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Tochter: Schulische Ausbildung - BAföG Mutter: Hartz IV

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  #1  
Alt 14.02.2010, 16:38
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Frage Tochter: Schulische Ausbildung - BAföG Mutter: Hartz IV

Hallo Zusammen

Ich bin 18 Jahre alt, ledig und besuche die 11. Klasse einer Fachoberschule Fachrichtung Sozialwesen.
Ich versuche mich für eine Ausbildung zu entscheiden bzw. danach rechtzeitig eine Ausbildungsstelle zu finden. Mich interessiert besonders die schulische Ausbildung Ergotherapeutin.

Starker Nachteil für mich/uns bei einer schulischen Ausbildung ist, dass ich keine Vergütung bekomme.
Grund: Ich lebe mit meiner Mutter alleine. Sie bezieht aufgrund von Krankheit Hartz IV, was beudeutet das wir die Kosten für Materialkosten, Fahrtkosten, etc. nicht decken könnten. Vater nicht verfügbar, sprich im Ausland.

Durch recherchieren, habe ich erfahren das man Schüler BAföG beantragen kann.
Meine Frage:
Wenn ich Schüler BAföG beantrage, würde uns der (Voll)Zuschuss wegen dem Hartz IV angerechnet werden?

Plan B für mich, wenn ich keine passende Ausbildungsstelle finde, wäre ein freiwilliges soziales Jahr in einer Präventionstheatergruppe.
Alle Teilnehmer würden zusammen mietfrei in einer WG wohnen und würden kostenlose Verpflegung (Nahrung) in Anspruch nehmen für ein ganzes Jahr. Eine Vergütung bekommt man nicht.
Ich würde nur am Wochenende zuhause sein.
Zweite Frage in Bezug auf Hartz 4 : Wird der Regelsatz gekürtzt bzw. die Miete nicht mehr vollständig bezahlt, etc. ?

Hoffe nicht aus "rechtlichen Hartz IV-Gründen" meinen Werdegang anders einschlagen zu müssen.

Liebe Grüße

P.S.: Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen und kann sein Wissen belegen bzw. begründen und nicht nur irgendwelche Vermutungen anstellen. Danke im Vorraus!
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  #2  
Alt 19.02.2010, 20:36
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Wieso antwortet mir keiner?
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  #3  
Alt 19.02.2010, 21:05
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Beiträge: 2.282
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Frage: Was erhaltet ihr denn derzeit H IV-mäßig? Du möchtest ja "konkrete" Antworten. Dennoch kann ich nur "relativ" sicher antworten: Wenn du ein Jahr lang nicht zu Hause wohnst, in Sachen Ausbildung kostenlos woanders unterkommst und auch dort verpflegt wirst, bist du ja "eigentlich" den Moment nicht mehr in der BG, rein theoretisch müßtest du dich sogar "ummelden" für diesen Zeitraum. Also wird es für dich dann auch keinen H IV-Regelsatz und keine Kosten der Unterkunft mehr geben.

Vielleicht weiß wer anders hier im Forum besser Bescheid; doch ich wollte dich nun nicht (noch einmal) ohne Antwort lassen.
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  #4  
Alt 22.02.2010, 22:41
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Antwort: Ca. 800/900 €

Wenn ich ein Jahr lang nicht mehr zuhause wohne, aber am Wochenende zuhause wäre, müsste ich mich ggf. "ummelden" in Sachen Ausbildung (Dauer 3 Jahre) UND in Sachen freiwilliges soziale Jahr?
Und wenn dann die BG nicht mehr besteht, wie soll meine Mutter dann die Wohnung weiter bezahlen bzw. müsste sie dann sogar ausziehen? o.o

Trotzdem Danke für die Antwort
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  #5  
Alt 23.02.2010, 22:35
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Beiträge: 2.282
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Das ist wirklich eine dumme Situation und wird ziemlich "eng" für deine Ma, also mehr als eng. Vielleicht ist es ja auch wichtig zu wissen oder zu planen, wie es nach deiner Ausbildung weitergehen soll. Wenn du "dereinst" sowieso ausziehst, kann sie sich auch gleich eine neue - kleinere - Wohnung suchen. Ich weiß, dass das hart ist. Und du weißt ja auch gar nicht, wie "du" in 2 oder 3 Jahren "tickst". Spreche da aus eigener Erfahrung; mein Sohn hatte auch vor "sehr lange" zu Hause wohnen zu bleiben (wegen der Belastungen hier), aber nun ist er doch näher an seine Uni gezogen, weil das einfach mal besser für ihn ist, er eine Freundin hat, das jetzt ein "neues", anderes Leben ist und so weiter. In eurem Alter kann man sich - denke ich - nicht auf so sehr lange Zeit mehr festlegen und dementsprechend vorausplanen. (Allerdings ist er 22)
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  #6  
Alt 08.04.2010, 14:10
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Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 9
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Hallo,
also bei Schülerbafög würde ich erst mal §11 SGB II heranziehen. Kann man auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen. Es gibt auch sog. fachliche Hinweise auf der Seite unter Veröffentlichungen und dann Weisungen. Dann auf Arbeitslosengeld II klicken und die pdf. zu Fachliche Hinweise §11 SGB II öffnen. Da steht eien menge, einfach mal stöbern und dann noch mal Fragen, wenn was offen ist.

Soviel ich weiß, gibts es da eine Regelung, nach der in diesem Fall 80% angerechnet werden. unabhängig von den tatsächlichen Bafög-Anspruch ist pauschal ein Betrag in Höhe von 20% zweckbestimmt, soll heißen:dürfen nicht angerechnet werden.

!!! Die Hinweise sind meines Wissens nach für die ARGE-Mitarbeiter bindend.So jedenfalls laut einer Sb aus einem anderen Forum für Studenten!!!

lg
nadia
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  #7  
Alt 08.04.2010, 14:23
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Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 9
Standard Hier noch ein Urteil in ähnlicher Sache

Bevor ich es bergesse, habe heute selbst ein Urteil in ähnlicher Sache angefordert. pdf hängt an
lg
nadia
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  #8  
Alt 08.04.2010, 14:36
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Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 9
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...oder auch nicht. wo ist er denn? Mist, ist zu groß. Mh, dann einfach mal hier klicken http://www.soliserv.de/index.html dann in der Suchfunktion Aktenzeichen L 3 B 155/05 AS ER eingeben. oben findet ihr einen Verweis, dass ihr eine email mit Aktenzeichen schicken müsst. Innerhalb kurzer Zeit bekommt ihr das komplette Urteil als pdf
So, jetzt aber.
lg
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