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Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt

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  #1  
Alt 03.07.2009, 18:04
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Standard Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt

Hallo,

Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt. Zählt auch das Wochenende mit oder nur die Öffnungszeiten der Bank......Montag-Freitag.
Habe am 30.06.09 meine Sozialleistung erhalten.
Wann muß ich das Geld spätestens abheben?

Gruß

Sascha
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  #2  
Alt 03.07.2009, 18:17
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Hallo!

Wovor sollen denn Sozialleistungen 7 Tage geschützt sein. Ich lass mein Geld immer den ganzen Monat drauf und es ist immer noch da.
Wenn du aber meinst, dass man es nicht pfänden kann, dann ist es auch nach 7 Tagen unpfändbar.
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 03.07.2009, 18:21
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Standard Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt

Zitat:
Zitat von Schrader170 Beitrag anzeigen
Hallo!

Wovor sollen denn Sozialleistungen 7 Tage geschützt sein. Ich lass mein Geld immer den ganzen Monat drauf und es ist immer noch da.
Wenn du aber meinst, dass man es nicht pfänden kann, dann ist es auch nach 7 Tagen unpfändbar.
Hmm ich glaub da haste dich vertan Schrader.
Das Geld egal ob SozialGeld oder durch Arbeit ist 7Tage vor Kontopfändungen geschütz und danach kann der Gläubiger auch daran!
Siehe diesen link:http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ked=pm&Blank=1
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Hilfreiche Links: http://www.bundestag.de/dokumente/re...etz/gg_01.html

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  #4  
Alt 03.07.2009, 18:36
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Hallo!

Was es so alles gibt. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, musst der Schuldner einen Antrag stellen, das die Summe bis zur Pfändungsgrenze nicht gepfändet werden darf, auch nach 7 Tagen nicht.

Zitat:
......§ 850 k ZPO die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag des Schuldners von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung den jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Betrag im Umfang der Pfändungsfreigrenzen durch Entscheidung des Vollstreckungsgerichts freizustellen.
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Schrader

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Geändert von Schrader170 (03.07.2009 um 18:38 Uhr)
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  #5  
Alt 03.07.2009, 18:39
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Nun ja, zum Einen gibt es Pfändungsfreigrenzen und bei AlgII, das eigentlich grundsätzlich geschützt ist,
gibt´s nun auch ein Urteil, damit ist man auf de sicheren Seite :
http://www.herbertmasslau.de/pageID_3933616.html
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  #6  
Alt 03.07.2009, 18:41
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Richtig.
Das Gesetzt sieht vor das man innerhalb von 7Tagen alle Wichtigen Verbindlichkeiten wie zb. Miete, Strom usw. bezahlt hat und danach kann man diesen Antrag Stellen, sollte aber dieser Antrag nicht form und fristgerecht gellt worden seien is der Zug abgefahren und die Gläubiger können an dat Geld dran.

lg
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  #7  
Alt 03.07.2009, 18:54
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Hallo!

Nun war ja die Frage, ob es 7 Werktage oder 7 Wochentage sind. Da im Gesetzestext steht, 7 Tage, sollte man davon ausgehen, dass also eine ganz Woche Zeit zum abheben des Geldes ist, also inklusive Samstag und Sonntag. Andernfalls hätte der Gesetzgeber auch geschrieben: 7 Werktage!

@Chris 1986

Ich finde dass du eine interessante Signatur hast!
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  #8  
Alt 03.07.2009, 18:58
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Ja ich denke mal das sich das auf Werktage bezieht, also Ohne den Sonntag.
Aber i.d.R sind alle Geldeingänge,wichtigen, innerhalb von 7werktagen verbucht.

@schrader
Jo man muss sich ja ein wenig schützen, sonst heißt es," aber der ... hat das aber...."
Aber der Link ist schon nicht schlecht die Seite hilft bei ca 90 % aller Probleme.

Lg
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  #9  
Alt 03.07.2009, 19:57
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danke, für die vielen Antworten.
In meinem Fall hat die Bank mir meinen Dispo gekündigt und mir die gesamte Sozialleistung(Juni) zum Ausgleich des Sollsaldos einbehalten.
Ich wollte heute meine Kontoauszüge überprüfen und die Sozialleistung komplett abheben.
PUSTEKUCHEN....meine Kundenkarte wurde eingezogen (Kontoauszugsdrucker).
Werde am Montag der Sparkasse einen Besuch machen.
Schönes WE

@Sascha
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  #10  
Alt 03.07.2009, 20:03
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Hallo!

Ja das ist ja sicher keine Pfändung. Die Bank nimmt sich schnell alles was sie kriegen kann. Einen Schuldtitel gegen dich würde denen nicht viel nützen, das du ja Pfändungsfreigrenzen hast.
Am besten ist, dass du dir das ALG2 bei einem Vertrauten aufs Konto überweisen lässt, oder in bar oder per Postscheck.
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Schrader

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