Studienabbruch, Ausbildung nächstes Jahr...BAB?

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir ein paar Informationen bezüglich der finanziellen Förderung für meine "Erst"ausbildung geben


    Zu meiner Situation:


    - atm 24 Jahre, ledig, kinderlos, Einzelkind
    - die letzten 5 Jahre studiert, kein Wehr/Zivildienst da T3/T5
    - diesen Monat abgebrochen (aus einer Vielzahl von Gründen, die sich die letzten Semestern/Jahre angestaut haben)
    - noch nicht exmatrikuliert (d.h. bis 30.9. bzw. bis ich die Exmatrikulation abhole noch offiziell Student)
    - Eltern geschieden, wohnhaft bei Mutter und Lebensgefährte, Vater zahlt Unterhalt bis zum offiziellen Ausbildungsende, also 09/2014
    - kein Bafög bekommen (bzw. 10€ lol) da Einkommen meiner Eltern scheinbar zu hoch (meiner Meinung nach ne Unverschämtheit, da monatlich noch fast 200€ an Zugtickets für mich dazu gekommen sind um überhaupt zur Uni zu fahren)


    Da ich relativ kurzfristig abgebrochen habe, sieht es mit einem Ausbildungsplatz für dieses Jahr eher schlecht aus (Bewerbungen für kurzfristige Angebote, sowie für 2015 habe ich trotzdem schnellstmöglich rausgeschickt) was bedeutet, dass ich erst zum August/September nächsten Jahres mit einer Ausbildung durchstarten kann.


    In der Zwischenzeit werde ich versuchen als Produktionshelfer, bzw. notfalls über Minijobs an Geld zu kommen, da ich freiwillig 200-250€ meiner Mutter als Wohngeld geben möchte.


    Meine Fragen nun:
    - Habe ich nächstes Jahr zu Ausbildungsbeginn (ü. 25 Jahre) Anspruch auf BAB, obwohl ich weiter bei meiner Mutter wohne?
    - Habe ich bis zu meinem 25. Geburtstag weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn ich mich ausbildungssuchend melde?
    - Wie sieht es mit Wohngeld aus? ausschließlich bei Umzug oder kann man was an der Situation im Haus (Wohngemeinschaft, etc.) ändern um einen Zuschuss zu bekommen?
    - Habe ich Anspruch auf sonstige Leistungen bis zum Ausbildungsbeginn nächstes Jahr bzw. bis zum 25. Geburtstag?


    Danke im Voraus :)

  • Hallo,


    .....


    Meine Fragen nun:
    - Habe ich nächstes Jahr zu Ausbildungsbeginn (ü. 25 Jahre) Anspruch auf BAB, obwohl ich weiter bei meiner Mutter wohne?
    ....
    Danke im Voraus :)


    N E I N


    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen SGB III


    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur
    gefördert, wenn sie oder er
    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und....


    dms


    Ps: copy and paste scheint nicht funktioniert zu haben, weil der Satz

    Zitat

    Ich hoffe, ihr könnt mir mit ein paar Infos helfen


    fehlt (war in einem anderen Forum vorhanden)

  • Zitat

    Habe ich bis zu meinem 25. Geburtstag weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn ich mich ausbildungssuchend melde?


    Ja.


    Zitat

    Wie sieht es mit Wohngeld aus? ausschließlich bei Umzug oder kann man was an der Situation im Haus (Wohngemeinschaft, etc.) ändern um einen Zuschuss zu bekommen?


    Was für eine WG? Du lebst bei deiner Mutter, das ist keine WG, das nennt man FAMILIE.


    Zitat

    Habe ich Anspruch auf sonstige Leistungen bis zum Ausbildungsbeginn nächstes Jahr bzw. bis zum 25. Geburtstag?


    Bis zum 25. Geburtstag wohl eher nicht, wenn deine Mutter und ihr Mann ausreichend verdienen. Ab 25 kannst du dich gern in die Reihe der Hartzer einordnen, wenn du meinst, das liegt dir.