Über 27, 1 Jahr schul.Ausb. HartzIV?

  • hallo,
    www - wer weiss was
    bin über 27, habe abgeschlossene ausbildung und mache seit 1 monat eine schulische zusatzausbildung 4 tage in der woche, schulgeld 300 euro/monat. werde in drei wochen in wg einziehen, welche ansprüche kann ich geltend machen? bekomme von den eltern keinen unterhalt mehr, wohne bei freundin, schulgeld noch vom vater, aber der will nicht mehr. habe ich hartzIV-anspruch?
    danke, armorika

  • Ist die schulische Ausbildung (grundsätzlich) Bafög-fähig? Also beziehen andere Mitschüler dafür BaföG?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • danke für deine antwort.
    ja die schulausbildung ist bafög-fähig, habe ich auch schon abgeklärt, aber das einkommen der eltern ist zu hoch. habe mich auch schon weiter erkundigt heute morgen. kann alg beantragen und werde das auch bekommen, (hatte ja eine 3-jährige ausbildung, dann noch 2 monate befristeter vertrag bis 31.8.) ca. 200 euro im monat. was kann ich noch beantragen? habe heute einen 400 euro-job gefunden :) , werde auch wohngeld bekommen. aber gibt es auch zuschuss zu den schulgebühren? wenn es da noch was gibt, bin ich gerettet.
    gruss, armorika

  • Da die Schulausbildung dem Grunde nach bafäg-fähig ist, ist ALG II nicht möglich

    § 7 Abs. 5 SGB II schrieb:


    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    Achte also darauf, ob dir evtl. die Leistungen als Darlehen gewährt werden!
    Ausnahmen gibt es zu o.g. Absatz natürlich auch:

    § 7 Abs. 6 SGB II schrieb:


    6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
    1.die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2.deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst oder
    3.die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.


    Bei der 1. Alternative musst du im Elternhaushalt wohnen. Was noch vorliegt. Demnächst aber nicht mehr. Die 2. Alternative schreibt vor, dass dir Schüler-Bafög gezahlt wird, was nicht der Fall ist. Und bei der 3. Alternative müsstest du über 30 Jahre alt sein. Grundsätzlich wurde dir aber Bafög nicht bewilligt, weil das Einkommen deines Vaters zu hoch war. Somit greift hier keine der Möglichkeiten.


    Deswegen frage ich, ob dir die Zusicherung des ALG II mündlich oder schriftlich erklärt wurde? Und ob die ARGE bereits alle Unterlagen (auch von der Schule) vorliegen hatte.


    Solltest du ALG II bekommen, kannst du kein Wohngeld beziehen, diese Leistungen grenzen sich gegenseitig aus.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • vielen dank für alle deine ausführlichen antworten. trotzdem ist ja alles sehr verwirrend.
    nun ist der stand dieser: bin auf der schule, habe 400 euro-job, muss miete zahlen (350 incl. nk) - aber 400 euro reichen ja nicht. wurde von einem amt zum nächten geschickt, immer wegen nichtzuständigkeit. hartzIV wurde abgelehnt weil der lehrgang auf der schule bafög-fähig ist. aber bafög bekomme ich janicht wegen der einkommen meiner eltern.was nun? das wird eng. lohnt es denrechtsweg zu beschreiten und wenn ja, wer kann da helfen?
    danke und einen schönen tag.
    armorika

  • so. nun wurde rundherum alles abgelehnt.
    arbeitslosengeld, das mir eigentlich zusteht (ca. 170 euro), aber von meinem 400 euro-job verdrängt wird,
    bäfög nicht, weil die eltern zuviel verdienen, obwohl, die sind ja nicht mehr unterhaltspflichtig weil ich über 27 bin,
    wohngeld auch keins, und nun auch kein hartz IV.
    jeder obdachlose und betrüger bekommt geld nachgeworfen ohne zu arbeiten.
    gibt es einen rechtsweg oder eine beratungsstelle oder bin ich wirklich durchs soziale raster gefallen?