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Ü 28, Studium beendet, wohnt bei Mutter, Weg von der Bedarfsgemeinschaft???

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  #1  
Alt 30.01.2009, 17:26
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Registriert seit: 24.01.2009
Beiträge: 1
Lächeln Ü 28, Studium beendet, wohnt bei Mutter, Weg von der Bedarfsgemeinschaft???

Hallo allerseits,

folgende Fragen interessieren mich. Falls sie in irgendeinem Forum schon beantwortet ist, wäre ein Link dorthin auch sehr schön.
Mal angenommen folgende Situation würde bestehen

Daten Herr X:
▪ Studium gerade abgeschlossen
▪ 28 Jahre alt
▪ Hauptwohnsitz bei der Mutter, welche ein eigenes Haus hat in dem er schon seit längerer Zeit
für eine geringe Miete (250 € warm) mit wohnt…
▪ er hat eine eigene Küche, Dusche, Toilette und ein Zimmer, jedoch sind auf der Etage wo sich sein
Zimmer befindet noch mehrere Räumlichkeiten der Mutter
▪ Mietvertrag vorhanden
▪ er bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung von den Eltern mehr

Da seine finanziellen Ressourcen jetzt aufgebraucht muss er leider, bis er einen Job gefunden hat,
Hartz IV beantragen.

Fragen:

1. Hat Mr. X generell einen Anspruch auf Hartz IV oder wird das Einkommen seiner Eltern trotz
seines Alters und des Faktums das er keine finanzielle Unterstützung von Ihnen bekommt
noch gegen angerechnet?
Wenn ja wie erfolgt die Berechnung?

2. Wie verhält es sich mit dem Faktum das Mr. X bei seiner Mutter wohnt.
Sind besondere Nachweise notwendig das man eigenständig lebt, bzw. wie kann man es
am besten begründen das man keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet?

3. Was muss im Wohnraum alles vorhanden sein um einen Anspruch zu haben?
Gibt es Dinge die man bei einem solchen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag beachten muss?
z.B. konkrete Benutzungsregeln?

4. Was gibt es im allgemeinen sonst noch zu beachten?

Hoffe Ihr könnt Mr. X helfen und er sagt schon mal vielen Dank im voraus! Wenn Ihr die Paragrafen bzw.
Durchführungsverordnungen kennt könnt Ihr diese gerne mit zuschreiben.
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  #2  
Alt 30.01.2009, 18:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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er bildet keine bg, auch keine hg, hat bereits bsg entschieden

mietvertrag sollte so aussehen, wie unter fremden üblich

Geändert von advokat (31.01.2009 um 11:23 Uhr)
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  #3  
Alt 31.01.2009, 05:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.955
Standard

Hallo Advocat!

Hast Du Dich nur verschrieben?

Baltic ist über 28, Selbstverständlich gilt er als eigenständige BG

Das Urteil hätte ich aber von der Begründung her gerne mal gelesen!

Und mit etwas Geschick, lässt sich auch die eigene Wohnung durchsetzen!

Also da bin ich von Deiner Antwort jetzt doch sehr überrascht!

SGB II §7 (3) hier der Link: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/

Gruss
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  #4  
Alt 31.01.2009, 11:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

in der tat, horst, da fehlt was

habs geändert
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