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#1
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Hallo ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Freundin und ich wohnen zusammen und sie bezieht Leistungen von Alg2 und ich bin Student. Nun will Hartz4 das Bafög von mir anrechnen sowie mein geringfügiges Einkommen das ich habe und noch mein Kindergeld. Das Bafög ist ein Darlehnen das ich zu 50% zurückzahlen muss und das bafög amt erlaubt mir auch einen Satz den ich mir dazu Verdienen darf.Was darf das Amt jetzt genau anrechnen????
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#2
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Hallo,
das kommt darauf an, wie groß eure Wohnung ist bzw. wie teuer. Der reine Bafögsatz wird aber anrechnungsfrei bleiben, da davon ja nicht mal die Mietkosten und Lebenserhaltungskosten komplett gezahlt werden können. Auch bleiben die Beträge für Krankenversicherung und eventuelle Semestergebühren anrechnungsfrei. Wenn du nun arbeitest, hast du auch einen Freibetrag. Dein Einkommen wird aber nicht in Bafögleistungen und Nebenerwerb gesplittet sondern die Komplettsumme fließt in die BG ein. Auch wenn du das Bafög zurückzahlen musst, wird es von der Arge als verfügbares Einkommen angesehen und wird in der Komplettberechnung nicht außen vorgelassen. |
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#3
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Wie soll das denn funktion. wenn ich mir einen kredit über 10000 euro aufneheme gilt dieses ja auch nicht als ein Einkommen. und etwas anderes ist es ja auch nicht. Die können doch nicht von mir verlangen das ich noch für meine Freundin aufkomme wenn ich selber nicht mal alles bezahlen kann. und die 10000 muß ich ja später auch bezahlen wenn ich fertig mit meinem studium bin. kannst du mir da noch mal ein paar paragraphen als link senden wo ich darüber etwas finde???
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#4
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Hallo,
wenn du einen Kredit aufgenommen hast gilt dieser auch als Vermögenswert auch wenn du diesen noch abbezahlen musst. Wie ich bereits erwähnte, wird das Bafög auch anrechnungsfrei bleiben, da mit diesem nicht mal dein Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. Das Bafög fließt also nur mit in die Summe des Gesamteinkommens, also wird demnach alles was du selbst erwirtschaftest durch einen Nebenjob etc. je nach Betrag als Überschuß der BG gewertet. Kleines Berechnungsbeispiel... 347€ Regelsatz 250€ Miete Krankenkasse 54€ sind zusammen 651€, demnach ist dies dein Regelbedarf den dur durch Bafög und Kindergeld deckst...alles was darüber ist, durch den Nebenjob etc. wird auf diese Beträge nach Abzug des Freibetrages als Überschuß aufgerechnet. Das heißt dann also, dass du mit deinem Bafög NICHT für deine Freundin aufkommen musst sondern nur mit eventuell mit deinem Nebenerwerb aber trotzdem wird das Bafög als Einkommen gewertet auch wenn du es später zurück zahlen musst. |
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#5
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laut meiner Rechnung stehen uns 1034 euro zu.
miete:419 strom:75 Mein einkommen. Bafög:530 kindergeld:154 nebenjob etwa:350 macht:1034 euro Ich bin aber noch auf einen internetzugang angewiesen wegen Hausaufgaben skrippte und so weiter. Mein handy vertrag. Nebenkostenabrechnung zahle ich auch allein. im großen und ganzen habe ich schon fast 1000 euro ausgaben. die ich mir mit dem ganzen finanzieren muss.Das heißt dann auch für mich das ich den Nebenjob Kündigen werde um meine person dann zu entlasten. weil vollzeit studium und neben job ist echt hart. Geändert von chris1983 (20.10.2007 um 14:02 Uhr) |
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#6
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347€ pro Person + Miete419€ sind zusammen 1113€ (Strom ist im Regelsatz enthalten)
Dein Einkommen 1034 Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit +160€ Semesterbeitrag kannst du such anführen, ebenso wie Studienrelevante Ausgaben sofern berchtigt. Dein Bafög wird deinen Ausgaben zugesprochen, das heißt erst von diesem abgezogen. |
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#7
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Laut amt stehen uns nur 306€ pro person zu warum auch immer. Wie sieht es mit internet aus. das brauche ich ja auch. und mit büchern und so weiter. das muss ich alles allein bezahlen.
Geändert von chris1983 (20.10.2007 um 14:16 Uhr) |
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#8
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Warum 306, wo wohnt ihr denn?
Das kannst du alles geltend machen aber natürlich auch nachweisen. |
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#9
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in Brandenburg. Und selbst das Kann mir unsere Sachbearbeiterin nicht erklären. das letzte mal hat sie mich wieder nach hause geschickt mit der Begründung sie kommt gerade aus dem Urlaub und hat kein Überblick. diese antwort bekam ich schon drei mal.
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#10
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das ist merkwürdig, da du kein ALG2 beziehst müsstet ihre eigentlich beide Anspruch auf 347€ monatlich haben.
Aber zumindest auf 622€, also 311€ monatlich. |
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