Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

U 25 10 monate altes kind ersausstattung für eigene Wohnung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.11.2009, 15:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 3
Standard U 25 10 monate altes kind ersausstattung für eigene Wohnung

Guten Tag,
ich bin mir sicher das dieses Thema schon oft durchgekaut worden ist aber ich stelle diese Frage dennoch: Was steht alles von der ARGE für Erstausstattung für die erste eigene Wohnung zu???
Zum Verständnis: Meine Freundin (20 Jahre alt) hat jetzt vor mit ihrem 10 Monate alten Sohn von ihren Eltern in eine eigene Wohnung umzuziehen. Sie erhält ARGE und hat dementsprechend einen Antrag auf Erstausstattung beantragt, der Außendienst kam hat sein Zettel ausgefüllt ist dann gegangen kurze Zeit später war sie dann bei ihrer Sachbearbeiterin und war geschockt: Wama, Tisch, 2 Stühle, ober- sowie Unterschrank, e-Herd, Kühlschrank, Spüle und Lampen. Das war es was sie laut ARGE bekommt und was ist mit einem Bett oder Töpfen zum kochen oder ähnliches?! Das Bett was sie zurzeit zuhause hat ist nur von ihrer Mutter ausgeliehen. Also so ganz sicher bin ich mir auch nicht was ihr alles zusteht aber zumindest ein Bett sollte doch noch drin sein oder?! Sie hat ihrer Beraterin gefragt wo sie denn schlafen soll darauf hin meinte Sie "auf dem Boden" sowie mit den Töpfen zum Kochen "in der Hand" also ich finde diese 2 aussagen schon eine ziemliche Frechheit.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.11.2009, 18:45
Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Normalerweise steht deiner Freundin eine Pauschale für zwei Personenhaushalt zu. In dem Betrag sind die gesamten Haushaltsgegenstände enthalten (Möbel, Gardinen, Bettwäsche, ...). Zusätzlich kann sie Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Bügeleisen, Fernsehgerät u.s.w. beantragen; einiges hat sie ja schon bekommen. Sie sollte alles schriftlich beantragen und jeden Gegenstand einzeln auflisten.
Auf schriftlichen Bescheid bestehen und Notfalls Widerspruch einlegen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.11.2009, 18:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 3
Standard

ach das alles steht ihr also noch zu?! Das ist gut zu wissen aber das Bett stünde ihr eigentlich auch zu oder nicht?!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.11.2009, 14:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das was sie braucht müßte sie auflisten und dann würde sie einen bestimmten Betrag erhalten von dem sie die Sachen dann kaufen kann.Von dem Geld ist keiner in der Lage eine komplette Wohnung einzurichten.Sie müßte also überlegen was sie wirklich dringend braucht und was sie eventuell vielleicht gebraucht kaufen kann.Das was kamausi hier schreibt wird keine ARGE finanzieren.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.11.2009, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 3
Standard

naja sie hat kein geld bekommen sondern so ne art check wo drauf steht was sie zu bekommen hat und damit soll sie in die diakonie gehn und sich diese sachen abholen
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.11.2009, 02:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 316
Standard

Dann wäre es nicht schlkecht, genau dies auch zu tun.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.11.2009, 20:30
Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Kitty121,

hast du ´ne Ahnung, was die Arge alles finanzieren muss, wenn man Widerspruch einlegt. Hängt oft auch von dem Sachbearbeiter ab.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 20.11.2009, 20:32
Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Natürlich ist die Pauschale nicht sehr großzügig. Die Beträge sind ziemlich gering, davon kann man nicht in einem Nobelgeschäft einkaufen.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.11.2009, 15:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn du eine komplette Wohnungsaustattung von der ARGe gezahlt bekommen hast würde mich mal die ARGE interessieren.Widerspruch kannst du immer einlegen aber ich habe es noch nie gehört das dir das Amt alles was du brauchen würdest vom Kochtopf bis zum Fernseher neu finanziert.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
noch eigene wohnung, zurück zu eltern mit kind nad_kon Wohnung und Miete 1 26.01.2009 19:25
unter 25 mit Kind eigene Wohnung möglich? classic Anspruch und Leistungen 1 18.12.2008 21:54
Unterhaltsanspruch für 23 Jahe altes Kind? blubberr Kindesunterhalt 1 14.11.2008 12:50
Unterhalt für ein 18 Jahre altes Kind? dnmk Kindesunterhalt 2 02.10.2008 15:58
U25 mit kind 8.mon eigene Wohnung möglich!! Dringend!!! dajo Anspruch und Leistungen 2 19.08.2007 20:38