der Arbeit) + 80,00 EUR Halbweisenrente. Zählen wir, wenn wir zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft? Was wird von seinem Einkommen alles angerechnet? Werden die Daten von den Eltern meines Freundes benötigt? Wie ist es, wenn ich einen Job habe, bei dem ich monatl. ca. 100 EUR verdiene? Gilt der Freibetrag in unserem Fall auch? Vielen Dank. gruß mauserle Geändert von mauserle87 (20.05.2008 um 17:16 Uhr) |
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#2
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"Zählen wir, wenn wir zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft?"
JA. "Werden die Daten von den Eltern meines Freundes benötigt?" NEIN: "Wie ist es, wenn ich einen Job habe, bei dem ich monatl. ca. 100 EUR verdiene? Gilt der Freibetrag in unserem Fall auch?" JA. |
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#3
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hallo mauserle 87!
Hallo nataly! Sorry das ich meinen Senf dazu gebe! Punkt 3 ist meines Wissens nach falsch beantwortet, denn: 100 € Freibetrag gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, nicht nur für eine jeweilige Person daraus. Sollte sich also durch den Einbezug des Freundes überhaupt noch ein Bedarf ergeben, könnte es auch sein das durch die 100€ Dazuverdienst diese Grenze überschritten ist, das kann dazu führen das kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht und somit dieser Betrag auch keinen Freibetrag mehr darstellt, denn der Freibetrag wird auf das Gesamteinkommen angerechnet und bei einem Verdienst ab 400 bzw. 800 € sind auch unterschiedliche Anrechnungsfreigrenzen gegeben! Gruß |
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#4
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Hallo Zusammen,
der einkommensfreibetrag gilt für jedes MItglied einer bedarfsgemeinschaft kann man auch in der VO nachlesen. LG Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#5
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hallo,
wir bekommen aber schon noch leistungen oder? |
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#6
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Hallo,
geh doch einfach mal auf den Hartz4 Rechner, da wird in etwa ausgerechnet, was Euch noch zusteht..... Der Freibetrag gilt für jede einzelne Person in der Bedarfgemeinschaft.... Gruß |
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#7
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ja laut rechner bekommen wir was. aber ich lese überall hartz4 + ausbildung geht nicht. mein freund ist 21, wenn es was zur sache tut.
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#8
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Klar geht das....
Mein Sohn ist auch in einer Ausbildung und ich bin selbst in Elternzeit..........Probier es einfach.... |
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