Teilzeitjob und Aufstockung?

  • Hallo!
    Bei mir folgendes: habe eine ausbildung im Einzelhandel gemacht und dann danach noch ein Jahr bei der Firma auf Teilzeitbasis gearbeitet..dort habe ich einen übertariflichen Stundenlohn bekommen, konnte also davon leben. Der Vetrag war allerdings befristet und nun arbeite ich ab 1.8. bei einer anderen Firma wo ich fast die Hälfte weniger bekomme..Nun bleiben mir im Monat ca 500 euro netto über...allerdings beträgt meine Miete schon 450 Euro..die gesamten Fixkosten ca 100 Euro. Nun wollte ich fragen ob es so etwas wie eine Aufstockung gibt oder Wohngeld? Bin natürlich fleißig dabei mir einen 400 Euro Job zu suchen nur das ist scheinbar auch nicht so einfach :( Ich hab also ein ziemlich großes finanzielles Problem wenns so weiter geht..


    Liebe Grüße

  • brutto sind es 609 euro.. da ich noch nicht da arbeite und noch kein gehalt bekommen habe weiß ich netto nicht genau aber laut gehaltsrechner müssten es 502 euro sein..
    Wohnen tu ich in Oberbayern in der Stadt Rosenheim.

  • Das ist natürlich dumm, im Netz sind nur die Unterkunftsrichtlinien des Landkreises zu finden. Daher ist ungewiss, ob deine Wohnung angemessen ist oder nicht. Bei dem geringen Einkommen wird dir aber gar nichts anderes übrig bleiben, als aufstockend ALG 2 zu beantragen.

  • Und jetzt mal ganz dumm gefragt wo muss ich das beantragen? Beim Arbeitsamt? ich mein es wär sowieso nur vorrübergehend da ich mir was besseres suchen will/muss


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  • oh super, dann werd ich da mal hinschauen und mich informieren, hab aber irgendwie zweifel dass es irgendwie hilfe gibt weil die sicher auch sagen "such dir n anderen job oder 400 euro job" nunja n versuch ist es wert :) danke

  • Sicher werden die das sagen. Aber bis du was anderes gefunden hast, bekommst du aufstockend Hartz IV. Allerdings musst du dich bemühen was Besseres zu finden. Diese Bemühungen musst du auch nachweisen. Was die Miete anbetrifft, weiß ich auch nicht was angemessen ist. Allerdings denke ich schon, dass die Miete unangemessen ist. D. h. sie werden dich auffordern, deine Mietkosten zu senken. Entweder durch Untervermietung oder indem du dir eine angemessene Wohnung suchst. Der Umzug wird dir dann allerdings bezahlt. Du kannst auch den Rest, den das Jobcenter nicht übernimmt, selbst dazu bezahlen, solltest aber wissen, dass dann keine Nebenkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen werden.