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Sperre, nun keine Leistungen mehr - was nun ?

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  #1  
Alt 17.09.2007, 14:55
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Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 1
Unglücklich Sperre, nun keine Leistungen mehr - was nun ?

Hallo zusammen,
kurze Beschreibung meiner Sache: bekam Harz IV - dann gings los - ein Termin beim Berater verschwitzt - =Kürzung ( ok) - es folgten weitere einladungen (2 mal ) - an diesen tagen hatte ich mich Krankschreiben lassen - dieses wurde nicht anerkannt mit der Begündung ich hätte keine " Reiseunfähigkeitsbescheinigung " vom Arzt . - es folgten weitere kürzungen ! nun wurde mir eine Stelle angeboten und zwar Toilettenreinigung auf Autobahnraststätten - diese stelle habe ich verweigert - ich weiss zwar , das man alles annehmen muss ( zumutbar ist) aber - na ja - daraufhin bekam ich dann nun gar nichts mehr - volle Sperre - nicht einmal mehr Miete oder so - bin dann aus meiner Wohnung geflogen - bekam zwar noch 2 - 3 weitere Einladungen, doch muss ich immer mit Zug und Bus zur Arge fahren ( zur Kreisstadt) - hatte kein Fahrgeld .
War im August nach Norwegen zwecks Arbeitssuche getrampt - hatte Jobangebot dort -(was sich als Flopp herrausstellteda da gutes Norwegisch vorraussetzung dort ist)
nun wieder in Schleswig Holstein -
Nun meine eigendliche Frage ;
kann mir wer sagen ob und wie ich wieder in den Genuß von Leistungen komme , da ich ja voll rausgeflogen bin und mein damaliger Fallmanager mir sagte- ich würde nie wieder was bekommen wenn ich mal rausgeflogen bin ( Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen )- bin jetzt gewissermaßen Obdachlos ( z:Z. mal hier und da - Freunde und Verwandschaft),

Wie und was kann ich nun machen ?

MfG. Bummi
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  #2  
Alt 21.09.2007, 17:06
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Beiträge: 163
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Hallo,
schnellstens einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen und sich von dem beraten lassen.
Ist für Dich kostenlos.
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  #3  
Alt 22.09.2007, 09:39
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Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 30
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Oh das ist ein schwieriger Fall. Ich befürchte, da kann dir jetzt niemand mehr helfen. Das einzige, was du noch machen kannst, wenn alle Stricke reißen ? trampe wieder nach Norwegen und beantrage dort Sozialhilfe.
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  #4  
Alt 22.10.2007, 22:06
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Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 2
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also wenn ich mir den fall so durchlese dann bist du genau so einer weshalb immer alle sagen das die hartz 4 lute keinen bock haben zu arbeiten. das man in norwegen die sprache sprechen muss ist doch wohl uch völlig normal.
also ganz ehrlich scheinst du es verdient zu haben
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  #5  
Alt 22.10.2007, 22:37
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Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Iserlohn
Beiträge: 27
Standard 100 %ige Sanktionen sind menschenverachtend

Hallo bummi1963,

Du hast Mist gebaut. Punkt.

Aber Sanktionen bis auf null sind pervers.

An Deiner Stelle würde ich unverzüglich einen Fachanwalt oder eine unabhängige Arbeitslosenberatung aufsuchen und sofort einen Antrag auf Einweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Gleichzeitig muss fristwahrend Widerspruch gegen die Bescheide bei der zuständigen ARGE eingelegt werden.

Du mußt sofort handeln.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
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  #6  
Alt 23.10.2007, 12:26
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

ein fristgerechter Widerspruch scheint in diesem Falle ja nun nicht mehr drin zu sein, wenn du in der Zwischenzeit bereits durch die Weltgeschichte getingelt bist.
Leistungen werden befristet versagt!
Wie lange dies in deinem Falle ist, kannst du dem Bescheig entnehmen.
Ich muss mich meinen Vorschreibern aber anschließen, das die Leistungsversagung in deinem Falle mehr als angebracht erscheint.
Es gibt Obdachlosenunterkünfte bzw. die Tafel, vielleicht ist ja auch jemand so nett und bringt dir norwegisch für nix bei...
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  #7  
Alt 11.06.2009, 15:28
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Hallo Salle,
ich glaube solche Beiträge kannst Du Dir sparen.Sicher bist Du Beamter oder Politiker,die sind zu solchen Aussagen fähig.Es gibt viele die schon Fehler gemacht haben,nur geben es 90 % nicht zu.
Für den Mist den Herr Hartz und viele Politiker verzapft haben,dürfte ihnen auch nur diese Leistung zustehen und ihre Gehälter zurückzahlen lassen.
Typische Reaktion,Menschen die nur noch mit dem Kopf aus dem Dreck schauen,noch ganz reintreten,damit sie keine Luft mehr bekommen.
Wer hier einen Beitrag schreibt,der sollte schon hilfreich sein und nicht Verachtend.
Danke
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  #8  
Alt 11.06.2009, 16:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo koppi1947,

dein Beitrag ist ja super hilfreich.
Toll wenn wann sich über einen Thread aufreget der fast 2 Jahre alt ist.
Vor allem, sollte man sich erst mal ansehen, wem man hier was unterstellt. Salle hat hier schon vielen Meschen weitergeholfen. Aber du hier, neu im Forum scheinst ja die Weisheit mit dem Löffel ger.... zu haben.
Wenn du schon andere kritisierst, dann mach es besser. Mal sehen wieviel du hier, den Hilfesuchenden zu bieten hast. Bis jetzt kann ich davon nichts erkennen.
Sorry, aber so etwas habe ich gefressen, Leute die alles besser wissen und nörgeln aber selber nicht den Arsch in der Hose tragen.
Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

Schalte mal das was bei den meisten Menschen zwischen den Ohren sitzt ein, bevor du hier dumme Sprüche los lässt, auf die kann man nun wirklich verzichten.

Klaus
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  #9  
Alt 13.06.2009, 09:59
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 7
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Hallo Klaus,
da wo ich schon hing......... habe,wirst Du nie hinkommen.Wenn Du so alt geworden bist wie ich,kannst Du Dir vielleicht auch so ein Urteil erlauben,aber zur Zeit sicher noch nicht.
Kritik soll ja positiv wirken,aber das hast Du scheinbar noch nicht begriffen.
Sicher hätte ich mich hier nicht angemeldet,wenn solche Leute wie Du hier im Forum sind,aber zum Glück geht es ja hier nicht oder nicht nur um Dich.
Mein erster hilfreicher und konstruktiver Beitrag wird gleich nach diesem folgen.
Schönen Gruß vom Rentner und Opa Gerhard.
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  #10  
Alt 13.06.2009, 10:26
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 7
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So nun mein Erster,wie ich hoffe hilfreicher Beitrag zu ALG II Beziehern(Hartz IV).
Wem die Grundversorgung aus zweifelhaften Gründen gesperrt werden,der sollte beim Sozialgericht vorstellig werden und einen Erlass auf einstweilige Anordnung beantragen.
Hier ein Fall:
Einem jungen Mann,Baujahr 1965,der sich in ärztlicher Behandlung befindet,seit März krank geschrieben,durchläuft eine Untersuchungsreihe zur Feststellung der Diagnose.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird immer ornungsgemäß bei der ARGE abgegeben.Da er krank ist,ist er auch nicht verpflichtet irgendwelche Termine bei der ARGE wahrzunehmen,was man aber von ihm verlangte.
Aufgrund von Medikamenteneinnahme ist er nämlich nicht verkehrstüchtig,was den Vermittlern schriftlich mitgeteilt wird.
Nun kommt der neue Trick der Schweigepflichtsentbindung seines behandelnden Arztes,welcher er erst einmal nicht zustimmt.
Darauf hin wird ihm ohne Anhörung und Ankündigung die komplette Leistung gesperrt.
Es folgt Widerspruch und Klage beim Sozialgericht.Was man ihm aber verschwieg,er hätte eine sofortige einstweilige Anordnung beantragen müssen,um bis zur Entscheidung des Sozialgerichtes weiterhin Leistungen zu bekommen.
Darüber hinaus wurde er durch die Arge bei seiner Krankenversicherung abgemeldet und sollte sich freiwillig versichern,wo von?Er hat sich durch private Darlehen jetzt zweieinhalb Monate über Wasser gehalten,was natürlich kein Dauerzustand sein kann.
Diese Sache ist mir über viele Umwege zu Ohren gekommen,da ich einen ähnlichen Fall kannte,habe ich ihm zu diesem Schritt geraten und bin gestern mit ihm beim Sozialgericht vorstellig geworden und habe diesen Antrag gestellt,daß er bis zur Entscheidung seine Leistungen bekommt.
In diesem Raum lagen Aktenberge von Hartz IV Empfängern,die auch geklagt haben.Ein Datum war von November 2008.
Ich hoffe hier einigen ein paar Anregungen gegeben zu haben,damit sie sich gegen die Willkür der Argen zur Wehr setzen können.
In diesem Sinne,viel Glück und viel Erfolg
koppi1947
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