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#1
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Ich bin Studentin und bekomme bis März mein Bafög. Da ich im März mein Bachelor mache, werde ich ab da kein Bafög mehr bekommen. Da ich im Juni mein Kind bekomme und das Masterstudium erst im Oktober anfangen kann, wollte ich für die Zeit, wo ich kein Bafög bekomme, Hartz IV beantragen. Ich lebe jedoch mit meinem Freund zusammen und weiß nicht, ob sein Einkommen gezählt wird. Eigentlich ist er ja nicht unterhaltspflichtig, aber ich habe gehört, dass das Einkommen des Partners trotzdem zur Berechnung der Leistungen herangezogen wird. Kann mir da jemand helfen?
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#2
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Hallo,
das Einkommen deines Freundes wird mit in die Berechnung deines Leistungsanspruchs einfließen. |
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