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Trotz Sperrzeit Alg 1 Hartz 4?

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  #1  
Alt 16.03.2009, 00:15
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Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 2
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Hallo!
Brauche dringend Rat.
Mein Mann wurde fristlos gekündigt (eigenverschulden).Somit erhält er sicherlich 12 Wochen Sperrzeit vom
Arbeitsamt.
Ich erhielt Hart4 (3 Kinder).Er war auch in der Bedarfgemeinschaft mitberechnet,da er keinen hohen Verdienst hatte.
Meine Frage wäre, ob ich jetzt durch seine Sperre gar kein Geld mehr bekomme.
.
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  #2  
Alt 16.03.2009, 00:38
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Beiträge: 2.955
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Hallo Basilikum!

Wer sagt das da ein Eigenverschulden vorliegt und 12 Wochen Sperrfrist?????????????

Man kann a) gegen soche Entscheidungen auch vorgehen! Aber haltet euch an die Fristen!

Es ist auch möglich Sperrfristen von 6 Wochen zu bekommen ( Härtefallregelungen)!

Was ist vorgefallen? Damit kann man manchmal merh anfangen als mit den pauschalen Aussagen der Arbeitsagentur oder der ARGE!


Im Übrigen lebt keiner nach Vorschrift auch nicht die stocksteifen "Affen" des Staates die nichts "Hören, Sehen oder Sprechen" dann sollte sich auch niemand dieser Herrschaften anmassen die abzustrafen die sich in der täglichen Arbeit wirklich beweisen!

Ich bin fast sicher das man euch sanktioniert aber immer schön Widerspruch einlegen, die müssen vor lauter Widersprüchen nicht mehr zum anderen Tagesgeschäft finden! Und bei der Wahl immer schön dran denken welchem Pack wir das zu verdanken haben !!!!!

Gruss
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  #3  
Alt 16.03.2009, 00:40
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Beiträge: 486
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Hallo Basilikum,

da Dein Mann, wie Du schreibst, zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist zu erwarten,das sich sein Regelsatz für die kommenden 3 Monate um 30% verringern wird, also statt € 311 nur € 217,70 gezahlt werden. Diese insgesamt ausbezahlten € 653,10 werden jedoch nur als Darlehen gewährt und sind in zu vereinbarenden monatlichen Raten zurück zu bezahlen.
Die Leistungen für Dich und die Kinder bleiben von dieser Kürzung unberührt!

vG Berthold
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  #4  
Alt 16.03.2009, 00:48
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Beiträge: 2
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Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.Er wurde zum 23.02.2009 fristlos gekündigt.War auch rechtzeitig beim Arbeitsamt.Aber zur Unterlagenabgabe wurde der 01.04.2009 als Termin vereinbart.Ob ich für April die Zahlung von der Arge erhalte??? Habe bereits Kündigung schon bei der Arge eingeworfen.Aber noch keine Antwort.
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  #5  
Alt 16.03.2009, 00:50
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@ Berthold 2008

wann tritt eigentlich die Härtefall-Regel in Kraft bei vorliegendem Fall????

wenn die Leute auf der Strasse Bettel und am Verhungern sind????


Die müssten jedem von diesen Paragraphen Fuzzi's auch mal für 3 Monate die Kohle streichen wenn sie sich nicht korrekt (....muss ja woh eher Staatskonform heissen) verhalten!

Gruss
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  #6  
Alt 16.03.2009, 01:03
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Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
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Hallo basilikum,

in diesem Fall beginnt die "Sperrzeit" mit dem 24.02.2009, was heißen will, dass u.U. von der ARGE schon für März zuviel ausbezahlt wurde. Natürlich müsst ihr für April Geld bekommen, die Sanktion betrifft ja nur die Leistungen für Deinen Mann und nicht die gesamte Familie! Auch wenn Du einen Abgabetermin für den 01.04.2009 hast, geht es ja nur um einen Änderungsbescheid und keinen Neuantrag!
Wie Horst schon schreibt, ist zu differenzieren, welcher Vorfall zur fristlosen Kündigung führte. Vielleicht ist ja Dein Mann nicht der Alleinschuldige und man könnte u.U. die Sperrzeit vermeiden oder zumindest reduzieren.

@ Horst

Da sagst Du was Wahres Horst. Der Familie könnten u. U. die nächsten 3 Monate je € 100 in der eh knappen Kasse fehlen und dann wird die ARGE besagtes Darlehen zurück haben wollen, also viele Monate mit einiges weniger an Geld: Verlust des Zuverdienstes + Sanktion + Darlehens-Rückzahlung. Muss ich mich mal schlau machen, wegen der Härtefall-Regel, kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten!

vG Berthold
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  #7  
Alt 16.03.2009, 11:13
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Es ist sicher nicht einfach mit weniger Geld auszukommen wenn man eh schon kaum etwas hat aber in diesem Fall ist der Mann auch selbst schuld.Sie hat ja geschrieben das er die Kündigung selbst verschuldet hat insofern ist die Sperre gerechtfertigt.Man sollte sich schon überlegen wenn man Frau und Kinder hat ob man dann seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt.
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  #8  
Alt 08.12.2009, 01:25
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Berthold2008 Beitrag anzeigen
Hallo Basilikum,

da Dein Mann, wie Du schreibst, zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist zu erwarten,das sich sein Regelsatz für die kommenden 3 Monate um 30% verringern wird, also statt € 311 nur € 217,70 gezahlt werden. Diese insgesamt ausbezahlten € 653,10 werden jedoch nur als Darlehen gewährt und sind in zu vereinbarenden monatlichen Raten zurück zu bezahlen.
Die Leistungen für Dich und die Kinder bleiben von dieser Kürzung unberührt!

vG Berthold
Hallo
Im Grunde genommen, hast du recht, aber als Darlehen kann es noch nicht gewährt werden, solange die Sperrzeit läuft, denn das Arbeitsamt untersucht erst genau, ob eine Begründung darin liegt.
Denn zuerst muss ja Widerspruch beim AA eingereicht werden, gegen die Sperre.
Sollte dann nähmlich doch entschieden werden,das die Sperre doch komplett aufgehoben wurde, holt sich das Jobcenter dieses Geld Vom AA zurück.
Da das Jobcenter ja nicht weiss, wie die Entscheidung ausfällt, steht ihm der verkürzte Leistungssatz vorläufig zu zu.
Bei den 30% hast du Recht. Aber bei Aufhebung der Sperre, bekommt er auch diese Differenz nachgezahlt.
Soweit ich weiss, besteht anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. egal aus welchen Gründen erstmal.
Die Frau und Kinder können garnichts dafür und haben keine Kürzungen zu erwarten.
Und noch zu den Raten.
Sollte es zu einem Darlehen kommen, dürfen höchstens 10% vom Leistungssatz als Rate zurückgezahlt oder einbehalten werden, weil das Mindestsätze sind.

Geändert von somnambule (08.12.2009 um 01:28 Uhr)
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