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#1
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hi, ich hab schon wie wild gegoogelt usw. kann aber nix dazu finden.
also ich und meine frau haben uns getrennt. frage eins... hat sie anspruch auf leistungen vom amt auch wenn ich hier noch wohne? ich bin wie verrückt am suchen das ich eine wohnung finde. die vom amt haben gesagt ehe ich nicht woandern´s wohne bekommt sie nicht!!! wir haben 3 kinder und ich kann unmöglich mit meinem verdienst für alles aufkommen. sie muss doch was bekommen??? oder??? haben auch ein schreiben vom anwalt, das wir getrennt sind. ich finde keine wohnung weil ich in der privaten insolvens bin und die vermieter das nicht wollen. ich bin echt am ende... weis echt nicht was ich noch tun kann?! |
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#2
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Zitat:
Verstehe ich nicht??? Ihr habt einen Bedarf als Gemeinschaft Also 2 mal 346 EURO Dann 3 Kinder Wohnung und Heizung Dann wird der Gesamtbedarf ermittelt, haste weniger Einkommen, bekommt Ihr Geld von der ARGE! Ausser es ist eben das berühmte Vermögen da! AUTO über 7500 EURO Wert Schmuck, Gemälde, Grundstücke, Eigentum Bargeld über 150 EURO / Person und Lebensalter! Zieht Deine Frau aus, dann bekommt Sie 364 EURO plus Ihre Wohnung und Heizung bezahlt ganz grob!! Ausser Du bist für Sie Unterhaltspflichtig. Also wenn Ihr noch zusammenwohnt mit 3 Kindern wird wohl keine ARGE der Welt, das nicht als Gemeinschaft sehen. Das könnte dann ja jeder so einfach mal behaupten! Elch |
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#3
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keine chance, solange du in der wohnung wohnst. ist übrigens einer der äteren tricks, um an staatsknete ohne gegenleistung ranzukommen!
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