Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Trennung vom ehemann

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.01.2012, 10:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 1
Standard Trennung vom ehemann

hallo,

mein mann(26) und ich(23) sind seit august '10 verheiratet, haben ein gemeinsamen sohn, 14 monate.
ich habe vor der schwangerschaft eine schulische ausb. gemacht, mein mann hat einen job, verdient ganz gut.
ich habe selbst kein einkommen, möchte ab september studieren.

aus verschiedenen gründen denke ich über eine trennung nach, allerdings möchte ich mich nicht sofort scheiden lassen, da ja die hoffnung besteht, dass es vllt irgendwann wieder was werden würde.

nun weiß ich überhaupt nicht was uns zustehen würde und wie cih vorgehen muss?
bekomm ich trotzdem alg2, obwohl ich mich nicht scheiden lasse, sondern mich "nur" trenne?
wie viel muss mein mann mir und meinem sohn an unterhalt zahlen?
wie groß/teuer darf die whg sein, in die ich und mein sohn ziehen(Schleswig-holstein, kreis RD-eck)
wie wird das mit den möbeln? bekommt man dafür eine einmalzahlung oder muss ich das selbst regeln?

ich habe wirklich keine ahnung und wäre für tipps dankbar!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.01.2012, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Sicher kannst du dich trennen und ob du Leistungen bekommen könntest würde sich daran orientieren welches Einkommen dein Mann hat. Allerdings müßtest du schon genau die Trennungsgründe darlegen vor allem wenn du dich nicht scheiden lassen willst. Da ihr verheiratet seid werdet ihr als BG gerechnet ob ihr nun zusammen wohnt oder nicht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.01.2012, 15:00
Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
Standard

Das regelt sich erst mal im Thema Scheidungsrecht. Wenn Ihr Möbel gemeinsam gekauft habt, ist ein Teil
von Dir. Bei Trennungen sieht es auch oft so aus, das der/die jenige in der Wohnung bleibt wo das Kind ist.
Unterhalt : das gesammte Einkommen wird in den Trennungsunterhalt einbezogen. Du sagst, Dein Mann verdient
ganz gut, dazu sind Welten zu verstehen, dafür gibts die Düsseldorfer Tabelle. Scheidungskosten, bei wenig
Geld : Prozesskostenhilfe. Ebenfalls für Anwaltskosten, was aber bei dem ,der GUT Verdient wiedereum
nicht der Fall ist. Ich habe vor 20 Jahren hölle gut Verdient, und durfte auch Hölle Unterhalt zahlen, ok, ist vorbei
und nix mehr an Kosten dafür zu zahlen, jeder führt sein Leben. Gruß
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.01.2012, 15:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

@ahnungslos

lese doch die anfrage mal richtig. die wollen sich doch gar nicht scheiden lassen!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.01.2012, 17:08
Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
Standard

Lacki, ist schon Klar. Aber nur trennen, da gibts wie annica schreibt ja auch
kein Arge-Selbstbedienungsladen. Die Karten müssen dann der Arge offen
gelegt werden, wie dann Unterhalt bewertet wird steht auf einem anderen
Blatt. Wenn der Partner bsp. weise gut verdient braucht die Arge nicht
zahlen, unter gut versteh ich ab 3000,- pro Monat. somit nix Arge.
Wie bekannt sein dürfte, bin ich in einem guten Beruf, leider zur Zeit
lange AU, sonst hät ich gar keine Zeit zu posten. Sorry
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 31.01.2012, 11:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Bei drei Personen dürfte er auch unter 3000 Euro pro Monat verdienen ohne das die ARGE zahlt.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 31.01.2012, 11:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 402
Standard

Immer erst Heiraten und wenn es vom Staat kein Geld gibt, Oh Shit das war nicht so gut, komm wir lassen uns wieder scheiden oder trennen. Wo liegt hier die Logig, Heiratet doch erst gar nicht.
Und mit 21 Jahren muss man noch nicht heiraten, da muss man erst mal zu sehen, dass man was auf die Reihe bekommt.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Trennung - Arbeitslosigkeit von Ehemann Gewinner2009 Einkommensanrechnung 4 05.12.2009 11:46
[mit Partner] Ehemann in den USA 187Ace187inc Anspruch und Leistungen 1 04.05.2009 23:29
Ehemann im Ausland sompet Anspruch und Leistungen 5 30.10.2008 07:32
Trennung vom Ehemann, wie geht es weiter? Tanja77 Anspruch und Leistungen 3 16.07.2008 19:43
einkommen vom ehemann,der studiert leonie08 Einkommensanrechnung 0 10.07.2008 16:07