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Sohn, 19, Schüler mit Nebeneinkommen...

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  #1  
Alt 30.04.2007, 21:06
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Registriert seit: 30.04.2007
Beiträge: 1
Standard Sohn, 19, Schüler mit Nebeneinkommen...

...gilt er in unserer Bedarfgemeinschaft als "Erwerbsfähiger bzw -williger"????

Näheres:
Ich, 40 Jahre, selbständig, verdiene zu wenig zum Leben und zuviel zum Sterben, und habe zwei Kinder.
Einen 10 Jahre und eben einen 19 Jahre alten Sohn.
Der zweite hat einen Nebenjob samstags mit einem monatlichen Einkommen von ca. 360 Euro.
Wird er - obwohl er eigentlich Schüler (in der 12.Klasse) eines Gymnasiums ist -, als erwerbsfähig behandelt?
Er bräuchte ja auch nix arbeiten, macht es aber um sich Klamotten, Auto und "Urlaub" leisten zu können.
Wie wird er bei meinem Antrag auf Hartz IV behandelt?

Danke für Infos...
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  #2  
Alt 30.04.2007, 22:05
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Registriert seit: 30.04.2007
Beiträge: 1
Standard Kind 17 jobbt, um sich den Führerschein finanzieren zu können?

Hallo.

Das würde ich auch gerne wissen wollen.

habe gehört, dass Kinder bis 160 Euro monatlich dazu verdienen dürfen. Wenn das Kind (in unserem Fall 17-jährig) jetzt von Januar bis April auf 400 Euro gearbeitet hat und dann den Rest des Jahres nicht mehr, ist das dann noch ok? Das wären ja aufs Jahr gerechnet 133,33 Euro monatlich.
Ist der Jahresfreibetrag (Januar-Dezember) von Bedeutung oder gilt ein gewisser Freibetrag während des Bewilligungszeitraums (also pro Halbjahr, in dem ALG2 gezahl wurde, z.B Januar-Juni)? Dann wären es auf den Bewilligungszeitraum gerechnet:266,66 Euro.

ODER werden die 400 Euro monatlich berechnet?

Die Kleine jobbt, um sich den Führerschein finanzieren zu können...

BITTE DRINGEND UM HILFE

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  #3  
Alt 04.05.2007, 14:50
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Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 13
Standard

hallo,
die selbe Aktion hab ich Ende 2005 mit meinem Sohn durchgemacht.
Ich leb auch von Hartz4, mein Sohn ist Schüler und wollt damals seinen Führerschein selbst verdienen. Er fand eine gute Arbeit und verdiente ca. 300 ? monatlich. Er war bei der Fahrschule angemeldet und alles schien ok zu sein.
Anfang 2006 bekam ich Post von der ARGE, sie hatten über den automatischen Datenabgleich Nachricht erhalten, wieviel der Sohn eingenommen hatte. Damals durfte man noch nicht so viel behalten. Das meiste Geld, dass der Sohn sich verdient hatte, musste ich der ARGE zahlen.
Inzwischen ist es ja so, dass die ersten 100 ? frei sind. Verdient man bis zu 400 ? im Monat, dann darf man noch mal 20 % behalten. Bei 400 ? Einkommen bleiben 160 ? bei mir.

Seinerzeit haben wir der ARGE auch erklärt, dass der Sohn für seinen Führerschein das Geld braucht.
Es hat die Sachbearbeiter nicht im Geringsten tangiert.
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