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#1
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Hallo...
Ich hab da mal ne Frage Ich bekomme Arbeitslosengeld II meine darmalige Partnerin auch sie bezieht Leistung für unseren Sohn. Aber unser Kind lebt in 14 Tägigen wechsel bei der Mutter und bei mir ! Sie rückt aber keinen cent raus in der Zeit wo er bei mir Lebt Ich wiederum darf aber die ganze Party schmucken wie z.b.Kindergarten etc...Ich hab starke kosten durch windel kleidung essen etc...bekomm ich nu was oder nicht??? oder muß ich mein anteil einklagen??? Danke.................... |
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#2
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Hallo,
wenn das wirklich so ist wie Du beschreibst, stehen Dir meiner Meinung nach, von der Kindesmutter die Hälfte des Unterhalts zu. Aber vorsichtig mit klagen, es kann passieren, dass Du den kürzeren ziehst und Du Deinen Sohn nicht mehr so oft zu sehen bekommst. Versuche es im Guten mit der Kindesmutter zu regeln. Eine Klage würde wahrscheinlich nur ein Umgangsrecht für Dich einbringen. Du kannst Dich aber beim Jugendamt erkundigen. |
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#3
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Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hat sie das alleinige Sorgerecht?
Ich glaube mal gehört oder gelesen zu haben, dass man nur Anspruch hat, wenn man das Sorgerecht hat. |
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