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#1
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Hallo zusammen,
unsere Tochter 19, wohnt noch bei uns im Haus und hat keine Ausbildung und keine Arbeit. Deshalb steht ihr nach dem Gesetz kein Anspruch auf HartzIV zu, da wir Eltern über der Einkommensgrenze liegen. Nun ist sie schwanger, das Kind soll nächsten Ferbuar auf die Welt kommen. Hat unsere Tochter nun Anspruch auf Hartz IV oder andere Unterstützung? Der Kindsvater ist noch in der Ausbildung und hat kein eigens Einkommen, also wahrscheinlich auch kein Unterhalt von ihm zu erwarten. Danke für eure Hilfe
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#2
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Hallo plater10,
deine Tochter wird zukünftig mit dem Kind eine eigene BG bilden und hat Anspruch auf ALG II. Sie hat auch ein Recht auf eine eigene Wohnung. Sollte sie weiterhin bei euch wohnen, bekommt sie einen Mietanteil für sich und das Baby sowie die Regelleistung. Ich weiß nicht genau ab wann sie Anspruch auf Leistung hat, vermutlich so ab dem 7. Monaten, sie erhält dann auch noch Schwangerenmehrbedarf (17% der RL). Sie sollte zeitnah zur ARGE gehen und sich informieren sowie sich alle Antragsunterlagen mitgeben lassen. Sie kann auch Erstausstattung für das Baby beantragen und für eine Wohnung, wenn sie ausziehen möchte. LG, Jalale. |
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#3
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Hallo Jalae,
danke für die rasche Antwort. Dann sieht es ja nicht so aus, als ob die werdenden Großeltern alles alleine tragen müssen.
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#4
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Zitat:
ich habe deinen beitrag gelesen und bei mir ist es genauso wie bei der frau oben bin auch 19 wohne bei meinen eltern und mein papa ist rentner hatte vorher schonmal versucht antrag auf hartz4 zu stellen wurde aber abgelehnt weil meine eltern etwas über dem satz sind ... ich habe nur ein kleines zimmer und wirklich kein platz für mein baby bin nun in der 8. woche schwanger wollte das alles nächste woche mit meiner mama beantragen habe aqber angst das die das wieder ablehnen aber das dürfen die doch diesmaql nicht weil ich schwanger bin oder? dann steht es mir doch zu oder ??? bitte hilf mir |
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#5
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Dir stehen genau die von jalale beschriebenen Leistungen zu. Ohne wenn und aber. Entweder eine eigene Wohnung oder du bildest bei deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bleibst zu hause wohnen. dann bekommst du neben den Regelleistungen für dich und das kind anteilmäßig die Miete bezahlt.
Geändert von Danielo (09.07.2009 um 17:41 Uhr) |
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#6
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vielen daqnk für die schnelle antwort ich hatte nämlich angst das die den antrag ablehnen könnten ... aber so wie ihr das sagt können die das nicht ... vielen dank ihr habt mir die angst genommen .. .
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#7
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Guten Tag.
Ich bin 22 jahre und schwanger, wohne bei meinen Eltern im haus, bekomme bis jetzt noch keine leistungen. ich habe gehört das man ab der 12 woche hartz 4 beantragen kann stimmt das? und wie ist es mit meinen eltern eigentlich wollte ich mit meinem freund (21 jahre,noch in der ausbildung beendet sie im juni.) bei meinem eltern weiter wohnen bleiben, bekommen wir vom amt zur miete bzw nebenkosten was dazu oder bekommen wir sie beszahlt? meine eltern liegen über dem hartz4 satz deshalb frage ich lieber mal genau. liebe grüße steffi |
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