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Termin beim Amtsarzt wg. chronischer Krankheit nicht wahrnehmbar

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  #1  
Alt 02.02.2009, 12:11
sbk sbk ist offline
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Standard Termin beim Amtsarzt wg. chronischer Krankheit nicht wahrnehmbar

Hallo Hallo ..

Das ist jetzt ein sehr spezieller Fall, aber vielleicht kann mir ja doch jemand weiterhelfen.

Ich habe am 10.02 einen Termin beim ärztlichen Dienst. Dieser liegt 30km von mir entfernt und aufgrund einer psychischen Erkrankung ist es mir leider nicht möglich, den Termin wahrnehmen zu können. Ich leide an einer Panikstörung und bin leider generell nicht imstande dazu, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Einen Führerschein besitze ich leider auch nicht.

Mein Problem ist nun, daß ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll. Ich habe bereits einen Termin mit meinem Psychiater vereinbart, bin mir aber unsicher, ob ich den ärztlichen Dienst und das Leistungszentrum schon mal vorab infomieren sollte, daß ich den Termin aufgrund meiner Krankheit nicht werde wahrnehmen können. Ich habe arge Bedenken, daß mir daraufhin die Leistungen gekürzt werden.

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat? Ich würde mich sehr über Tipps und Ratschläge freuen.

Beste Grüße
sbk
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  #2  
Alt 02.02.2009, 12:32
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leistungen werden eher gekürzt, wnen man nicht bescheid sagt
also anrufen oder brief schicken
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  #3  
Alt 02.02.2009, 12:53
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Okay, das war vielleicht etwas unglücklich formuliert. Ich meinte damit, ob es sinnvoll wäre, sich vor meinem Termin beim Psychiater beim ärztlichen Dienst zu melden. Ich habe nun eben mit dem ärztlichen Dienst telefoniert. Sie waren selber etwas ratlos, betonten aber, daß es irgendwie zu einer Untersuchung kommen müsse.

Leider ist mein zuständiger Sachbearbeiter heute nicht da, damit ich mit ihm die weiteren Schritte hätte klären können. Mist.

Gruß
sbk
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  #4  
Alt 02.02.2009, 14:54
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wenn es nicht geht, geht es nicht
bei amt bescheid geben und fertig

sollen die eben den arzt zu dir schicken
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  #5  
Alt 02.02.2009, 15:25
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Ich befürchte bloß, daß sich die ARGE auf ein "Wenn es nicht geht, geht es nicht" nicht kampflos einlassen wird. Denn meine Erwerbsfähigkeit muss ja irgendwie von einem Amtsarzt beurteilt werden und da jene, lt. telefonischer Auskunft, keine Hausbesuche machen, sehe ich der ganzen Prozedur nicht gerade positiv entgegen.

Ich habe mir die Krankheit ja auch nicht unbedingt ausgesucht ..

Beste Grüße
sbk
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  #6  
Alt 02.02.2009, 18:13
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du darfst die probleme nicht vermengen

du musst der arge mitteilen, dass du aufgrund deiner psychologischen Erkrankung den Amtsarzt nicht aufsuchen kannst

dann müssne die dir entweder taxi stellen oder einen arzt hinschicken
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  #7  
Alt 02.02.2009, 18:44
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Taxi zu fahren ist mir leider ebenfalls nicht möglich. Aber ich denke, wenn ich es der ARGE glaubhaft mitteile, daß ich den Termin zwar gern wahrnehmen möchte, aber unter den Bedingungen nicht kann und mein Psychiater dies ebenfalls bestätigt, sollte meiner Mitwirkungspflicht eigentlich genüge getan sein. Ich werde es auf diesem Wege probieren. Danke für Deinen Rat.

Gruß
sbk
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  #8  
Alt 03.02.2009, 00:33
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Hallo SBK!

Bei dem was Du hier schreibst bist Du für mich ein Drückeberger oder wieder so ein kaputter Fallmanger vom Amt der hier mit allen möglichen Begründungen auffährt, was leider alles nicht geht !

Meine Antwort dazu: Dann kriegste halt keine Kohle mehr !!! wollen wir mal sehen ob Deine Psyche dann erlaubt mit einem Taxi oder einem Bus zu fahren und letztlich kann man auch ein Fahrrad nehmen oder Du stehst einfach mal was früher auf und gehst in aller Ruhe zu Fuss!

Du Schreibst hier wie Psychisch Krank Du bist und was alles nicht geht! Ich denke dann muss man Dir einfach mal zeigen was alles machbar ist wenn Du musst!

Alle anderen die etwas vom Amt wollen müssen da auch hin nur in letzter Zeit häufen sich hier die Begründungen was man alles schon unternommen hat und was nicht geht!

Der einzige Grund den ich gelten lasse ist der wenn Du "6 Fuss tief" in der Erde liegst, da geht wirklich nichts mehr!

Ich finde Deine Argumentation schon als Sauerei gegenüber Menschen die es wirklich erheblich schwieriger haben wie z.B. Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer, aber selbst die finden komischer Weise einen Weg! Und Du versuchst hier die Psycho-Nummer!

Du willst was vom Amtsarzt also beweg Deinen Allerwertesten!

Machst Du es nicht, klatsche ich sogar Applaus für den Sachbearbeiter wenn er Dich sanktioniert!

Geändert von Horst GRUNERT (03.02.2009 um 00:35 Uhr)
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  #9  
Alt 03.02.2009, 01:12
sbk sbk ist offline
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Deine Argumentation finde ich wirklich mehr als unpassend. Wir kennen uns nicht - Dementsprechend finde ich Deine Diffamierung absolut unangebracht. Es scheint so, als ob Du Dich mit psychischen Krankheiten, insbesondere Angststörungen nicht sehr gut auskennst. Gerne möchte ich Dir folgende Artikel ans Herz legen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Phobie
http://de.wikipedia.org/wiki/Panikstörung
http://de.wikipedia.org/wiki/Agoraphobie

Wenn Du Interesse hast, dann möchte ich Dich sonst auch mal zu unserer Selbsthilfegruppe einladen, damit Du Dir ein Bild davon machen kannst, wie Menschen mit Angsterkrankungen ihren Alltag bewältigen, wo ihre Grenzen sind und welche Schicksale hinter den einzelnen Teilnehmern stecken.

Falls Du Dich gerne online ein bißchen mit dem Thema "Angsterkrankungen" befassen möchtest, so schicke ich Dir gerne ein paar Links zu diversen Foren und Portalen. Schreib mir einfach eine PN.

Beste Grüße
sbk
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  #10  
Alt 03.02.2009, 16:42
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@Horst Grunert

das war jetzt voll daneben deine Argumentation und du kannst sehr froh sein das du wohl von keinerlei Ängsten geplagt wirst.Es ist sehr schlimm wenn du vor lauter Panik das Haus nicht mehr verlassen kannst oder Angst hast in einem Bus oder Auto zu fahren.Das ist für "normale Menschen" schlecht nachvollziehbar aber man sollte darüber nicht lästern und diese Leute als Drückeberger bezeichnen.

@sbk Ich würde an deiner Stelle mit deinem Psychiater diese Sache besprechen denn die kennen die Amtsärzte auch und da gibt es sicher eine Möglichkeit das du dich dem Amtsarzt vorstellen kannst und somit der ARGE entgegenkommst.
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