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Trennung, Hartz IV, Umzug???

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  #1  
Alt 06.09.2006, 22:19
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Standard Trennung, Hartz IV, Umzug???

Hallo,

mein Partner und ich haben vor, uns zu trennen! Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen, zur Zeit beziehe ich Alg1, da ich gerade meine Ausbildung beendet habe (bin 23)! Dieser Betrag beläuft sich auf 219 ? im Monat, davon kann man natürlich keine Wohnung finanzieren!

Hab beim Amt angerufen und mir nen Antrag zuschicken lassen, nun meine Fragen:

Bekomme ich nach Ausfüllung des Antrags nur noch Hartz IV?? Mir hatte man damals gesagt, ich könnte beides miteinander kombinieren?? (AlG 1+2)

Wie sieht das mit diesen Bestimmungen unter 25 aus?? Wohne schon seit meinem 18. Lebensjahr nicht mehr in meiner Heimatstadt??

Ab wann kann ich mir ne Wohnung suchen?? Muss ich warten, bis ich weiß (schwarz auf weiß) wie das mit der Miete läuft???

Fragen über Fragen.. ich weiß...

Wär nett, wenn mir da jemand helfen würde

LG
Britta
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  #2  
Alt 07.09.2006, 14:17
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Beiträge: 42
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Hola,
du beziehst ALG1 und das bekommst du 1Jahr lang.Somit würde ich sagen deine Fragen sind beantwortet.
Du kannst aber Wohngeld beantragen doch dazu brauchst du eine Wohnung.Solltest du in dem Jahr keine neue Arbeit finden dann must du ALG2 beantragen.Die unter 25-Regelung trifft für dich nicht zu,da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Ok,das war es schon,war doch garnicht so schwer.Sollte ich was vergessen haben,melde dich einfach nochmal.
Gruß,schronny
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  #3  
Alt 07.09.2006, 16:36
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Beiträge: 9
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Hallo,

danke für die Antwort.. allerdings hab ich noch ne Frage... Mir ist schon klar, dass ich Alg1 für ein Jahr kriege... doch wie schaut das mit dem Wohngeld aus??? Ich bekomme doch nicht die komplette Wohnung + NK bezahlt vom Wohngeld???

Also sollte ich besser noch mit dem Alg2 Antrag warten???


LG
Britta
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  #4  
Alt 07.09.2006, 17:00
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[QUOTE=Britta;776]Hallo,

mein Partner und ich haben vor, uns zu trennen! Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen, zur Zeit beziehe ich Alg1, da ich gerade meine Ausbildung beendet habe (bin 23)! Dieser Betrag beläuft sich auf 219 ? im Monat, davon kann man natürlich keine Wohnung finanzieren!

Hab beim Amt angerufen und mir nen Antrag zuschicken lassen, nun meine Fragen:

Bekomme ich nach Ausfüllung des Antrags nur noch Hartz IV?? Mir hatte man damals gesagt, ich könnte beides miteinander kombinieren?? (AlG 1+2)

Wie sieht das mit diesen Bestimmungen unter 25 aus?? Wohne schon seit meinem 18. Lebensjahr nicht mehr in meiner Heimatstadt??

Ab wann kann ich mir ne Wohnung suchen?? Muss ich warten, bis ich weiß (schwarz auf weiß) wie das mit der Miete läuft???

Fragen über Fragen.. ich weiß...

Wär nett, wenn mir da jemand helfen würde

LG


Britta[/QUOT



http://www.arbeitslosengeld-verstehe...eduerftige.htm

Schau doch mal auf diesen Link vieleicht findest du dort ein paar antworten.

Das neue Hartz4 U 25 betrifft dich erst wenn du Hartz4 beantragen mußt, das ist erst wenn dein Arbeitslosengeld ausläuft.

Es gibt sicher auch Beratungsstellen in deiner Stadt schau doch einfach mal auf www.meinestadt.de
Gisela
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  #5  
Alt 07.09.2006, 17:02
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Zitat:
Zitat von schronny Beitrag anzeigen
Hola,
du beziehst ALG1 und das bekommst du 1Jahr lang.Somit würde ich sagen deine Fragen sind beantwortet.
Du kannst aber Wohngeld beantragen doch dazu brauchst du eine Wohnung.Solltest du in dem Jahr keine neue Arbeit finden dann must du ALG2 beantragen.Die unter 25-Regelung trifft für dich nicht zu,da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Ok,das war es schon,war doch garnicht so schwer.Sollte ich was vergessen haben,melde dich einfach nochmal.
Gruß,schronny
Die unter 25-Regelung trifft für dich nicht zu,da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
Diese Aussage ist falsch.
Trifft auf alle zu die unter 25 jahre sind und einen Antrag auf Hartz4 stellen
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  #6  
Alt 07.09.2006, 18:13
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Wow.. jetzt bin ich komplett verwirrt...

was bedeutet die Regelung denn für mich als 23-jährige, die schon seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr zuhause wohnt???

Hab außerdem grad mit dem Wohnungsgeldamt telefoniert.. die sagen, ich brauch mit meinen 219 ? erst gar nicht dort hin zu kommen, für so wenig Geld ist das Sozialamt zuständig! Also muss ich AlG2 beantragen...
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  #7  
Alt 07.09.2006, 19:33
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Hallo Britta,
ok wenn der gute Mann es besser weiß dann hat die U25-Regelung wohl nichts damit zu tun,obwohl es heißt das alle Jugendlichen u25 OHNE ABGESCHLOSSENE BERUFSAUSBILDUNG durch diverse Projekte wie z.B. Jugend-Arbeit-Zukunft durch Praktika in Lehrstellen intigriet werden sollen. Meines Erachtens wurden mit unter deshalb in jeder Stadt die Job-Center eröffnet.

Aber gut ich lasse mich gerne eines Besseren belehren,da ich es selber auch nicht besser weiß.Fakt ist aber das du damit erst zu tun hast wenn du ALG2 beantragst.Ich wollte dir aber noch sagen das Sozialamt und ALG2 völlig verschiedene Sachen sind.Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Mit dem Wohngeld tut mir echt leid.Aber es kann schon sein da es sich dabei ja auch nur um einen Mietzuschuß handelt.Dann geh auf jeden Fall mal zum Sozi.

Ansonsten zieh doch einfach in Erwegung wieder arbeiten zu gehen.Und wenn du im Sozi.kein Glück hast dann melde dich nochmal per PN bei mir.Ich habe eine Idee wie du dein Buget erhöhen kannst.Aber das sollte ich nicht ins Forum stellen,habe kein Bock auf Streß.Denk jetzt bitte nichts Falsches die Idee betrifft schon diverse Ämter bzw.ein Amt.

Also weiterhin viel Glück
Gruß,schronny
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  #8  
Alt 07.09.2006, 20:49
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Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 9
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Sorry.. aber so ne Aussage kannste Dir echt sparen... "in Erwägung ziehen, zu arbeiten"....

Im Gegensatz zu manch anderen, möchte ich arbeiten!!!!

Schon lange vor meiner Abschlussprüfung hab ich mich beworben und tu dies auch jetzt und werde es auch weiter machen, bis ich was hab (und ich hab weiss Gott keinen schlechten Abschluss)

Und danke für dein "Angebot".. aber ich lehne dankend ab...

Würd mich freuen, wenn mir jemand qualifizierte Tipps geben kann... alles andere brauch ich nicht..

Britta
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  #9  
Alt 08.09.2006, 22:17
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Beiträge: 42
Unglücklich Antwort

Hola,
...also vielleicht war es etwas unqualifiziert ausgedrückt,aber ich wollte damit mit Sicherheit nicht sagen das du dich nicht um Arbeit bemühst.Es war eher so gemeint,das du irgendwas arbeitest sollst bevor du dich mit dem wenigem Geld vom Amt rumschlägst.Ich wollte damit auf deine Situation eingehen,aber das ist mir anscheinend nicht gelungen.Also dickes Sorry wenn ich dich damit ein verärgert habe.Es war nicht böse gemeint.

Wenn du möchtest das Angebot steht noch.
Gruß,schronny
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