Studentin 27 Jahre wovon leben?

  • Hallo und guten Tag, ich bin der Neue ;)


    Meine Tochter studiert ohne Unterbrechung seit ihrem Abitur (Erststudium) und wird im Herbst fertig sein.
    .
    Bisher bekam ich Kindergeld, welches die Tochter erhielt. Ein wenig verdient sie nebenbei, aber zu wenig um davon leben zu können.
    Sie lebt in einer eigenen Wohnung Miete 320 ?.


    Kann die Tochter nun Sozialhilfe oder Hartz beantragen nachdem das Kindergeld weg ist?
    Geht das Einkommen der Eltern in die Betrachtung ein?
    Früher waren die Eltern nur bis zum 27ten Lebensjahr unterhaltspflichtig... wie ist das heute?


    Für die Antworten herzlichen Dank


    Hellmuth

  • Hallo He2lmuth,


    ich antworte mal offen, damit alle was davon haben. Also da ich leider nicht weiß wie alt deine Tochter ist kann ich das mit dem Kindergeld nicht genau bestimmen, aber sollte Sie inzwischen 27 sein ist damit Schluß und aus.


    Was den Anspruch auf ALGII angeht leider auch ein ganz klares nein. Schüler, Studenten und Auszubildende die dem Grunde nach Anspruch auf BAFÖG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben, sind vom Leistungsanspruch ohne wenn und aber ausgeschlossen.


    Bei Studenten besteht dem Grunde nach immer ein Anspruch auf BAFÖG wobei dieser halt teilweise aus verschiedenerlei persönlichen Gründen (Eltern verdienen zu viel, Zweit oder Drittstudium, etc.) nicht durchzusetzten ist. Daher gilt Studenten nie ALGII.


    Sozialhilfe in der Form wie es Sie früher einmal gab gibt es nicht mehr, die "neue" Sozialhilfe sprich Leistungen nach dem SGB XII ist halt nur für einen ganz bestimmten Personenkreis und aus diesem fallen alle potentiellen ( zwischen 15 und 65 Jahre und Erwerbsfähig) ALGII Empfänger heraus.


    Sorry sicherlich keine gute Nachricht aber es ist leider so.


    Was die Unterhaltspflicht der Eltern gegen die Kinder angeht will ich mich nicht festlegen aber irgendetwas zwischen 25 und 27 Jahre mit nicht abgeschlossener Erstausbildung (dazu gehört auch Studium) trifft die Sache ziemlich genau. Ist aber im BGB nachzulesen. (Irgendwo ab §1600 mein ich)


    Hier hilft nur nebenbei Arbeiten oder nette und vor allem reiche Eltern.


    LG
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Erklärbär,


    ganz herzlichen Dank für Deine Antwort!!


    Meine Tochter wird im Mai 27 und studiert noch bis zum Herbst.


    Falls wir für die dann 27 jährige nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollten, werde das nachlesen, stellt sich mir die Frage wovon die Studentin dann leben soll.


    Gesetzt den Fall man hätte ein schlechtes Verhältniss zum Kind (was bei uns nicht der Fall ist :) ), erwartet der Staat dann den Abbruch des Studiums? Denn auch mit einem Nebenverdienst sind ja die erforderlichen 650 ? kaum zu erreichen, wenn auch noch studiert werden soll.


    Danke nocheinmal :)


    Hellmuth

  • HAllo he2lmuth,


    Anspruch auf ALG II für Studierende bei besonderen Härtefällen
    ein z.b. Härtefall wäre folgender..............ein unmittelbar bevorstehender Abschluss,


    Im Prüfungssemester ist Sudierenden Abrbeit nicht mehr zumutbar, da sie sich auf die Abschlussprüfung bzw. arbeit vorbereiten müssen.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen, danke auch Dir!


    Es ist ja nicht so, dass wir unser Kind darben lassen würden :) ,


    aber wenn ich so sehe, wofür unser Staat gerade im Sozialbereich Geld ausgibt, möchte ich auch nichts verschenken, was mir bzw. uns zustehen würde.


    Im BGB finde ich keine Altersbeschränkung... Früher war das mal das 27te jahr.


    Danke
    Hellmuth