#1  
Alt 30.09.2008, 14:32
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Beiträge: 2
Unglücklich Trotz eigener Wohnung?!

Hallo,
ich bin neu hier und möchte sofort etwas fragen. Ich bin 21 jahre alt, habe eine fast 5-jährige Tochte und habe mich letztes Jahr von dem Vater getrennt. Zur Zeit befinde ich mich in einer 2-jährigen schulischen Ausbildung zur Sozialhelferin. Ich bin mit meiner Tochter in das Haus meiner Eltern gezogen, habe dort eine eigenständige Wohnung (Küche, Bad, Kinderzimmer und Wohn-/ Schlafzimmer), ich zahle Miete - habe einen Mietvertrag - und Strom und alles was dazu gehört. Mir wurde vom BaföG Amt zugesagt das ich den Zuschuss für meine Tochter bekomme, aber da ich wieder bei meinen Eltern wohne würde ich nicht den normalen Regelsatz bekomme. Es ist ja egal ob ich eine eigene Wohnung habe oder nicht, es wäre ja fast so als würde ich wieder in das alte Zimmer meiner Eltern einziehen/ Wohnen. Ich weiß dass das Einkommen meiner Eltern angerechnet wird, ich müsste sowieso einen Akualisierungantrag stellen, da mein Vater vor 1 1/2 Jahren in den Vorruhestand gegangen ist. Wie beweise ich der Frau vom Amt das ich, obwohl ich einen Mietvertrag habe, dass ich mehr ausser einen Besuch nicht mit denen zutun habe? Die hat ja auch eine Kopie von dem Mietvertrag. Ich bin der meinung das ich den normalen Regelsatz bekommen sollte! Also ich brauche hilfe!

Gruß Dorothee
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  #2  
Alt 08.10.2008, 23:58
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.111
Standard

Da du im Eigentum der Eltern wohnst, ist es unerheblich, ob du einen Mietvertrag mit ihnen hast oder nicht.

Zitat:
Zitat von § 12 Abs. 3a BAFöG
...
(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
...
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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