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Steht mir überhaupt was zu?

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  #1  
Alt 04.06.2008, 19:03
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Beiträge: 2
Frage Steht mir überhaupt was zu?

Hallo ihr,

ich bin nun 20 Jahre alt und wohne zur Zeit noch mit meinem Exfreund zusammen.
Ich bin vor drei Jahren nach Beendigung meiner Schule mit ihm zusammengezogen. Ich habe keine "richtige" Ausbildung gemacht, jedoch damals eine Berufsfachschule besucht und diese ohne Abschluß abgebrochen.

Nun will sowohl mein Ex, als auch ich jeweils eine eigene Wohnung haben, aber da ich _garkein_ Einkommen habe, sieht das natürlich für mich schlecht aus.

Nun würde mich interessieren, ob mir vom Vater Staat denn überhaupt Geld zusteht? Ich kriege weder Kindergeld, noch Hartz4 und dank der Arbeitslosigkeit meines Vaters bekomme ich auch kein Unterhalt mehr.(Meine Eltern sind geschieden).

Wie sieht die Sachlage denn nun auch?Kann ich Hartz4(Wohngeld) beantragen?

Mit freundlichem Gruß,

Route66.
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  #2  
Alt 04.06.2008, 19:15
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Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 6
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Hallo Route66,

du müsstest erst mal zur Auszugsberatung(jobcenter), da du unter 25 Jahre alt bist. Diese werden dir aber ganz bestimmt sagen, dass du zu deinen Eltern ziehen sollst, da du nicht aus eigene Kraft eine Wohnung finanzieren kannst. Und bei denen Eltern würdest du dann den normalen Regelsatz bekommen, falls sie nicht arbeiten. Mein Tipp aber: Wenn du dich überhaupt nicht mit deinen Eltern verstehst und auch nicht dahin zurück willst, stellst du erstmal einen Antrag auf ALG II und schreibst noch auf einem Extrazettel deine Lage auf(also z.b. das du unmöglich zu deinen Eltern kannst und dass du schon 3 Jahre nicht mehr bei ihnen wohnst). Denn dann darf dir das Jobcenter nichts verbieten und du darfst dir eine eigene Wohnung holen.

Liebe Grüße
Eva
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  #3  
Alt 04.06.2008, 19:21
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Beiträge: 2
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Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Es ist allerdings so, dass ich fast 500km von meinem Elternhaus entfernt wohne und die Wohnung meiner Mutter selbst so klein ist, dass ich unmöglich da einziehen könnte.

Könnte da wirklich von mir verlangt werden, dass ich zurückziehe?Selbst wenn ich nicht mehr dort, sondern hier (500km entfernt) gemeldet bin?
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  #4  
Alt 04.06.2008, 19:49
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Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 6
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Hi,

natürlich können die das. Wenn du unter 25 bist können die alles. Ein bekannter von mir musste mit seiner Mutter in einer 24 qm wohnung wohnen. Dir werden dir nur sagen, dass du ja das Kind deiner Eltern bist und dass dich sich doch bitte um sich sorgen sollen. Aber lasse dich nicht unterkriegen, wenn du Probleme mit deinen Eltern hast, schreibt es einfach in deinem Antrag hin. Und dass du drei Jahre schon nicht mehr dort wohnst macht es auch schon eindeutig, dass du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst.
Es kommt immer darauf an, wie fies dein Sachbearbeiter ist. Meiner hat mich 6 Monate lang hungern lassen, obwohl meine eltern 150 km weit von mir wohnten und ich aufgrund meiner schule nicht umziehen konnte.

Ich hoffe dass du einen netten Sachbearbeiter erwischst und wünsch dir viel Glück!

Eva
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