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trennung mit hindernissen

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  #1  
Alt 20.11.2011, 16:08
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Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 1
Standard trennung mit hindernissen

hi, ich hab schon wie wild gegoogelt usw. kann aber nix dazu finden.
also ich und meine frau haben uns getrennt.
frage eins... hat sie anspruch auf leistungen vom amt auch wenn ich hier noch wohne? ich bin wie verrückt am suchen das ich eine wohnung finde. die vom amt haben gesagt ehe ich nicht woandern´s wohne bekommt sie nicht!!!
wir haben 3 kinder und ich kann unmöglich mit meinem verdienst für alles aufkommen.
sie muss doch was bekommen??? oder??? haben auch ein schreiben vom anwalt, das wir getrennt sind.
ich finde keine wohnung weil ich in der privaten insolvens bin und die vermieter das nicht wollen.
ich bin echt am ende... weis echt nicht was ich noch tun kann?!
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  #2  
Alt 20.11.2011, 17:17
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von soultaker Beitrag anzeigen
hi, ich hab schon wie wild gegoogelt usw. kann aber nix dazu finden.
also ich und meine frau haben uns getrennt.
frage eins... hat sie anspruch auf leistungen vom amt auch wenn ich hier noch wohne? ich bin wie verrückt am suchen das ich eine wohnung finde. die vom amt haben gesagt ehe ich nicht woandern´s wohne bekommt sie nicht!!!
wir haben 3 kinder und ich kann unmöglich mit meinem verdienst für alles aufkommen.
sie muss doch was bekommen??? oder??? haben auch ein schreiben vom anwalt, das wir getrennt sind.
ich finde keine wohnung weil ich in der privaten insolvens bin und die vermieter das nicht wollen.
ich bin echt am ende... weis echt nicht was ich noch tun kann?!
----------------------------
Verstehe ich nicht???

Ihr habt einen Bedarf als Gemeinschaft

Also 2 mal 346 EURO
Dann 3 Kinder
Wohnung und Heizung

Dann wird der Gesamtbedarf ermittelt, haste weniger Einkommen, bekommt Ihr Geld von der ARGE!

Ausser es ist eben das berühmte Vermögen da!
AUTO über 7500 EURO Wert
Schmuck, Gemälde, Grundstücke, Eigentum
Bargeld über 150 EURO / Person und Lebensalter!

Zieht Deine Frau aus, dann bekommt Sie 364 EURO plus Ihre Wohnung und Heizung bezahlt ganz grob!!
Ausser Du bist für Sie Unterhaltspflichtig.

Also wenn Ihr noch zusammenwohnt mit 3 Kindern wird wohl keine ARGE der Welt, das nicht als Gemeinschaft sehen.

Das könnte dann ja jeder so einfach mal behaupten!

Elch
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  #3  
Alt 21.11.2011, 01:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

keine chance, solange du in der wohnung wohnst. ist übrigens einer der äteren tricks, um an staatsknete ohne gegenleistung ranzukommen!
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