U 25 Auszug macht probleme!

  • Ich hoffe irgendjemand kann mir weiter helfen,weil ich so langsam nicht mehr weis,was ich machen soll!


    Ich bin 20 und möchte von zu Hause ausziehen in die nachbarstadt,muss dann aber ALG 2 beziehen,was im mom aber weder bei mir,noch bei meiner mutter der fall ist! Ich weis, dass "schwerwiegende soziale gründe" o.ä. vorliegen müssen, dem ist auch so!
    Bis lang wurde mir an meinem jetztigen wohnort von der alg2 behörde ein schreiben mitgegeben,worauf ich vom neuen träger erst bestätigen lassen muss, ob die neue wohnung angemessen ist,dann würde mir dieser den umzug genehmigen und dann könnte ich auch volle leistungen bei dem neuen träger beziehen.
    Ich habe mir nun also eine Wohnung gesucht und von der vermieterin eine bescheinigung ausfüllen lassen,die ich ja beim neuen träger zeigen muss,damit die wissen,ob die wohnung angemessen ist.
    Dort wollte ich dann morgen hin fahren,mir das bestätigen lassen und dann diekt zum alten träger um mir dort bestätigen zu lassen, dass ich umziehen darf.Als ich nun bei dem alten träger angerufen habe um mir einen termin geben zu lassen, habe ich mit einem berater gesprochen, der mir gesagt hat, dass es völliger quatsch ist, dass ich mir den umzug bestätigen lassen muss und dass sie das auch garnicht können,weil ich ja dort im moment keine leistungen beziehe.


    Jetzt weis ich also garnicht mehr weiter^^
    Mein problem ist ja auch, dass ich jetzt nach langem suchen endlich eine wohnung gefunden hab und da natürlich auch zum 1.2 einziehen muss,allerdings kann ich ja keinen mietvertrag unterschreiben,so lange der umzug nicht von neuen träger "anerkannt" wird,weil mir sonst geld gekürzt wird!!!


    Weis irgendjemand,was ich jetzt genau machen kann?ich werde natürlich erstmal bei der alg 2 behörde anrufen und nochmal nachfragen,aber vielleicht hat ja jemand schonmal eine ähnliche situation gehabt und hat einen tipp für mich.Oder weis jemand, wo ich anerkannt und möglichst schnell die Dringlichkeit des Umzugs bestätigt bekomme?würde vielleicht ein attest vom arzt oder sowas helfen?


    ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand weis was!!
    Danke schonmal im Voraus!!

  • Hallo Liz_B,


    Du wirst wissen, dass Du als U25 eigentlich keinen Anspruch auf ALG2 hast. Du sagst, es gäbe schwerwiegende soziale Gründe für Deinen Auszug. Diese musst Du natürlich auch belegen können, um dann an Deinem Heimatort ALG2 beantragen zu können. Erst wenn Du diesbezgl. einen Anspruch hast, kannst Du bei der Behörde des Nachbarortes die Übernahme der KdU für die neue Wohnung beantragen.


    Gruß Gawain

  • stimmt aber, da weder du noch deine mutter hartz4 beziehen, ist die arge nicht zuständig. ziehe aus und finanziere dein lebensunterhalt, von der arge wirst du als u25 zunächst nichts bekommen. wenn ein sozial schwerwiegender grund vorliegt dass du nicht mehr zurück ziehen kannst, dann solltest du leistungen nach sgb2 beantragen können.